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   SG Augsburg, 13.12.2021 - S 10 KR 400/21   

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https://dejure.org/2021,59266
SG Augsburg, 13.12.2021 - S 10 KR 400/21 (https://dejure.org/2021,59266)
SG Augsburg, Entscheidung vom 13.12.2021 - S 10 KR 400/21 (https://dejure.org/2021,59266)
SG Augsburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2021 - S 10 KR 400/21 (https://dejure.org/2021,59266)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    SGB V § 69, § 109 Abs. 4 S. 3; BGB § 387; KHEntG § 8 Abs. 5
    Vergütungsanspruch des Krankenhauses

  • rewis.io

    Beurlaubung, Krankenhausbehandlung, Krankenhaus, Auslegung, Selbstbeteiligung, Behandlungsfall, Erledigung, Behandlung, Abrechnung, Wirtschaftlichkeitsgebot, Zahlung, Verfahren, Erstattungsanspruch, Zeitpunkt, Rechtsprechung des BSG, erweiternde Auslegung, bezifferte ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 23/16 R

    Krankenversicherung - Prüfung der Krankenhausrechnung durch den Medizinischen

    Auszug aus SG Augsburg, 13.12.2021 - S 10 KR 400/21
    Für die sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung ist aber nur entscheidend, ob eine Beurlaubung umgesetzt wurde, nicht, ob das Krankenhaus den Patienten beurlauben hätte müssen (so auch BSG, Urteil vom 28.03.2017, Aktenzeichen B 1 KR 23/16 R).

    Für die sachlich-rechnerische Richtigkeit der Abrechnung ist aber nur entscheidend, ob eine Beurlaubung umgesetzt wurde, nicht, ob das Krankenhaus den Patienten beurlauben hätte müssen (so auch BSG, Urteil vom 28.03.2017, Aktenzeichen B 1 KR 23/16 R).

  • BSG, 28.03.2017 - B 1 KR 29/16 R

    Krankenversicherung - Vergütung für Krankenhausbehandlung - Beurlaubung eines

    Auszug aus SG Augsburg, 13.12.2021 - S 10 KR 400/21
    Voraussetzung für die Beurlaubung seien nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 28.03.2017, Aktenzeichen B 1 KR 29/16) die Einwilligung der Ärzte des Krankenhauses in die Unterbrechung, die geplante Wiederaufnahme innerhalb eines überschaubaren Zeitraums und das Vorliegen einer noch nicht abgeschlossenen Krankenhausbehandlung.

    Hierfür ist zwar nicht erforderlich, dass zum Zeitpunkt der Unterbrechung der Krankenhausbehandlung bereits feststeht, dass der Patient nach der Unterbrechung wieder aufgenommen wird, ausreichend aber auch erforderlich ist vielmehr, dass das Krankenhaus bei Behandlungsunterbrechung die Indikation für die Wiederaufnahme stellt, um die Behandlung zeitnah fortzusetzen, und der Therapieplan insoweit eine Wiederaufnahme in überschaubarer Zeit vorsieht (vgl. BSG, Urteil vom 28.03.2017, Aktenzeichen B 1 KR 29/16 R).

  • BSG, 19.11.2019 - B 1 KR 6/19 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Entlassung eines Versicherten trotz

    Auszug aus SG Augsburg, 13.12.2021 - S 10 KR 400/21
    Wählt das Krankenhaus einen unwirtschaftlichen Behandlungsweg, kann es allenfalls die Vergütung beanspruchen, die bei fiktivem wirtschaftlichen Alternativverhalten angefallen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 19.11.2019, Aktenzeichen B 1 KR 6/19 R mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 28.11.2013 - B 3 KR 33/12 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausleistungen nach dem DRG-System -

    Auszug aus SG Augsburg, 13.12.2021 - S 10 KR 400/21
    Dies habe bereits der Dritte Senat am Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 28.11.2013 (Aktenzeichen B 3 KR 33/12 R) dargestellt.
  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 3/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Abrechnung - Fallsplitting

    Auszug aus SG Augsburg, 13.12.2021 - S 10 KR 400/21
    Eine Beurlaubung setzt auch nach der Rechtsprechung des BSG nach Wortlaut und Regelungssystem zu § 1 Abs. 7 FPV eine bereits zum Zeitpunkt der Unterbrechung der Krankenhausbehandlung beabsichtigte Wiederaufnahme in das Krankenhaus voraus (vgl. BSG, Urteil vom 10.03.2015, Aktenzeichen B 1 KR 3/15 R).
  • LSG Bayern, 29.01.2019 - L 5 KR 631/17

    Krankenversicherung: Voraussetzungen einer Fallzusammenführung

    Auszug aus SG Augsburg, 13.12.2021 - S 10 KR 400/21
    Die Klägerin beruft sich insoweit auf die Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts - BayLSG (Urteil vom 29.01.2019, Aktenzeichen L 5 KR 631/17).
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