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   SG Augsburg, 15.07.2014 - S 2 R 611/13   

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https://dejure.org/2014,42979
SG Augsburg, 15.07.2014 - S 2 R 611/13 (https://dejure.org/2014,42979)
SG Augsburg, Entscheidung vom 15.07.2014 - S 2 R 611/13 (https://dejure.org/2014,42979)
SG Augsburg, Entscheidung vom 15. Juli 2014 - S 2 R 611/13 (https://dejure.org/2014,42979)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Auszug aus SG Augsburg, 15.07.2014 - S 2 R 611/13
    Mit Beschluss vom 14.12.2010 hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) sei nicht tariffähig, und damit die entsprechenden vorinstanzlichen Entscheidungen bestätigt (Az. 1 ABR 19/10).

    Dies hat das BAG in seinem bereits erwähnten Beschluss vom 14.12.2010 (Az. 1 ABR 19/10) festgestellt.

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung -

    Auszug aus SG Augsburg, 15.07.2014 - S 2 R 611/13
    Die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB IV, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen, und dies unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt verlangt hat oder es rechtlich noch verlangen könnte, vgl. BSG, Urteil vom 14.07.2004, Az. B 12 KR 7/04 R.

    Sie bezwecken insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen oder ihm "Entlastung" zu erteilen, vgl. etwa BSG, Urteil vom 14.07.2004, Az. B 12 KR 7/04 R.

  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

    Auszug aus SG Augsburg, 15.07.2014 - S 2 R 611/13
    Anders als die Klägerin meint, hat diese Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP durch das BAG keine konstitutive, sondern rein deklaratorische Bedeutung, wie das BAG in einem anderen Fall bereits festgehalten hat (Urteil vom 15.11.2006, Az. 10 AZR 665/05).
  • BAG, 23.03.2011 - 5 AZR 7/10

    Equal Pay" -Anspruch des Leiharbeitnehmers und Ausschlussfrist

    Auszug aus SG Augsburg, 15.07.2014 - S 2 R 611/13
    Dann kann der Leiharbeitnehmer die Vergütung verlangen, die für ihn gelten würde, wenn er vom Entleiher für die gleiche Arbeitsaufgabe eingestellt worden wäre (vgl. BAG, Urteil vom 23.03.2011, Az. 5 AZR 7/10).
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Auszug aus SG Augsburg, 15.07.2014 - S 2 R 611/13
    Dieser gesetzliche Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt wurde und wird zu dem arbeitsvertraglich für die Vergütung vereinbarten Zeitpunkt fällig (vgl. etwa BAG, Urteil vom 13.03.2013, Az. 5 AZR 954/11).
  • BSG, 28.04.1977 - 12 RK 25/76

    Erstreckung der Sozialversicherungspflicht eines Gemüsegroßhändlers auf

    Auszug aus SG Augsburg, 15.07.2014 - S 2 R 611/13
    Es ist nämlich ausgeschlossen, diese Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen, wenn nicht vorher der Arbeitgeber die versicherungsrechtlich maßgeblichen Angaben aufgezeichnet hat (BSG, Urteil vom 28.04.1977, Az. 12 RK 25/76).
  • BSG, 18.11.1980 - 12 RK 59/79

    Vertrauensschutz - Abführen von Arbeitnehmerbezügen - Rückwirkende Anwendung

    Auszug aus SG Augsburg, 15.07.2014 - S 2 R 611/13
    Arbeitgeber sollen nicht für die Vergangenheit mit einer Beitragsnachforderung überrascht werden, die auf die Änderung einer höchstrichterlichen Rechtsprechung zurückzuführen ist, von deren Maßgeblichkeit die Beteiligten ausgegangen waren und die sie deshalb ihrer Beitragsentrichtung zugrunde gelegt hatten, so das BSG, Urteil vom 18.11.1980, Az. 12 RK 59/79.
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus SG Augsburg, 15.07.2014 - S 2 R 611/13
    Für das Eingreifen der 30-jährigen Verjährungsfrist reicht es aus, wenn der Schuldner die Beiträge mit bedingtem Vorsatz vorenthalten hat, er also seine Beitragspflicht für möglich gehalten, die Nichtabführung der Beiträge aber billigend in Kauf genommen hat, so etwa BSG, Urteil vom 30.03.2000, Az. B 12 KR 14/99 R.
  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 12/01 R

    Beitragspflichtiges Arbeitsentgelt - Sparkasse - Beschäftigte - kostenlose

    Auszug aus SG Augsburg, 15.07.2014 - S 2 R 611/13
    Erforderlich ist allein, dass der Arbeitgeber seine Aufzeichnungspflicht objektiv verletzt hat; auf ein Verschulden kommt es nicht an (BSG, Urteil vom 07.02.2002, Az. B 12 KR 12/01 R).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus SG Augsburg, 15.07.2014 - S 2 R 611/13
    Soweit durch gefestigte Rechtsprechung jedoch ein Vertrauenstatbestand begründet wurde, kann diesem erforderlichenfalls durch Bestimmungen zur zeitlichen Anwendbarkeit oder Billigkeitserwägungen im Einzelfall Rechnung getragen werden, so das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Beschluss vom 15.01.2009, Az. 2 BvR 2044/07.
  • SG Wiesbaden, 27.04.2015 - S 8 R 259/12

    Die Beteiligten streiten darum, ob die Beklagte im Rahmen einer Betriebsprüfung

    Im Ergebnis verhält es sich im vorliegenden Fall so, dass aus den dargelegten Gründen das Entstehungsprinzip gilt, wonach die Beitragsansprüche der Versicherungsträger entstehen, sobald ihre im Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen (vgl. § 22 Abs. 1 S. 1 SGB IV; Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 4.9.2013, Az. S 12 KR 246/12; Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 15.7.2014, Az. S 2 R 611/13); hier somit bereits in der Zeit vom 1.12.2005 bis zum 31.12.2009.

    (2) Demgegenüber kann sich die Beklagte nach Auffassung des Gerichts nicht unter Berufung auf den Grundsatz des Vertrauensschutzes bzw. nicht unter Berufung auf die Grundrechte und dabei insbesondere nicht unter Berufung auf das Rückwirkungsverbot (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG) gegen die Beitragsnacherhebung zur Wehr setzen (vgl. Beschluss des Hessischen Landessozialgericht vom 23.04.2012, Az. L 1 KR 95/12 B ER; Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 4.9.2013, Az. S 12 KR 246/12; Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 15.7.2014, Az. S 2 R 611/13; Urteil des Sozialgerichts Detmold vom 21.10.2014, Az. S 22 R 898/12; Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 28.1.2014, Az. S 16 R 4136/12).

    Denn nach Auffassung der Kammer ist in der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.12.2010 gerade keine Rechtsprechungsänderung zu sehen (vgl. dazu auch: Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 4.9.2013, Az. S 12 KR 246/12; Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 15.7.2014, Az. S 2 R 611/13; Urteil des Sozialgerichts Detmold  vom 21.10.2014, Az. S 22 R 898/12; Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 25.6.2014, Az. S 14 R 649/12).

    Hier greift nach Auffassung der Kammer nämlich die 30 - jährige Verjährungsfrist des § 25 Abs. 1 S. 2 SGB IV, da davon auszugehen ist, dass die Klägerin die Beiträge zumindest bedingt vorsätzlich vorenthalten hat (vgl. auch: Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 4.9.2013, Az. S 12 KR 246/12; Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 15.7.2014, Az. S 2 R 611/13; Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 25.6.2014, Az. S 14 R 649/12).

  • SG Augsburg, 25.03.2015 - S 17 R 270/13

    Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - Annahme fahrlässiger Unkenntnis

    Das Sozialgericht Augsburg, 2. Kammer, hat mit Urteil vom 15.07.2014, Az. S 2 R 611/13, in einem vergleichbaren Fall bereits dargelegt und ausführlich begründet, dass die Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP durch das BAG mit Beschluss vom 14.12.2010, Az. 1 ABR 19/10 keine konstitutive, sondern nur deklaratorische Wirkung hatte, wie das BAG selbst bereits anderweitig im Urteil vom 15.11.2006, Az. 10 AZR 665/05 festgehalten hatte.
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