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   SG Augsburg, 15.12.2022 - S 2 KR 356/22 ER   

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SG Augsburg, 15.12.2022 - S 2 KR 356/22 ER (https://dejure.org/2022,42707)
SG Augsburg, Entscheidung vom 15.12.2022 - S 2 KR 356/22 ER (https://dejure.org/2022,42707)
SG Augsburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - S 2 KR 356/22 ER (https://dejure.org/2022,42707)
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2014 - L 9 KR 293/13

    LDL-Aphrese - Teilstattgabe - Folgenabwägung

    Auszug aus SG Augsburg, 15.12.2022 - S 2 KR 356/22
    Besteht die Beeinträchtigung des Versicherten dagegen im Wesentlichen nur darin, dass er die begehrte Leistung zu einem späteren Zeitpunkt erhält, ohne dass sie dadurch für ihn grundsätzlich an Wert verliert, weil die Beeinträchtigung der in Art. 2 GG genannten Rechtsgüter durch einen späteren Leistungsvollzug beseitigt werden kann, dürfen die Sozialgerichte die begehrte Leistung im Rahmen der Folgenabwägung versagen (LSG Berlin vom 10.02.2014, L 9 KR 293/13 B ER).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/05 R

    Krankenversicherung - neue im Ausland

    Auszug aus SG Augsburg, 15.12.2022 - S 2 KR 356/22
    Unter einer neuen Behandlungsmethode versteht die Rechtsprechung ein medizinisches Vorgehen, dem ein eigenes theoretisch-wissenschaftliches Konzept zu Grunde liegt, das es von anderen Therapieverfahren unterscheidet und das die systematische Anwendung in der Behandlung bestimmter Krankheiten rechtfertigen soll (BSG 04.04.06, B 1 KR 12/05 R).
  • BSG, 02.09.2014 - B 1 KR 4/13 R

    Krankenversicherung - Auslandsbehandlung zur Erhaltung der Sehfähigkeit für

    Auszug aus SG Augsburg, 15.12.2022 - S 2 KR 356/22
    Die Anforderungen an die "ernsthaften Hinweise" auf einen nicht ganz entfernt liegenden Behandlungserfolg sind daher umso geringer, je schwerwiegender die Erkrankung und hoffnungsloser die Situation ist (BSG 02.09.2014, B 1 KR 4/13 R).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus SG Augsburg, 15.12.2022 - S 2 KR 356/22
    Eine positive Auswirkung auf den Krankheitsverlauf ist schon dann zu bejahen, wenn zumindest das Fortschreiten der Krankheit aufgehalten werden kann (BSG 04.04.06, B 1 KR 7/05 R).
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus SG Augsburg, 15.12.2022 - S 2 KR 356/22
    Dadurch wird zugleich der Umfang der den Versicherten geschuldeten ambulanten Leistungen verbindlich festgelegt (BSG 29.03.06, B 1 KR 3/06 R).
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