Rechtsprechung
SG Augsburg, 17.11.2022 - S 18 U 65/22 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Unfallversicherung
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- BAYERN | RECHT
SGB VII § 9 Abs. 1; BKV Anl 1 Nr. 3101
COVID-19-Infektion als Berufskrankheit - rewis.io
Coronavirus, SARS-CoV-2, Berufskrankheit, Erkrankung, Bescheid, Widerspruchsbescheid, Anerkennung, Arbeitsunfall, Pflegeheim, Widerspruch, Wiedereingliederung, Vollbeweis, Auskunft, Arbeit, Gesundheitsamt, Zusammenhang, Anerkennung einer Berufskrankheit, hinreichende ...
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
COVID-19-Infektion als Berufskrankheit - Corona-Virus
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität - …
Auszug aus SG Augsburg, 17.11.2022 - S 18 U 65/22
Aufgrund der Unbegrenztheit der naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachen für einen Erfolg ist eine Unterscheidung zwischen solchen Ursachen notwendig, die rechtlich für den Erfolg verantwortlich gemacht werden bzw. denen der Erfolg zugerechnet werden kann und den anderen, für den Erfolg rechtlich unerheblichen Ursachen (BSG, Urteil vom 09.05.2006, B 2 U 1/05 R).Für die wertende Entscheidung über die Wesentlichkeit einer Ursache hat die Rechtsprechung Grundsätze herausgearbeitet, die das BSG in zwei Entscheidungen vom 09.05.2006 (B 2 U 1/05 R und B 2 U 26/04 R) zusammenfassend wie folgt dargestellt hat:.
- BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55
Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG) …
Auszug aus SG Augsburg, 17.11.2022 - S 18 U 65/22
Lässt sich der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen nicht wahrscheinlich machen, geht dies nach dem in sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten (vgl. u.a. BSGE 6, 70, 72; 96, 238, 245). - BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - …
Auszug aus SG Augsburg, 17.11.2022 - S 18 U 65/22
"Hinreichend wahrscheinlich" bedeutet, dass bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalls mehr für als gegen den ursächlichen Zusammenhang spricht, d.h. dass den für den ursächlichen Zusammenhang sprechenden Gründen ein deutliches Übergewicht zukommt (vgl. BSGE 45, 285, 286).
- BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R
Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit …
Auszug aus SG Augsburg, 17.11.2022 - S 18 U 65/22
Lässt sich der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Arbeitsunfall und den geltend gemachten Gesundheitsstörungen nicht wahrscheinlich machen, geht dies nach dem in sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Versicherten (vgl. u.a. BSGE 6, 70, 72; 96, 238, 245). - BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R
Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge
Auszug aus SG Augsburg, 17.11.2022 - S 18 U 65/22
Für die wertende Entscheidung über die Wesentlichkeit einer Ursache hat die Rechtsprechung Grundsätze herausgearbeitet, die das BSG in zwei Entscheidungen vom 09.05.2006 (B 2 U 1/05 R und B 2 U 26/04 R) zusammenfassend wie folgt dargestellt hat:. - BSG, 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Bindungswirkung gegenüber Revisionsgericht: …
Auszug aus SG Augsburg, 17.11.2022 - S 18 U 65/22
Dabei reicht für den ursächlichen Zusammenhang als Voraussetzung der Entschädigungspflicht grundsätzlich die hinreichende Wahrscheinlichkeit, nicht aber die bloße Möglichkeit aus (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 23.04.2015 - B 2 U 10/14 R). - BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84
Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt
Auszug aus SG Augsburg, 17.11.2022 - S 18 U 65/22
Als Folge eines Arbeitsunfalls ist eine Gesundheitsstörung nur zu berücksichtigen, wenn die Schädigung und die eingetretene Gesundheitsstörung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sind (vgl. hierzu u.a. BSGE 45, 1, 9; 58, 80, 83). - BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77
Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung …
Auszug aus SG Augsburg, 17.11.2022 - S 18 U 65/22
Als Folge eines Arbeitsunfalls ist eine Gesundheitsstörung nur zu berücksichtigen, wenn die Schädigung und die eingetretene Gesundheitsstörung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen sind (vgl. hierzu u.a. BSGE 45, 1, 9; 58, 80, 83).
- SG Duisburg, 13.06.2023 - S 36 U 38/22
COVID-19-Infektion als Berufskrankheit festgestellt
In einem weiteren Urteil des SG Augsburg (SG Augsburg, Urteil vom 17.11.2022 -S 18 U 65/22-) hat das Gericht die Anerkennung einer COVID-19-Infektion als BK 3101 bei einer als Betreuungskraft im Alten- und Pflegeheim tätigen Person mit der Begründung abgelehnt, dass auch bei einer Berufskrankheit der Kontakt mit an COVID-19 erkrankten Patienten oder Kollegen im beruflichen Zusammenhang nachgewiesen werden muss, damit eine Anerkennung erfolgen kann.