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   SG Augsburg, 19.03.2018 - S 10 KR 30/18   

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https://dejure.org/2018,10097
SG Augsburg, 19.03.2018 - S 10 KR 30/18 (https://dejure.org/2018,10097)
SG Augsburg, Entscheidung vom 19.03.2018 - S 10 KR 30/18 (https://dejure.org/2018,10097)
SG Augsburg, Entscheidung vom 19. März 2018 - S 10 KR 30/18 (https://dejure.org/2018,10097)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch Versicherter auf geschlechtsangleichende Maßnahmen (hier: Haarentfernung mittels Laserepilation)

  • rewis.io

    Haarentfernung mittels Laserepilation

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 11/12 R

    Krankenversicherung - Anspruch von transsexuellen Versicherten auf

    Auszug aus SG Augsburg, 19.03.2018 - S 10 KR 30/18
    Zur weiteren Begründung des Widerspruchs wurde darauf hingewiesen, dass das Bundessozialgericht (BSG) auch einen Anspruch auf Brustaufbau als Krankenbehandlung bei Transsexualität anerkannt habe (BSG, Urteil vom 11.09.2012, Az.: B 1 KR 11/12 R), die Betroffenen seien nicht darauf zu verweisen, z.B. vergrößernde BHs zu tragen.

    Hierzu können nach den insoweit wegweisenden Urteilen des BSG vom 11.09.2012 (Az.: B 1 KR 11/12 und B 1 KR 9/12) auch operative Eingriffe in den gesunden Körper gehören.

    Die geschlechtsangleichenden Maßnahmen müssen zudem zur Behandlung erforderlich sein (vgl. BSG, Urteil vom 11.09.2012, Az.: B 1 KR 11/12 R).

  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 9/12 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Anspruch auf Versorgung mit einer

    Auszug aus SG Augsburg, 19.03.2018 - S 10 KR 30/18
    Hierzu können nach den insoweit wegweisenden Urteilen des BSG vom 11.09.2012 (Az.: B 1 KR 11/12 und B 1 KR 9/12) auch operative Eingriffe in den gesunden Körper gehören.

    In seiner weiteren Entscheidung vom 11.09.2012 (Az.: B 1 KR 9/12 R) weist das BSG aber auch darauf hin, dass zur Bestimmung des erforderlichen Ausmaßes der Behandlung nicht auf das Erscheinungsbild des Betroffenen im gesellschaftlichen Alltag in dem Sinne abzustellen sei, dass dem Anspruch mit der Behebung einer Entstellung Genüge getan sei.

  • LSG Sachsen, 23.07.2015 - L 1 KR 108/11

    Krankenversicherung - EBM-Ä; Elektroepilation; Gemeinsamer Bundesausschuss;

    Auszug aus SG Augsburg, 19.03.2018 - S 10 KR 30/18
    Insoweit besteht kein Grund, Versicherten mit Transidentität zur dauerhaften Haarentfernung an diesen Körperregionen leistungsrechtlichen Zugang zur Laserepilation zu gewähren, der anderen Versicherten, die an Hirsutismus leiden und die insoweit auf die Elektrokoagulation verwiesen werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.10.2012, Az.: L 1 KR 443/11; Sächsisches LSG, Urteil vom 23.07.2015, Az.: L 1 KR 108/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2016, Az.: L 5 KR 226/15), von vornherein verwehrt ist.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2016 - L 5 KR 226/15

    Krankenkasse zahlt nicht für Haarentfernung bei Frauen

    Auszug aus SG Augsburg, 19.03.2018 - S 10 KR 30/18
    Insoweit besteht kein Grund, Versicherten mit Transidentität zur dauerhaften Haarentfernung an diesen Körperregionen leistungsrechtlichen Zugang zur Laserepilation zu gewähren, der anderen Versicherten, die an Hirsutismus leiden und die insoweit auf die Elektrokoagulation verwiesen werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.10.2012, Az.: L 1 KR 443/11; Sächsisches LSG, Urteil vom 23.07.2015, Az.: L 1 KR 108/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2016, Az.: L 5 KR 226/15), von vornherein verwehrt ist.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.10.2012 - L 1 KR 443/11

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Laser-Epilationsbehandlung bei

    Auszug aus SG Augsburg, 19.03.2018 - S 10 KR 30/18
    Insoweit besteht kein Grund, Versicherten mit Transidentität zur dauerhaften Haarentfernung an diesen Körperregionen leistungsrechtlichen Zugang zur Laserepilation zu gewähren, der anderen Versicherten, die an Hirsutismus leiden und die insoweit auf die Elektrokoagulation verwiesen werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 17.10.2012, Az.: L 1 KR 443/11; Sächsisches LSG, Urteil vom 23.07.2015, Az.: L 1 KR 108/11; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.02.2016, Az.: L 5 KR 226/15), von vornherein verwehrt ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.05.2014 - L 16 KR 453/12

    Geschlechtsangleichende Maßnahmen bei Transsexualität (hier manifeste

    Auszug aus SG Augsburg, 19.03.2018 - S 10 KR 30/18
    Die Klägerin verwies auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 08.05.2014, Az.: L 16 KR 453/12), mit der der dortigen Klägerin ein Anspruch auf Entfernung des Bartwuchses zugebilligt wurde, da ihr die Konfrontation mit dem abgelegten männlichen Geschlecht bei gegebenenfalls mehrfach täglicher Rasur nicht zuzumuten sei, insbesondere soweit auch nach der Rasur ein im weiblichen Gesicht deutlich auffälliger "Bartschatten" verbleibe.
  • BSG, 11.09.2012 - B 1 KR 3/12 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsanspruch für eine brustvergrößernde

    Auszug aus SG Augsburg, 19.03.2018 - S 10 KR 30/18
    Da innerer Grund des Anspruchs Transsexueller auf geschlechtsangleichende Operationen nicht der sei, eine Entstellung zu heilen oder zu lindern, sei es nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 11.09.2012, Az.: B 1 KR 3/12 R) ausgeschlossen, diesen Anspruch anhand der Kriterien des Behandlungsanspruchs wegen Entstellung zu umreißen.
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.04.2010 - L 10 KR 5/10

    Krankenversicherung - Durchsetzung einer abgelehnten Krankenbehandlung im Wege

    Auszug aus SG Augsburg, 19.03.2018 - S 10 KR 30/18
    Die Grenze der von den Gerichten zu respektierenden Gestaltungs- und Entscheidungsfreiheit des Bewertungsauschusses kann nach der Rechtsprechung dann überschritten sein, wenn dieser einer Behandlungsmethode die Aufnahme in den EBM-Ä versagt, obwohl an der medizinisch-fachlichen Eignung der Methode, ihrer Unentbehrlichkeit für eine umfassende vertragsärztliche ambulante Versorgung der Versicherten, an ihrer Wirtschaftlichkeit sowie an der Finanzierbarkeit ihres Einsatzes vernünftige Zweifel nicht bestehen (vgl. LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.04.2010, Az.: L 10 KR 5/10 B ER).
  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 19/07 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankenbehandlung wegen Entstellung -

    Auszug aus SG Augsburg, 19.03.2018 - S 10 KR 30/18
    Insoweit gilt grundsätzlich, dass psychische Beeinträchtigungen aufgrund einer körperlichen Abweichung vorrangig mit Mitteln der Psychiatrie zu behandeln sind und grundsätzlich keinen Anspruch auf operativen Eingriff in ein gesundes Organ begründen (vgl. BSG, Urteil vom 28.02.2008, Az.: B 1 KR 19/07 R).
  • BSG, 20.10.1972 - 3 RK 93/71

    Ersatz der vollen Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung

    Auszug aus SG Augsburg, 19.03.2018 - S 10 KR 30/18
    Versicherte haben Anspruch auf Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, um eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern, § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB V. Dabei gilt als Krankheit im versicherungsrechtlichen Sinn ein regelwidriger Körper- und Geisteszustand, der ärztlicher Behandlung bedarf, oder - zugleich oder ausschließlich - Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat, wobei als "regelwidrig" ein Zustand anzusehen ist, der vom Leitbild des gesunden Menschen abweicht (vgl. z.B. BSGE 35, 10, 12 m.w.N.).
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