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   SG Augsburg, 22.03.2006 - S 10 KR 240/05   

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https://dejure.org/2006,28502
SG Augsburg, 22.03.2006 - S 10 KR 240/05 (https://dejure.org/2006,28502)
SG Augsburg, Entscheidung vom 22.03.2006 - S 10 KR 240/05 (https://dejure.org/2006,28502)
SG Augsburg, Entscheidung vom 22. März 2006 - S 10 KR 240/05 (https://dejure.org/2006,28502)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beitragsfestsetzung zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus rentenvergleichbaren Einnahmen; Betrieblicher Anteil der ausgezahlten Kapitallebensversicherungssumme und Beitragspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung; Fortbestehende ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Baden-Württemberg, 15.11.2005 - L 11 KR 3216/05

    Beitragspflicht von Kapitalleistungen aus Lebensversicherungen in der

    Auszug aus SG Augsburg, 22.03.2006 - S 10 KR 240/05
    Wenn das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 15.11.2005 - L 11 KR 3216/05 unter dem Gesichtspunkt einer "fortbestehenden Gruppenversicherung" dort zu einem anderen Ergebnis gekommen ist, gilt dies nicht für den hiesigen Rechtsstreit.

    Zusammenfassend: Die Problematik der "fortbestehenden Gruppenversicherung" entsprechend dem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15.11.2005 - L 11 KR 3216/05 stellt sich hier nicht.

  • BSG, 26.03.1996 - 12 RK 21/95

    Betriebliche Altersversorgung und Beitragspflicht zur KVdR

    Auszug aus SG Augsburg, 22.03.2006 - S 10 KR 240/05
    - Das BSG hat mit weiterem Urteil vom 26.03.1996 - 12 RK 21/95 ausgesprochen: Renten der betrieblichen Altersversorgung sind auch Bezüge aus einer Lebensversicherung, die als Direktversicherung (§ 1 Abs. 2 Satz 1 BetrAVG) abgeschlossen und von dem Arbeitnehmer durch Verzicht auf einen Teil seiner Abfindung wegen vorzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses finanziert worden ist.

    In Randziffer 23 seines Urteils vom 26.03.1996 - 12 RK 21/95 hat das BSG näher ausgeführt: Die Leistungen aus der Lebensversicherung verloren ihren Charakter als Versorgungsbezüge daher auch nicht deshalb, weil sie durch eine Eigenleistung des (dortigen) Klägers, nämlich dem teilweisen Verzicht auf die Abfindung finanziert worden sind.

  • SG Augsburg, 26.01.2006 - S 10 KR 329/04

    Streit um die Höhe einer Beitragsfestsetzung zur gesetzlichen Kranken- und

    Auszug aus SG Augsburg, 22.03.2006 - S 10 KR 240/05
    - Anders in dem ähnlich gelagerten Rechtsstreit, den das Sozialgericht Augsburg mit Urteil vom 26.01.2005 - S 10 KR 329/04 entschieden hat, hat hier die A. Lebensversicherungs-AG eine Prüfung der Gesundheitsverhältnisse vorgenommen.
  • BSG, 30.03.1995 - 12 RK 10/94

    Versicherungsvertrag - Laufende Rente - Eintritt des Versicherungsfalles -

    Auszug aus SG Augsburg, 22.03.2006 - S 10 KR 240/05
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat bereits mit Urteil vom 30.03.1995 - 12 RK 10/94 grundlegend ausgeführt: Ist ein Versicherungsvertrag, der ursprünglich auf die Zahlung einer laufenden Rente gerichtet war, vor Eintritt des Versicherungsfalles dahingehend geändert worden, dass eine Kapitalleistung erbracht wird, so ist diese nach ihrer Auszahlung nicht beitragspflichtig.
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