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   SG Aurich, 03.02.2015 - S 12 SF 41/14 E   

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https://dejure.org/2015,2474
SG Aurich, 03.02.2015 - S 12 SF 41/14 E (https://dejure.org/2015,2474)
SG Aurich, Entscheidung vom 03.02.2015 - S 12 SF 41/14 E (https://dejure.org/2015,2474)
SG Aurich, Entscheidung vom 03. Februar 2015 - S 12 SF 41/14 E (https://dejure.org/2015,2474)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Bayern, 13.08.2013 - L 15 SB 153/13

    Berücksichtigung der Erkenntnisse im Berufungsverfahren, Ermessensabwägung,

    Auszug aus SG Aurich, 03.02.2015 - S 12 SF 41/14
    Die Erinnerung der Erinnerungsführerin vom 16. Mai 2014 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 9. Mai 2014 - S 15 SB 153/13 - wird zurückgewiesen.

    Die gemäß § 197 Abs. 2 SGG zulässige Erinnerung der Erinnerungsführerin vom 16. Mai 2014 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle vom 9. Mai 2014 - S 15 SB 153/13 - ist unbegründet.

  • BSG, 02.10.2008 - B 9/9a SB 5/07 R

    Entstehen der Erledigungsgebühr

    Auszug aus SG Aurich, 03.02.2015 - S 12 SF 41/14
    Ferner kommt die Zuerkennung der Erledigungsgebühr dann in Betracht, wenn der Prozessbevollmächtigte den Rahmen der seiner Mandantschaft obliegenden Mitwirkungspflicht - etwa durch Beschaffung neuer Beweismittel - überschreitet und so zur Gesamterledigung beiträgt (vgl. hierzu insbesondere Bundessozialgericht, Urteil vom 02. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R = ASR 2009, S. 53 ff. mit Anmerkung Schafhausen sowie Bundessozialgericht, Urteil vom 05. Mai 2009 - B 13 R 137/08 R -, jeweils zitiert nach juris).
  • BSG, 05.05.2009 - B 13 R 137/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Entstehen der

    Auszug aus SG Aurich, 03.02.2015 - S 12 SF 41/14
    Ferner kommt die Zuerkennung der Erledigungsgebühr dann in Betracht, wenn der Prozessbevollmächtigte den Rahmen der seiner Mandantschaft obliegenden Mitwirkungspflicht - etwa durch Beschaffung neuer Beweismittel - überschreitet und so zur Gesamterledigung beiträgt (vgl. hierzu insbesondere Bundessozialgericht, Urteil vom 02. Oktober 2008 - B 9/9a SB 5/07 R = ASR 2009, S. 53 ff. mit Anmerkung Schafhausen sowie Bundessozialgericht, Urteil vom 05. Mai 2009 - B 13 R 137/08 R -, jeweils zitiert nach juris).
  • SG Lüneburg, 27.04.2009 - S 12 SF 38/09

    Beitrag; Betragsrahmengebühr; Erledigung; Erledigungsführer; Erledigungsgebühr;

    Auszug aus SG Aurich, 03.02.2015 - S 12 SF 41/14
    Eine Erledigungsgebühr kann der Rechtsanwalt nach der ständigen Rechtsprechung der Kostenkammer des Sozialgerichts Lüneburg (vgl. etwa Beschluss der Kammer vom 27. April 2009 -S 12 SF 38/09 E, zitiert nach juris) regelmäßig nur dann verdienen, wenn er sich mit seinem Mandanten auseinandersetzt und überzeugend auf ihn einwirkt, sich mit einem Weniger zufrieden zu geben, als er ursprünglich begehrt hatte.
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