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   SG Aurich, 04.12.2013 - S 5 AL 69/10   

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https://dejure.org/2013,64791
SG Aurich, 04.12.2013 - S 5 AL 69/10 (https://dejure.org/2013,64791)
SG Aurich, Entscheidung vom 04.12.2013 - S 5 AL 69/10 (https://dejure.org/2013,64791)
SG Aurich, Entscheidung vom 04. Dezember 2013 - S 5 AL 69/10 (https://dejure.org/2013,64791)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 44b SGB II; § 60 Abs. 2 S. 1 SGB III; § 76 Abs. 3 S. 1 SGB II
    Ausnahmsweise Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zur Bürokauffrau als Zweitausbildung in Form der Berufsausbildungsbeihilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmsweise Förderungsfähigkeit einer Ausbildung zur Bürokauffrau als Zweitausbildung in Form der Berufsausbildungsbeihilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R

    Aufhebung der Arbeitslosengeldbewilligung - Leistungsgruppenzuordnung -

    Auszug aus SG Aurich, 04.12.2013 - S 5 AL 69/10
    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustands gerichtet, der bestehen würde, wenn der Verwaltungsträger die ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegenden Pflichten, insbesondere zur Betreuung, Beratung und wohlwollenden Förderung ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. U. v. 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R, BSGE 92, 267; U. v. 22.10.1996 -13 RJ 69/95; U. 26.10.1976 - 12/7 RAr 78/74, SozR 4100 § 44 Nr. 9).

    Eine derartige Pflicht trifft den Verwaltungsträger insbesondere im Rahmen eines Sozialrechtsverhältnisses, was bereits durch die Arbeitslosmeldung oder Antragstellung bei der Bundesagentur zustande kommt (vgl. BSG, U. 26.10.1976 - 12/7 RAr 78/74, SozR 4100 § 44 Nr. 9; U. v. 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R, BSGE 92, 267).

    Die letzte Voraussetzung des Herstellungsanspruchs, dass der eingetretene Nachteil durch eine zulässige Amtshandlung beseitigt werden kann und die Korrektur nicht dem jeweiligen Gesetzeszweck widersprechen darf (vgl. BSG, U. v. 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R, BSGE 92, 267), liegt ebenfalls vor.

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Auszug aus SG Aurich, 04.12.2013 - S 5 AL 69/10
    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustands gerichtet, der bestehen würde, wenn der Verwaltungsträger die ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegenden Pflichten, insbesondere zur Betreuung, Beratung und wohlwollenden Förderung ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. U. v. 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R, BSGE 92, 267; U. v. 22.10.1996 -13 RJ 69/95; U. 26.10.1976 - 12/7 RAr 78/74, SozR 4100 § 44 Nr. 9).

    Beratungsfehler einer anderen Behörde sind zurechenbar, wenn die Zuständigkeitsbereiche der Behörden eng miteinander verknüpft sind (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa U. v. 22.10.1996 -13 RJ 69/95; U. v. 17.12.1980 - 12 RK 34/80, BSGE 51, 89 ff; U. v. 25.08.1993 - 13 RJ 27/92, SozR 3-1200 § 14 Nr. 9).

  • BSG, 29.10.2008 - B 11 AL 34/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Ausschluss der Förderung der Zweitausbildung -

    Auszug aus SG Aurich, 04.12.2013 - S 5 AL 69/10
    Dafür reicht es aus, dass der Auszubildende eine schulische Ausbildung absolviert hat, die in Ausbildungszeit und Ausbildungsabschluss einer betrieblichen Ausbildung gleichwertig ist (vgl. Urteil des BSG vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R; Urteil vom 29.10.2008 - B 11 AL 34/07 R).

    Hinsichtlich der Ausbildungszeit ist auf einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren abzustellen, hinsichtlich des Abschlusses erfüllt jedenfalls eine auf landesrechtlichen Vorschriften beruhende und landesrechtlich anerkannte Ausbildung diese Voraussetzungen (vgl. Urteil des BSG vom 29.10.2008, a.a.O.).

  • BSG, 26.10.1976 - 7 RAr 78/74

    Kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage

    Auszug aus SG Aurich, 04.12.2013 - S 5 AL 69/10
    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustands gerichtet, der bestehen würde, wenn der Verwaltungsträger die ihm aus dem Sozialrechtsverhältnis obliegenden Pflichten, insbesondere zur Betreuung, Beratung und wohlwollenden Förderung ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. U. v. 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R, BSGE 92, 267; U. v. 22.10.1996 -13 RJ 69/95; U. 26.10.1976 - 12/7 RAr 78/74, SozR 4100 § 44 Nr. 9).

    Eine derartige Pflicht trifft den Verwaltungsträger insbesondere im Rahmen eines Sozialrechtsverhältnisses, was bereits durch die Arbeitslosmeldung oder Antragstellung bei der Bundesagentur zustande kommt (vgl. BSG, U. 26.10.1976 - 12/7 RAr 78/74, SozR 4100 § 44 Nr. 9; U. v. 01.04.2004 - B 7 AL 52/03 R, BSGE 92, 267).

  • BSG, 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R

    Verletzung der Beratungspflicht durch Rentenversicherungsträger bei freiwilliger

    Auszug aus SG Aurich, 04.12.2013 - S 5 AL 69/10
    Diese umfassende Beratungspflicht der Verwaltungsträger besteht nicht nur bei einem entsprechenden Beratungsbegehren, sondern bereits dann, wenn anlässlich einer konkreten Sachbearbeitung dem jeweiligen Mitarbeiter eine naheliegende Gestaltungsmöglichkeit ersichtlich ist, die ein verständiger Versicherter wahrnehmen würde, wenn sie ihm bekannt wäre (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. U. v. 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R, SozR 4-3100 § 60 Nr. 1; BSG, U. v. 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R, SozR 3-1200 § 14 Nr. 29).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R

    Anti-D-Prophylaxe - Hepatitis C - Infektion - Impfschaden - Chronische Hepatitis

    Auszug aus SG Aurich, 04.12.2013 - S 5 AL 69/10
    Diese umfassende Beratungspflicht der Verwaltungsträger besteht nicht nur bei einem entsprechenden Beratungsbegehren, sondern bereits dann, wenn anlässlich einer konkreten Sachbearbeitung dem jeweiligen Mitarbeiter eine naheliegende Gestaltungsmöglichkeit ersichtlich ist, die ein verständiger Versicherter wahrnehmen würde, wenn sie ihm bekannt wäre (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. U. v. 10.12.2003 - B 9 VJ 2/02 R, SozR 4-3100 § 60 Nr. 1; BSG, U. v. 05.04.2000 - B 5 RJ 50/98 R, SozR 3-1200 § 14 Nr. 29).
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus SG Aurich, 04.12.2013 - S 5 AL 69/10
    Beratungsfehler einer anderen Behörde sind zurechenbar, wenn die Zuständigkeitsbereiche der Behörden eng miteinander verknüpft sind (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa U. v. 22.10.1996 -13 RJ 69/95; U. v. 17.12.1980 - 12 RK 34/80, BSGE 51, 89 ff; U. v. 25.08.1993 - 13 RJ 27/92, SozR 3-1200 § 14 Nr. 9).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

    Auszug aus SG Aurich, 04.12.2013 - S 5 AL 69/10
    Beratungsfehler einer anderen Behörde sind zurechenbar, wenn die Zuständigkeitsbereiche der Behörden eng miteinander verknüpft sind (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. etwa U. v. 22.10.1996 -13 RJ 69/95; U. v. 17.12.1980 - 12 RK 34/80, BSGE 51, 89 ff; U. v. 25.08.1993 - 13 RJ 27/92, SozR 3-1200 § 14 Nr. 9).
  • BSG, 12.10.1979 - 12 RK 47/77

    Herstellungsanspruch - Unrichtige Rechtsauskunft des Versicherungsträgers -

    Auszug aus SG Aurich, 04.12.2013 - S 5 AL 69/10
    Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass es im Bereich des sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs nicht auf ein Verschulden der Behörde ankommt (BSG, U. v. 12.10.1979 - 12 RK 47/77; Gagel, Der Herstellungsanspruch, SGb 2000, S. 517 ff, 520).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R

    Berufsausbildungsbeihilfeanspruch - Förderungsfähigkeit der erstmaligen

    Auszug aus SG Aurich, 04.12.2013 - S 5 AL 69/10
    Dafür reicht es aus, dass der Auszubildende eine schulische Ausbildung absolviert hat, die in Ausbildungszeit und Ausbildungsabschluss einer betrieblichen Ausbildung gleichwertig ist (vgl. Urteil des BSG vom 29.01.2008 - B 7/7a AL 68/06 R; Urteil vom 29.10.2008 - B 11 AL 34/07 R).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 50/93

    Altersüberganggeld - Alter - Beschäftigung - Ausscheiden - Herstellungsanspruch

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