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   SG Aurich, 12.01.2015 - S 51 R 69/12   

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https://dejure.org/2015,2461
SG Aurich, 12.01.2015 - S 51 R 69/12 (https://dejure.org/2015,2461)
SG Aurich, Entscheidung vom 12.01.2015 - S 51 R 69/12 (https://dejure.org/2015,2461)
SG Aurich, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - S 51 R 69/12 (https://dejure.org/2015,2461)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.05.2014 - L 9 KR 494/12

    Versicherungspflicht - Synchronsprecher - unständige Beschäftigung

    Auszug aus SG Aurich, 12.01.2015 - S 51 R 69/12
    Solche Freiräume sind typisch für Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung; sie werden ihnen in allen Branchen gerade wegen ihrer erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eingeräumt (BSG, Urt. v. 30.04.2013, B 12 KR 19/11 R, LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.05.2014 - L 9 KR 494/12, zitiert nach juris).

    Das Risiko, dass Erwerbstätige an denjenigen Tagen, an denen sie keiner Arbeitspflicht unterliegen, die eigene Arbeitskraft nicht verwerten können, begründet zudem kein Unternehmerrisiko "während" der Arbeitseinsätze (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.05.2014 - L 9 KR 494/12, zitiert nach juris) l) Dass ein Stundenlohn abgerechnet wurde, spricht für die Annahme einer abhängigen Beschäftigung.

    Es ist arbeitnehmertypisch wenn einem Erwerbstätigen die Vergütung unabhängig vom Ergebnis ihrer Tätigkeit und unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis des Auftraggebers zusteht und sie keine Vergütungsabzüge wegen Schlechtleistung zu befürchten haben (BSG, Urt. v. 28.09.2011 - B 12 KR 17/09 R; BSG, Urt. v. 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R, LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.05.2014 - L 9 KR 494/12, zitiert nach juris).

  • BSG, 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R

    Sozialversicherungspflicht - mitarbeitender Familienangehöriger - Familienbetrieb

    Auszug aus SG Aurich, 12.01.2015 - S 51 R 69/12
    Solche Freiräume sind typisch für Mitarbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung; sie werden ihnen in allen Branchen gerade wegen ihrer erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten eingeräumt (BSG, Urt. v. 30.04.2013, B 12 KR 19/11 R, LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.05.2014 - L 9 KR 494/12, zitiert nach juris).

    Es ist arbeitnehmertypisch wenn einem Erwerbstätigen die Vergütung unabhängig vom Ergebnis ihrer Tätigkeit und unabhängig vom wirtschaftlichen Ergebnis des Auftraggebers zusteht und sie keine Vergütungsabzüge wegen Schlechtleistung zu befürchten haben (BSG, Urt. v. 28.09.2011 - B 12 KR 17/09 R; BSG, Urt. v. 30.04.2013 - B 12 KR 19/11 R, LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.05.2014 - L 9 KR 494/12, zitiert nach juris).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus SG Aurich, 12.01.2015 - S 51 R 69/12
    Dies ist der Fall, wenn der Beschäftigte in einen Betrieb eingegliedert ist und er dabei einem Zeit, Dauer, Ort und Art der Ausführung umfassenden Weisungsrecht des Arbeitgebers unterliegt (vgl. BSG, Urteil vom 11.3.2009, B 12 KR 21/07 R, zitiert nach juris).

    Die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung ist nur dann ein Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch tatsächliche Chancen einer Einkommenserzielung verbunden sind, also eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten stattfindet (BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 KR 21/07 R; Senat, Urteil v. 20.7.2011, L 8 R 534/10, jeweils juris).

  • LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 5 R 425/12

    Sozialversicherungspflicht eines Lastkraftwagenfahrers ohne eigenes Fahrzeug;

    Auszug aus SG Aurich, 12.01.2015 - S 51 R 69/12
    Bei solch typischen Arbeitnehmer-Verrichtungen ohne wesentliche eigene Gestaltungsspielräume spricht die Vermutung für ein weisungsgebundenes Beschäftigungsverhältnis (vgl. dazu: BSG, Urteil vom 18. Mai 1983 - 13 RK 41/81 - JURIS-Dokument, RdNr. 20; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 04. März 2014 - L 5 R 425/12 -, zitiert nach juris).

    Ein echtes Unternehmerrisiko liegt erst vor, wenn bei Auftragsmangel nicht nur kein Einkommen erzielt wird, sondern gleichwohl weiterhin Kosten für betriebliche Investitionen anfallen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 04. März 2014 - L 5 R 425/12 -, zitiert nach juris).

  • LSG Thüringen, 27.05.2014 - L 6 R 1524/12

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einer

    Auszug aus SG Aurich, 12.01.2015 - S 51 R 69/12
    Die subjektive Wertung der Beteiligten ist insofern ohne Belang (vgl. LSG Thüringen, Urt. v. 27.05.2014 - L 6 R 1524/12, zitiert nach juris).
  • BSG, 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R

    Keine Sozialversicherungspflicht eines Flugzeugführers im Flugbetrieb eines

    Auszug aus SG Aurich, 12.01.2015 - S 51 R 69/12
    Dem Willen der Beteiligten kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu wollen, kann (entgegen der Rechtsauffassung der Beigeladenen) nur dann indizielle Bedeutung beigemessen werden, wenn dieser dem festgestellten sonstigen tatsächlichen Verhältnis nicht offensichtlich widerspricht und er durch weitere Aspekte gestützt wird (vgl. BSG, Urt. v. 28.05.2008 - B 12 KR 13/07 R, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 8 R 534/10

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Aurich, 12.01.2015 - S 51 R 69/12
    Die Überbürdung sozialer Risiken abweichend von der das Arbeitsrecht prägenden Risikoverteilung ist nur dann ein Indiz für unternehmerisches Handeln, wenn damit auch tatsächliche Chancen einer Einkommenserzielung verbunden sind, also eine Erweiterung der unternehmerischen Möglichkeiten stattfindet (BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 KR 21/07 R; Senat, Urteil v. 20.7.2011, L 8 R 534/10, jeweils juris).
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters -

    Auszug aus SG Aurich, 12.01.2015 - S 51 R 69/12
    Abstrakte, für alle Arbeitsverhältnisse geltende Merkmale lassen sich nicht aufstellen (vgl. zu den identischen Abgrenzungskriterien eines Arbeitsverhältnisses BAG, Urteil vom 20.1.2010, 5 AZR 99/09, zitiert nach juris).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus SG Aurich, 12.01.2015 - S 51 R 69/12
    Die Zuordnung des konkreten Lebenssachverhalts zum rechtlichen Typus der abhängigen Beschäftigung als "nichtselbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis" iSv § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB IV erfordert nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung eine Gewichtung und Abwägung aller als Indizien für und gegen eine Beschäftigung bzw. selbstständige Tätigkeit sprechenden Merkmale der Tätigkeit (vgl. BSG, Urteil vom 25.4.2012, B 12 KR 24/10 R, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2009 - L 16 R 5/08

    Rentenversicherung

    Auszug aus SG Aurich, 12.01.2015 - S 51 R 69/12
    Ein echtes Unternehmerrisiko liegt erst vor, wenn bei Auftragsmangel nicht nur kein Einkommen erzielt wird, sondern gleichwohl weiterhin Kosten für betriebliche Investitionen anfallen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2009 - L 16 R 5/08; Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 04. März 2014 - L 5 R 425/12 -, zitiert nach juris).
  • BSG, 12.01.2011 - B 12 KR 17/09 R

    Arbeitslosen- und Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit von

  • BSG, 28.09.2011 - B 12 R 17/09 R

    Sozialversicherungspflicht - hauswirtschaftliche Familienbetreuerin - Tätigkeit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2011 - L 8 (16) R 55/08

    Rentenversicherung

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