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   SG Aurich, 15.08.2017 - S 12 P 16/16   

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SG Aurich, 15.08.2017 - S 12 P 16/16 (https://dejure.org/2017,36850)
SG Aurich, Entscheidung vom 15.08.2017 - S 12 P 16/16 (https://dejure.org/2017,36850)
SG Aurich, Entscheidung vom 15. August 2017 - S 12 P 16/16 (https://dejure.org/2017,36850)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Wohngruppe - Wohngemeinschaft

    Auszug aus SG Aurich, 15.08.2017 - S 12 P 16/16
    Es bedarf dabei der gemeinschaftlichen Beauftragung einer Präsenskraft und über dies der gemeinsamen Festlegung ihres konkreten Aufgabenkreises (vgl. BSG, U. v. 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R, zit. n. Juris).

    Erforderlich ist, dass der innere Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung nach außen hin objektiviert wird; dazu bedarf es der gemeinschaftlichen Beauftragung einer Präsenzkraft und der Festlegung ihres konkreten Aufgabenkreises zur Erfüllung dieses Zweckes (vgl. BSG, U. v. 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R, zit. n. juris).

  • SG Mainz, 28.11.2016 - S 14 P 53/16

    Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag nach § 38a Abs 1 Nr 3 SGB 11 -

    Auszug aus SG Aurich, 15.08.2017 - S 12 P 16/16
    Nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschriften bedarf die vertragliche Bindung regelmäßig und insbesondere bei Änderung der Bewohnerstruktur einer Neubestätigung oder muss zumindest durch eine anlassbezogene Kündigung den Wechsel zu einer anderen Betreuungskraft ermöglichen (vgl. SG Mainz, U. v. 28.11.2016 - S 14 P 53/16, zit. n. Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2018 - L 5 P 97/17

    Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen

    Darüber hinaus wird der Charakter einer gemeinsame Wohnung auch nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Bewohner durch die Ausstattung der Zimmer in die Lage versetzt werden, weitgehend selbständig in ihren Zimmern zu leben (anders: SG Aurich, Urteil vom 15.08.2017 - S 12 P 16/16, Udsching/Schütze/Wahl, 5. Aufl. 2018, SGB XI, § 38a Rn. 6; Wiegand in Schlegel/Voelzke, Juris-PK Stand 4/2017, § 38 a. RZ 24, Leitherer in Kassler Kommentar Stand März 2018 § 38 a SGB XI, Rn 6, z.T. wird hier auch ein voll ausgestatteter eigener Sanitärbereich für anspruchsausschließend gehalten).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - L 5 P 63/18

    Anspruch auf Gewährung eines anteiligen Wohngruppenzuschlags nach den

    Erforderlich ist dabei neben der gemeinschaftlichen Beauftragung der Präsenzkraft auch, dass ihr konkreter Aufgabenkreis gemeinsam festgelegt wird (so auch SG Aurich, Urteil vom 15.8.2017 - S 12 P 16/16).
  • SG Nürnberg, 09.05.2018 - S 21 P 57/17

    Kein Wohngruppenzuschlag bei fehlender Präsenzkraft

    Im Sinne der Selbstbestimmtheit müssen daher besondere Aufwendungen vorliegen, welche von dem Pflegebedürftigen zu leisten sind (vgl. SG Aurich, Urteil vom 15. August 2017 - S 12 P 16/16 -, Rn. 24, juris; Wiegand in: juris Praxiskommentar-SGB XI, 2. Aufl. 2017, Stand: 15.04.2017, § 38 a SGB XI, Rdn. Nr. 16).
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