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SG Aurich, 15.08.2017 - S 12 P 3/17 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Pflegeversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R
Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag - Wohngruppe - Wohngemeinschaft …
Auszug aus SG Aurich, 15.08.2017 - S 12 P 3/17
Es bedarf dabei der gemeinschaftlichen Beauftragung einer Präsenskraft und über dies der gemeinsamen Festlegung ihres konkreten Aufgabenkreises (vgl. BSG, U. v. 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R, zit. n. Juris).Erforderlich ist, dass der innere Zweck der gemeinschaftlich organisierten pflegerischen Versorgung nach außen hin objektiviert wird; dazu bedarf es der gemeinschaftlichen Beauftragung einer Präsenzkraft und der Festlegung ihres konkreten Aufgabenkreises zur Erfüllung dieses Zweckes (vgl. BSG, U. v. 18.02.2016 - B 3 P 5/14 R, zit. n. juris).
- SG Mainz, 28.11.2016 - S 14 P 53/16
Soziale Pflegeversicherung - Wohngruppenzuschlag nach § 38a Abs 1 Nr 3 SGB 11 - …
Auszug aus SG Aurich, 15.08.2017 - S 12 P 3/17
Nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Vorschriften bedarf die vertragliche Bindung regelmäßig und insbesondere bei Änderung der Bewohnerstruktur einer Neubestätigung oder muss zumindest durch eine anlassbezogene Kündigung den Wechsel zu einer anderen Betreuungskraft ermöglichen (vgl. SG Mainz, U. v. 28.11.2016 - S 14 P 53/16, zit. n. Juris).