Rechtsprechung
SG Bayreuth, 07.02.2018 - S 13 AS 548/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,12732) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 07.02.2018 - S 13 AS 548/16
- LSG Bayern, 03.05.2018 - L 11 AS 252/18
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Bayern, 03.05.2018 - L 11 AS 257/18
Keine Kostenübernahme der Versicherungsgebühren für selbstbewohntes Eigenheim
Dagegen hat der Kläger Klage zum Sozialgericht Bayreuth (SG) erhoben und auf seine bereits erhobenen Klagen S 13 AS 868/16, S 13 AS 532/16 und S 13 AS 548/16 hingewiesen.Hinsichtlich der Glasversicherung handelt es sich um eine für die Bewohnbarkeit des Hauses nicht erforderliche Versicherung, die sich als (weiterer) Bestandteil einer Hausratversicherung darstellt und nicht zwingend abzuschließen ist, der aber ein Mieter bei Abschluss durch den Vermieter nicht entgehen kann (vgl. dazu die Ausführung des Senats im Beschluss vom heutigen Tag in dem vom Kläger erwähnten Verfahren L 11 AS 252/18 NZB zu S 13 AS 548/16 mwN).
- LSG Bayern, 03.05.2018 - L 11 AS 252/18
Übernahme der Aufwendungen für eine Glasversicherung - ALG II
Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im Urteil des Sozialgerichts Bayreuth vom 07.02.2018 - S 13 AS 548/16 - wird zurückgewiesen.