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   SG Bayreuth, 08.06.2016 - S 17 AS 164/13   

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SG Bayreuth, 08.06.2016 - S 17 AS 164/13 (https://dejure.org/2016,59000)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 08.06.2016 - S 17 AS 164/13 (https://dejure.org/2016,59000)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - S 17 AS 164/13 (https://dejure.org/2016,59000)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2015 - L 7 AS 1306/14

    Rechtmäßigkeit einer Einladung zu einem Termin mit einem Mitarbeiter vom

    Auszug aus SG Bayreuth, 08.06.2016 - S 17 AS 164/13
    Zur Frage, ob bei der Anfechtung einer Meldeaufforderung bzw. der entsprechenden Fortsetzungsfeststellungsklage für die Beantwortung der Frage, ob die Berufung nach § 144 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGG der Zulassung bedarf, allein auf die bei einer Nichtbeachtung der Einladung zu erwartende Sanktion abzustellen ist, wird auf das Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 29.01.2015, Az. L 7 AS 1306/14, juris, Rdnr. 30 verwiesen.
  • BSG, 28.03.2013 - B 4 AS 42/12 R

    Zulässigkeit der Feststellungsklage - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus SG Bayreuth, 08.06.2016 - S 17 AS 164/13
    Die Feststellungsklage ist auch im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit gegenüber einer Leistungsklage grundsätzlich subsidiär (vgl. BSG, Urt. vom 28.02.2013, B 4 AS 42/12 R).
  • BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 427/87

    Feststellungsurteil - Leistungsklage

    Auszug aus SG Bayreuth, 08.06.2016 - S 17 AS 164/13
    Allerdings gilt diese Ausnahme auch nur dann, wenn zu erwarten ist, dass der Streitfall mit der gerichtlichen Feststellung endgültig geklärt wird, die Gerichte also nicht noch einmal mit der Sache befasst werden müssen, um über weitere streitige Punkte zu entscheiden, die von der begehrten Feststellung nicht erfasst werden (BGH NJW 1984, 1119; BAG JZ 1990, 194; Keller in: Meyer-Ladewig a.a.O. § 55 Rdnr. 19a m.w.N.).
  • OLG Köln, 02.08.1983 - 15 U 91/83

    Einstweilige Verfügung gegen die Behauptung über die Umgehung von Gesetzen im

    Auszug aus SG Bayreuth, 08.06.2016 - S 17 AS 164/13
    Allerdings gilt diese Ausnahme auch nur dann, wenn zu erwarten ist, dass der Streitfall mit der gerichtlichen Feststellung endgültig geklärt wird, die Gerichte also nicht noch einmal mit der Sache befasst werden müssen, um über weitere streitige Punkte zu entscheiden, die von der begehrten Feststellung nicht erfasst werden (BGH NJW 1984, 1119; BAG JZ 1990, 194; Keller in: Meyer-Ladewig a.a.O. § 55 Rdnr. 19a m.w.N.).
  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 10/00 R

    Private Pflegeversicherung - Kostenerstattung für häusliche Pflege - keine

    Auszug aus SG Bayreuth, 08.06.2016 - S 17 AS 164/13
    Es handelt sich um Rechtsfragen, Vorfragen und Eigenschaften von Personen und Sachen, deren Feststellung der Kläger begehrt (vgl. zur Unzulässigkeit von Elementenfeststellungsklagen BSG, Urt. vom 13.03.2001, B 3 P 10/00 R).
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