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SG Bayreuth, 26.08.2005 - S 9 KR 10/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erstattung geleisteter Zuzahlungen zur Krankenkasse bei Überschreiten der Belastungsgrenze; Herabsetzung der Belastungsgrenze bei Vorliegen chronischer Erkrankungen mit Dauerbehandlungen; Anforderungen an die Ermittlung der Belastungsgrenzen
Verfahrensgang
- SG Bayreuth, 26.08.2005 - S 9 KR 10/05
- LSG Bayern, 26.04.2007 - L 4 KR 276/05
- BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 20/07 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Niedersachsen, 09.03.2004 - 12 ME 64/04
Gewährung einer einmaligen Beihilfe für die Praxisgebühr und geleistete …
Auszug aus SG Bayreuth, 26.08.2005 - S 9 KR 10/05
Zu bedenken ist hierbei schon, dass im Rahmen der Regelsatzverordnungen - also bei der Ermittlung des Bedarfs eines Sozialhilfeempfängers - berücksichtigt wird, dass Sozialhilfeempfänger seit 01.01.2004 nach § 62 Abs. 2 Satz 5 SGB V zuzahlungspflichtig sind (vgl. etwa Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 09.03.2004, 12 ME 64/04: "Mit der Änderung der §§ 37, 38 BSHG sowie von § 1 Abs. 1 Satz 2 der Regelsatzverordnung durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung - GMG - vom 14.11.2003 (BGBl I S. 2190 ff) sind Praxisgebühr sowie Zuzahlungen für Arznei-, Verbandmittel und Fahrkosten Bestandteil der Regelsatzleistungen geworden.