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   SG Bayreuth, 27.08.2020 - S 3 R 317/20   

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https://dejure.org/2020,84576
SG Bayreuth, 27.08.2020 - S 3 R 317/20 (https://dejure.org/2020,84576)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 27.08.2020 - S 3 R 317/20 (https://dejure.org/2020,84576)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 27. August 2020 - S 3 R 317/20 (https://dejure.org/2020,84576)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Vaterschaft, Witwenrente, Bescheid, Widerspruchsbescheid, Ehe, Gerichtsbescheid, Wartezeit, Anerkennung, Witwerrente, Widerspruch, Versicherung, Anspruch, Frist, Leistung, elterliche Sorge, beglaubigte Abschrift, eingetragene Lebenspartnerschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Bayern, 07.09.2016 - L 6 R 695/14

    Anspruch auf Gewährung von Witwenrente an den überlebenden Partner einer

    Auszug aus SG Bayreuth, 27.08.2020 - S 3 R 317/20
    Soweit es familienrechtliche Begriffe ohne nähere Umschreibung verwendet oder an Tatbestände dieses Rechtsgebietes anknüpft, folgt es dem bürgerlichen Recht (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 07.09.2016 Az. L 6 R 695/14).

    Nach § 46 Abs. 4 SGB VI gelten nunmehr als Witwe oder Witwer auch ein überlebender Lebenspartner (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 07.09.2016 Az. L 6 R 695/14).

    Auch die Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts stellt den Überlebenden einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht einem Witwer gleich (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10.02.2016 Az. L 6 R 74/14, nachgehend BSG Beschluss vom 13.06.2016 Az. B 13 R 87/16 B, unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2010 Az. 1 BvR 1883/10 (Billigung des vollständigen Ausschlusses nichtehelicher Partner von der Hinterbliebenenrente); Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 07.09.2016 Az. L 6 R 695/14 nachgehend Beschluss des Bundessozialgerichts vom 01.02.2017 Az. B 5 R 312/16 B, nicht Annahmebeschluss hinsichtlich der Revision).

  • BSG, 01.02.2017 - B 5 R 312/16 B

    Hinterbliebenenrente aus der Versicherung eines nicht ehelichen Partners;

    Auszug aus SG Bayreuth, 27.08.2020 - S 3 R 317/20
    Auch die Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts stellt den Überlebenden einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht einem Witwer gleich (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10.02.2016 Az. L 6 R 74/14, nachgehend BSG Beschluss vom 13.06.2016 Az. B 13 R 87/16 B, unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2010 Az. 1 BvR 1883/10 (Billigung des vollständigen Ausschlusses nichtehelicher Partner von der Hinterbliebenenrente); Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 07.09.2016 Az. L 6 R 695/14 nachgehend Beschluss des Bundessozialgerichts vom 01.02.2017 Az. B 5 R 312/16 B, nicht Annahmebeschluss hinsichtlich der Revision).
  • LSG Bayern, 10.02.2016 - L 6 R 74/14

    Kein Anspruch auf Gewährung von Witwenrente an den überlebenden Partner einer

    Auszug aus SG Bayreuth, 27.08.2020 - S 3 R 317/20
    Auch die Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts stellt den Überlebenden einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht einem Witwer gleich (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10.02.2016 Az. L 6 R 74/14, nachgehend BSG Beschluss vom 13.06.2016 Az. B 13 R 87/16 B, unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2010 Az. 1 BvR 1883/10 (Billigung des vollständigen Ausschlusses nichtehelicher Partner von der Hinterbliebenenrente); Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 07.09.2016 Az. L 6 R 695/14 nachgehend Beschluss des Bundessozialgerichts vom 01.02.2017 Az. B 5 R 312/16 B, nicht Annahmebeschluss hinsichtlich der Revision).
  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R

    Ablehnung einer Zusicherung - Verwaltungsakt - Klagebefugnis - Feststellung eines

    Auszug aus SG Bayreuth, 27.08.2020 - S 3 R 317/20
    Die Anwendung des Hinterbliebenenrechts auf eingetragene Lebenspartner war ausgeschlossen (BSG-Urteil vom 29.01.2004 - B 4 RA 29/03 R).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01

    Lebenspartnerschaftsgesetz

    Auszug aus SG Bayreuth, 27.08.2020 - S 3 R 317/20
    Für eine erweiternde Auslegung der Begriff Witwe, Witwer und Ehegatte zur Erfassung des eingetragenen Lebenspartners war kein Raum, weil die Rechtsbegriffe "Ehegatte" und "Lebenspartner" sich ausschlossen (so BVerfGE 105, 313, 347).
  • BVerfG, 17.11.2010 - 1 BvR 1883/10

    Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen

    Auszug aus SG Bayreuth, 27.08.2020 - S 3 R 317/20
    Auch die Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts stellt den Überlebenden einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht einem Witwer gleich (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10.02.2016 Az. L 6 R 74/14, nachgehend BSG Beschluss vom 13.06.2016 Az. B 13 R 87/16 B, unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2010 Az. 1 BvR 1883/10 (Billigung des vollständigen Ausschlusses nichtehelicher Partner von der Hinterbliebenenrente); Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 07.09.2016 Az. L 6 R 695/14 nachgehend Beschluss des Bundessozialgerichts vom 01.02.2017 Az. B 5 R 312/16 B, nicht Annahmebeschluss hinsichtlich der Revision).
  • BSG, 13.06.2016 - B 13 R 87/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung - erneuter Klärungsbedarf

    Auszug aus SG Bayreuth, 27.08.2020 - S 3 R 317/20
    Auch die Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts stellt den Überlebenden einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft nicht einem Witwer gleich (vgl. Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10.02.2016 Az. L 6 R 74/14, nachgehend BSG Beschluss vom 13.06.2016 Az. B 13 R 87/16 B, unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17.11.2010 Az. 1 BvR 1883/10 (Billigung des vollständigen Ausschlusses nichtehelicher Partner von der Hinterbliebenenrente); Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 07.09.2016 Az. L 6 R 695/14 nachgehend Beschluss des Bundessozialgerichts vom 01.02.2017 Az. B 5 R 312/16 B, nicht Annahmebeschluss hinsichtlich der Revision).
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