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SG Bayreuth, 30.01.2018 - B 14 AS 41/08 R |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
ZPO § 42, § 287 Abs. 2; SGG § 60 Abs. 1, § 86b Abs. 1 S. 1 S. 2, § 920 Abs. 2
Einstweiliger Rechtsschutz wegen Nachzahlung von Stromkosten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus SG Bayreuth, 30.01.2018 - B 14 AS 41/08
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat insoweit entschieden, dass in Fällen, in denen es um Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums geht, eine Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund fehlender Erfolgsaussichten der Hauptsache nur dann zulässig ist, wenn das Gericht die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend geprüft hat (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007, 1 BvR 3101/06 - unveröffentlicht und Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 = NJW 2005, 2982). - BSG, 20.08.2009 - B 14 AS 41/08 R
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; …
Auszug aus SG Bayreuth, 30.01.2018 - B 14 AS 41/08
Da sich der konkrete Anteil von Heizkosten innerhalb des einheitlichen Stromabschlages nicht feststellen lässt, ist auch eine Schätzung zulässig entsprechend § 202 SGG i.V.m. § 287 Abs. 2 ZPO (vgl. BSG, Urteil vom 20.08.2009, B 14 AS 41/08 R). - LSG Bayern, 22.12.2010 - L 16 AS 767/10
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische …
Auszug aus SG Bayreuth, 30.01.2018 - B 14 AS 41/08
Ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, wobei die Gerichte eine Verletzung der Grundrechte des Einzelnen, insbesondere der Menschenwürde, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, zu verhindern haben (Bay. LSG, Beschluss vom 22. Dezember 2010, L 16 AS 767/10 B ER - juris). - BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06
Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG …
Auszug aus SG Bayreuth, 30.01.2018 - B 14 AS 41/08
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat insoweit entschieden, dass in Fällen, in denen es um Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums geht, eine Ablehnung des einstweiligen Rechtsschutzes aufgrund fehlender Erfolgsaussichten der Hauptsache nur dann zulässig ist, wenn das Gericht die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend geprüft hat (BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007, 1 BvR 3101/06 - unveröffentlicht und Beschluss vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05 = NJW 2005, 2982).