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   SG Bayreuth, 30.06.2020 - S 9 BK 11/19   

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https://dejure.org/2020,78454
SG Bayreuth, 30.06.2020 - S 9 BK 11/19 (https://dejure.org/2020,78454)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 30.06.2020 - S 9 BK 11/19 (https://dejure.org/2020,78454)
SG Bayreuth, Entscheidung vom 30. Juni 2020 - S 9 BK 11/19 (https://dejure.org/2020,78454)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Bayreuth, 15.11.2017 - S 9 BK 6/15

    Kinderzuschlag

    Auszug aus SG Bayreuth, 30.06.2020 - S 9 BK 11/19
    Im Klageverfahren S 9 BK 6/15 war Kinderzuschlag für den Zeitraum November 2012 bis April 2013 streitig.

    Das Sozialgericht Bayreuth hat mit Urteil vom 15. November 2017 (Az.: S 9 BK 6/15) die Klage der Kläger und ihrer drei Töchter E., F. und G. gegen den Bescheid vom 13. Juni 2013 in der Gestalt des Widerspruchbescheids vom 11. Februar 2015 als unbegründet zurückgewiesen.

    Ab dem 13. November 2019 und ab 30. November 2019 wandten sich die Kläger mit mehreren Schriftsätzen an das Bayerische LSG und das Sozialgericht Bayreuth (Az. S 9 BK 6/15) und beantragten unter anderem die Wiederaufnahme der Verfahren in beiden Instanzen.

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten S 9 BK 6/15, S 9 BK 11/19 und der beigezogenen Verwaltungsakte der Beklagten Bezug genommen.

  • BSG, 18.01.1995 - 5 RJ 6/94

    Verzinsung von Ansprüchen auf Geldleistungen - Eingang des Leistungsantrages beim

    Auszug aus SG Bayreuth, 30.06.2020 - S 9 BK 11/19
    In einer solchen Entscheidung wird zu berücksichtigen sein, ob möglicherweise der Antragseingang bei der Beklagten berücksichtigt werden müsste (vgl. BSG, Urteil vom 18. Januar 1995 - 5 RJ 6/94 - juris; Groth in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB 1, 3. Auflage, § 44, Stand 9. April 2020, Rdnr. 35).
  • SG Bayreuth, 26.05.2020 - S 9 BK 10/20

    Leistungen, Arbeitslosengeld, Einkommen, Jobcenter, Kindergeld, Nachzahlung,

    Am 4. Dezember 2019 reichten die Kläger Klage (Az.: S 9 BK 11/19) ein.

    Das Sozialgericht Bayreuth hat im Verfahren S 9 BK 11/19 mit Beschluss vom 7. Januar 2020 das Jobcenter H. zum Verfahren nach § 75 Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) notwendig beigeladen.

    Mit Gerichtsbescheid vom 21. April 2020 hat das Sozialgericht Bayreuth die Klage im Verfahren S 9 BK 11/19 abgewiesen.

    Am 12. Mai 2020 beantragten die Antragsteller im Hinblick auf den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 21. April 2020 (S 9 BK 11/19) die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und reichten Berufung gegen den Gerichtsbescheid vom 21. April 2020 (S 9 BK 6/15) ein.

    Die Kläger bringen vor, dass auf die Feststellung des Gerichtsbescheids zu S 9 BK 11/19 (Restanspruch Dezember 2012 - Verzinsung) Bezug genommen werde.

    S 9 BK 11/19, S 9 BK 8/20 ER und S 9 BK 10/20 sowie den vorgelegten Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen.

    Hinsichtlich eines Anspruch auf Erweiterung der Leistungen für Dezember 2012 ist die anderweitige Rechtshängigkeit im Verfahren S 9 BK 11/19 zu berücksichtigen.

    Das Gericht hat bereits mit Gerichtsbescheid vom 21. April 2020 (S 9 BK 11/19) über diesen Streitgegenstand entschieden.

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