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   SG Berlin, 01.07.2022 - S 58 AL 520/19   

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https://dejure.org/2022,19648
SG Berlin, 01.07.2022 - S 58 AL 520/19 (https://dejure.org/2022,19648)
SG Berlin, Entscheidung vom 01.07.2022 - S 58 AL 520/19 (https://dejure.org/2022,19648)
SG Berlin, Entscheidung vom 01. Juli 2022 - S 58 AL 520/19 (https://dejure.org/2022,19648)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 Buchst b SGB 2, § 22 Abs 4 SGB 3, § 159 SGB 3, § 2 Abs 3 S 2 FreizügG/EU 2004, Art 7 Abs 3c EGRL 38/2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - Kündigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit - Fortwirkung der Arbeitnehmerfreizügigkeit - Bescheinigung der Arbeitsagentur über ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 09.03.2022 - B 7/14 AS 79/20 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus SG Berlin, 01.07.2022 - S 58 AL 520/19
    Das BSG bestätigt im Urteil vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 79/20 R diese Auffassung insofern, als es die Unfreiwilligkeitsbescheinigung zutreffend für entbehrlich hält, wenn die AA Arbeitslosengeld (nach dem SGB III) ohne Sperrzeit gewährt.

    Hat eine AA die un/freiwillige Arbeitslosigkeit bestätigt, werden die aus § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 b) SGB II resultierenden Prüfpflichten der Jobcenter weder beschränkt noch teilweise entbehrlich - es sei denn, die Antragsteller haben auch einen Arbeitslosengeldanspruch nach dem SGB III erworben (BSG vom 9.3.2022 - B 7/14 AS 79/20 R).

  • SG Berlin, 03.08.2018 - S 58 AL 243/18

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anspruch eines Unionsbürgers auf Leistungen der

    Auszug aus SG Berlin, 01.07.2022 - S 58 AL 520/19
    Das erkennende Gericht hält insoweit an seiner bereits im Urteil S 58 AL 243/18 vertretenen Auffassung fest, erachtet abweichend davon aber eine Klage auf Feststellung der Unfreiwilligkeit der eingetretenen Arbeitslosigkeit für zulässig, die über die Beiladung auch den SGB II-Leistungsträger bindet.
  • BFH, 22.09.2011 - III R 78/08

    Kindergeld: Meldung als Arbeitsuchender - Billigkeitserlass bei Rückforderung

    Auszug aus SG Berlin, 01.07.2022 - S 58 AL 520/19
    Europarechtskonform ist § 2 Abs. 3 Satz 2 FreizügG mithin so zu lesen, dass die Bestätigung unfreiwilliger Arbeitslosigkeit auch vom zuständigen Jobcenter im Rahmen der Prüfung des Alg II-Anspruchs erfolgen kann (vgl. auch dazu die Rechtsprechung des BFH, der die für den Kindergeldanspruch nötige Registrierung als Ausbildungsplatzsuchender auch bei einem Jobcenter ausreichen lässt - z. B. Urteil vom 22.9.2011- III R 78/08) - weil die Jobcenter die Erbringung von Eingliederungsleistungen des SGB III im eigenen Namen und im Außenverhältnis in eigener Verantwortung wahrnehmen.
  • BFH, 07.04.2011 - III R 24/08

    Meldung als Arbeitsuchender - Ausländerrechtliche Hindernisse in der Person des

    Auszug aus SG Berlin, 01.07.2022 - S 58 AL 520/19
    Die Meldung als Arbeitsuchender setzt im Grundsatz voraus, dass ein Anspruch auf eine geschuldete Vermittlungsleistung besteht (vgl. dazu BFH vom 7.4.2011 - III R 24/08).
  • OVG Niedersachsen, 24.02.2021 - 13 LA 24/21

    Streit um das Vorliegen der Voraussetzungen einer Freizügigkeitsberechtigung;

    Auszug aus SG Berlin, 01.07.2022 - S 58 AL 520/19
    Vielmehr haben die SGB II-Träger zu prüfen, ob die ausgeübte Tätigkeit überhaupt eine Arbeitnehmer-Freizügigkeit begründet hatte, ob ein Fall der missbräuchlichen Inanspruchnahme von Alg II nach Beendigung der Erwerbstätigkeit vorliegt, was essentiell eine Prüfung der Umstände einschließt, wie die Arbeit zustande kam und warum sie beendet wurde (s. dazu OVG Lüneburg vom 24.2.2021 - 13 LA 24/21).
  • EuGH, 17.12.2020 - C-710/19

    G. M. A. (Demandeur d'emploi)

    Auszug aus SG Berlin, 01.07.2022 - S 58 AL 520/19
    Während dieses Zeitraums kann der Aufnahmemitgliedstaat vom Arbeitsuchenden den Nachweis verlangen, dass er auf der Suche nach Arbeit ist (EuGH vom 17.12.2020 - C-710/19).
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