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SG Berlin, 01.12.2021 - S 56 BA 116/19 |
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Versicherungspflicht einer Dozentin
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Versicherungspflicht einer Dozentin
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- BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R
Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige …
Auszug aus SG Berlin, 01.12.2021 - S 56 BA 116/19
Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich ausgehend von den genannten Umständen nach dem Gesamtbild der Arbeitsleistung und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (BSG, Urteil vom 18. November 2015 - B 12 KR 16/13 R - juris, Rn. 16 m.w.N.).Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung bzw. der selbstständigen Tätigkeit setzt dabei voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urteil vom 18. November 2015- B 12 KR 16/13 R -, juris, Rn. 16 m.w.N).
Anknüpfungstatbestand für eine mögliche die Versicherungspflicht begründende Beschäftigung ist nämlich in einem Fall wie dem vorliegenden allein das einzelne angenommene Auftragsverhältnis (vgl. BSG, Urteil vom 18. November 2015- B 12 KR 16/13 R Rn. 28).
- BSG, 29.07.2015 - B 12 KR 23/13 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Vertriebsleiter in einer …
Auszug aus SG Berlin, 01.12.2021 - S 56 BA 116/19
Erst auf Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (zum Vorstehenden vgl. insgesamt BSG, Urteil v. 29. Juli 2015 -B 12 KR 23/13 R). - BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 17/00 R
Versicherungspflicht eines Rechtsanwaltes im Amt zur Regelung offener …
Auszug aus SG Berlin, 01.12.2021 - S 56 BA 116/19
Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbständigkeit (BSG, Urteil vom 25. Januar 2001 - B 12 KR 17/00 R Rn. 24, juris). - BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer …
Auszug aus SG Berlin, 01.12.2021 - S 56 BA 116/19
In diesem Sinne gilt, dass die tatsächlichen Verhältnisse den Ausschlag geben, wenn sie von den Vereinbarungen abweichen (BSG, Urteil vom 24. Januar 2007, B 12 KR 31/06 R, juris. 17 m.w.N.).