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   SG Berlin, 03.12.2015 - S 72 KR 1002/14   

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https://dejure.org/2015,40919
SG Berlin, 03.12.2015 - S 72 KR 1002/14 (https://dejure.org/2015,40919)
SG Berlin, Entscheidung vom 03.12.2015 - S 72 KR 1002/14 (https://dejure.org/2015,40919)
SG Berlin, Entscheidung vom 03. Dezember 2015 - S 72 KR 1002/14 (https://dejure.org/2015,40919)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 Nr 13 SGB 5, § 19 Abs 2 SGB 5, § 256a Abs 2 SGB 5 vom 15.07.2013, § 256a Abs 4 S 1 SGB 5 vom 15.07.2013, § 20 Abs 1 S 2 Nr 12 SGB 11
    Krankenversicherung - Erlass von Beitragsschulden - Inanspruchnahme von Sachleistungen im Nacherhebungszeitraum

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Erlass von Beitragsschulden gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2014 - L 1 KR 331/14

    Krankenversicherung - Erlass von Beitragsschulden - Inanspruchnahme von keinerlei

    Auszug aus SG Berlin, 03.12.2015 - S 72 KR 1002/14
    Der Bescheid ist nicht etwa deshalb Gegenstand des Rechtsstreits geworden, weil die Beklagte mit dem streitgegenständlichen Bescheid vom 01.11.2013 den Antrag auf teilweisen Erlass der mit dem Beitragsbescheid festgesetzten Beitragsforderung ablehnte (a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30.09.2014, L 1 KR 331/14 B ER, Rn. 15 bei juris).

    Diese Anreizfunktion, welche auf die Herstellung von Versicherungsschutz und nicht auf die Beitragsoptimierung der Krankenkassen zielt, ginge in Fällen wie dem Vorliegenden vollständig verloren, wenn aus ökonomischer Sicht der vorteilhafteste Weg gewesen wäre, weiter von einer Anzeige der Versicherungspflicht Abstand zu nehmen." (Beschluss vom 30. September 2014, L 1 KR 331/14 B ER, Rn. 19 bei juris).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus SG Berlin, 03.12.2015 - S 72 KR 1002/14
    Für den Fall der Beantragung eines Erlasses von Beitragsschulden gem. § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV ist dies in der Rechtsprechung auch anerkannt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03. Juni 2015 - L 2 R 376/13 -, Rn. 48, juris, das unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 01. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R - darauf hinweist, dass die Frage eines etwaigen Beitragserlasses gem. § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV im Rahmen des Einziehungsverfahrens zu entscheiden ist).
  • BSG, 04.03.2014 - B 1 KR 68/12 R

    Krankenversicherung - Arbeitslosigkeit - Arbeitsunfähigkeit - Auffangversicherung

    Auszug aus SG Berlin, 03.12.2015 - S 72 KR 1002/14
    Nur wenn bei prognostischer Betrachtung davon auszugehen ist, dass die betroffene versicherte Person spätestens nach Ablauf eines Monats nach dem Ende seiner bisherigen Mitgliedschaft eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall erlangen wird verdrängt der nachgehende Leistungsanspruch aus § 19 Abs. 2 Satz 1 SGB V die ansonsten vorrangige Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V. Maßgeblicher Zeitpunkt für die anzustellende Prognose ist dabei grundsätzlich der letzte Tag der Mitgliedschaft aus der Beschäftigtenversicherung (vgl. zum Ganzen BSG, Urteil vom 04. März 2014 - B 1 KR 68/12 R -, SozR 4-2500 § 5 Nr. 22, SozR 4-2500 § 19 Nr. 8, Rn. 25 bei juris, m.w.N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2015 - L 2 R 376/13

    Versicherungspflicht einer Tagesmutter in der gesetzlichen Rentenversicherung;

    Auszug aus SG Berlin, 03.12.2015 - S 72 KR 1002/14
    Für den Fall der Beantragung eines Erlasses von Beitragsschulden gem. § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV ist dies in der Rechtsprechung auch anerkannt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03. Juni 2015 - L 2 R 376/13 -, Rn. 48, juris, das unter Bezugnahme auf das Urteil des BSG vom 01. Juli 2010 - B 13 R 67/09 R - darauf hinweist, dass die Frage eines etwaigen Beitragserlasses gem. § 76 Abs. 2 Nr. 3 SGB IV im Rahmen des Einziehungsverfahrens zu entscheiden ist).
  • SG Dresden, 07.12.2016 - S 25 KR 143/14

    Anspruch auf Erlass der Beitragsschulden zur Pflichtversicherung während des

    Dass die Fallgestaltung, der Inanspruchnahme von Leistungen zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung im Nacherhebungszeitraum nicht in § 2 der Einheitlichen Grundsätze geregelt ist, führt jedoch nach Ansicht der Kammer nicht dazu, dass die Beiträge zwingend zu erlassen sind (vgl. aber SG Berlin, Urteil vom 03.12.2015, Az. S 72 KR 1002/14, juris, Rdnr. 37; offen gelassen von LSG Berlin-Brandenburg, a.a.O., Rdnr. 22).
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