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   SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 211/11   

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https://dejure.org/2012,6083
SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 211/11 (https://dejure.org/2012,6083)
SG Berlin, Entscheidung vom 04.04.2012 - S 71 KA 211/11 (https://dejure.org/2012,6083)
SG Berlin, Entscheidung vom 04. April 2012 - S 71 KA 211/11 (https://dejure.org/2012,6083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 117 Abs 1 S 2 SGB 5, § 117 Abs 2 SGB 5, Art 5 Abs 3 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Ermächtigung einer Hochschulambulanz für Psychotherapie, Diagnostik und Gesundheitsförderung zur ambulanten psychotherapeutischen Behandlung gesetzlich Krankenversicherter - Erhöhung der Fallzahlbegrenzung - erforderlicher Umfang ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bemessung des Umfangs der Ermächtigung einer Hochschulambulanz an einem Psychologischen Universitätsinstitut; Rechtmäßigkeit einer Begrenzung der Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung auf 300 Behandlungsfälle pro Jahr; Berücksichtigung der verfassungsrechtlich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 05.02.2003 - B 6 KA 26/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Erteilung einer poliklinischen

    Auszug aus SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 211/11
    Bei Ermächtigungen nach § 117 Abs. 2 SGB 5 geht es unabhängig von einem im System des SGB 5 ggf. bereits befriedigten Versorgungsbedarf allein um den Anspruch der Hochschulen zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit Forschung und Lehre (BSG, Urteil vom 05.02.2003, B 6 KA 26/02 R, Juris Rn. 44, m.w.N.).

    Denn die Subsidiarität von Ermächtigungen gegenüber Vertragsarztzulassungen gilt nicht im Rahmen von Ermächtigungen nach § 117 Abs. 2 SGB V. Bei § 117 SGB V geht es unabhängig von einem im System des SGB V ggf. bereits befriedigten Versorgungsbedarf allein um den Anspruch der Hochschulen zur Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben im Zusammenhang mit Forschung und Lehre (BSG, Urteil vom 05.02.2003, B 6 KA 26/02 R, Juris Rn. 44, m.w.N.).

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass - anders als in Fällen, in denen es auf einen bestimmten Versorgungsbedarf ankommt und die paritätisch besetzten ortsnahen und fachkundigen Zulassungsgremien eine Vielzahl von Faktoren in ihre Entscheidung einbeziehen müssen (dazu etwa BSG, Urteil vom 05.11.2008, B 6 KA 10/08 R, Juris) - Bedarfsfragen im Rahmen der Ermächtigung des § 117 Abs. 1 Satz 2 SGB V von vornherein keine Rolle spielen (vgl. BSG, Urteil vom 05.02.2003, B 6 KA 26/02 R, Juris, Rn. 44, vgl. dazu auch die obigen Ausführungen).

  • BSG, 01.07.1998 - B 6 KA 43/97 R

    Hochschulklinik - allgemeine Krankenversorgung - persönliche Ermächtigung -

    Auszug aus SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 211/11
    Vielmehr gelte - wie das Bundessozialgericht in seiner Entscheidung vom 01.07.1998 (Az. B 6 KA 43/97 R) ausgeführt habe -, dass mit der Erteilung der Ermächtigung nicht die Beschränkung, sondern die Verwirklichung des Grundrechts in Rede stehe.

    Mit dem Gebot, die Ermächtigung auf den für Forschung und Lehre erforderlichen Umfang festzulegen, erlaubt § 117 Absatz 2 Satz 1 SGB V nämlich den Erlass diesem Ziel dienender Nebenbestimmungen, wie etwa die Festlegung von Fallzahlen (vgl. in diesem Sinne auch BSG, Urteil vom 1. Juli 1998, - B 6 KA 43/97 R -, Juris).

  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 10/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Sonderbedarfszulassung - Facharzt für Innere

    Auszug aus SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 211/11
    Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass - anders als in Fällen, in denen es auf einen bestimmten Versorgungsbedarf ankommt und die paritätisch besetzten ortsnahen und fachkundigen Zulassungsgremien eine Vielzahl von Faktoren in ihre Entscheidung einbeziehen müssen (dazu etwa BSG, Urteil vom 05.11.2008, B 6 KA 10/08 R, Juris) - Bedarfsfragen im Rahmen der Ermächtigung des § 117 Abs. 1 Satz 2 SGB V von vornherein keine Rolle spielen (vgl. BSG, Urteil vom 05.02.2003, B 6 KA 26/02 R, Juris, Rn. 44, vgl. dazu auch die obigen Ausführungen).
  • BSG, 27.01.1993 - 6 RKa 40/91

    Zulassung - Vertragsarzt - Berufsausschuss - Zuständigkeit

    Auszug aus SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 211/11
    Der angegriffene Beschluss des Beklagten vom 23. Februar 2011, der alleiniger Gegenstand der vorliegenden Klage ist, weil er den Bescheid des Zulassungsausschusses ersetzt hat (ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, vgl. zum Beispiel BSG, SozR 3-2500 § 96 Nr. 1; Leitherer, in: Meyer-Ladewig, SGG, 10. Auflage 2012, § 95, Rn. 2b), ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten.
  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 333/75

    Hessisches Universitätsgesetz

    Auszug aus SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 211/11
    Dabei ist zu beachten, dass Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG ein sogenanntes vorbehaltlos gewährleistetes Grundrecht ist, das nur durch Gesetz und inhaltlich lediglich aufgrund kollidierenden Verfassungsrechts überhaupt eingeschränkt werden kann (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 01.03.1978, 1 BvR 333/75 u.a., Juris, Rn. 154 ff.).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 211/11
    Eine Wettbewerbsveränderung durch Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge hat, kann aber das Grundrecht der Berufsfreiheit beeinträchtigen, wenn sie im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel steht (vgl. BVerfGE 82, 209, 224, für die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 211/11
    Der Konflikt zwischen den kollidierenden Verfassungsrechtsgütern ist im Sinne praktischer Konkordanz derart zu lösen, dass alle Rechtgüter einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, siehe etwa BVerfG, Urteil vom 16.05.1995, 1 BvR 1087/91 = BVerfGE 93, 1, 21).
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 211/11
    Wettbewerbsposition und Erträge unterliegen nämlich dem Risiko laufender Veränderung je nach den Marktverhältnissen (vgl. BVerfGE 105, 252, 265; 106, 275, 299).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 211/11
    Wettbewerbsposition und Erträge unterliegen nämlich dem Risiko laufender Veränderung je nach den Marktverhältnissen (vgl. BVerfGE 105, 252, 265; 106, 275, 299).
  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus SG Berlin, 04.04.2012 - S 71 KA 211/11
    Je mehr Ärzte Leistungen erbringen und abrechnen, desto geringer ist potentiell der Wert der einzelnen ärztlichen Leistung(BVerfG, Beschluss vom 17.08.2004, 1 BvR 378/00, Juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.11.2007 - L 5 KA 3892/07

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung - Hochschulambulanz - drittschützende

  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

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