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SG Berlin, 07.10.2015 - S 28 KR 2551/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 28r Abs 1 S 1 SGB 4, § 76 Abs 4 S 2 SGB 4, § 249 Abs 1 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB
Vergleichsschluss über im Rahmen der Geschäftsführerhaftung nach § 823 Abs 2 BGB iVm § 266a StGB geschuldete Arbeitnehmeranteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag ohne Einvernehmen mit dem beteiligten Rentenversicherungsträger - Schadensersatzanspruch - Schadensumfang - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch aufgrund eines ohne Einvernehmen der Klägerin von der Beklagten geschlossenen Vergleichs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 07.10.2015 - S 28 KR 2551/13
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.10.2015 - L 9 KR 534/15
- LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2019 - L 9 KR 534/15
- BSG, 29.03.2022 - B 12 KR 7/20 R
- BSG - B 12 KR 55/19 B (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- SG Neubrandenburg, 03.07.2003 - S 4 KR 53/01
Auszug aus SG Berlin, 07.10.2015 - S 28 KR 2551/13
Da die Vorschrift nach ihrem Wortlaut aber allein Pflichten nach dem dritten Abschnitt des SGB IV, nicht aber solche aus § 76 SGB IV betrifft (vgl. SG Neubrandenburg, Urteil vom 3. Juli 2003, S 4 KR 53/01, zitiert nach juris;… Segebrecht in jurisPK-SGB IV, § 76 Rn. 24), wäre eine Haftung wegen Verletzung der Herstellung des Einvernehmens nach § 76 Abs. 4 S. 2 SGB IV bzw. nach dessen Rechtsgedanken nicht gegeben. - LSG Berlin, 20.03.1996 - L 15 KR 59/93
Schadensersatz; Rechtsgrundlage; Rentenversicherung; Einzugsstelle; …
Auszug aus SG Berlin, 07.10.2015 - S 28 KR 2551/13
Zwar wird in der Rechtsprechung § 28r Abs. 1 SGB IV teilweise als abschließende Anspruchsgrundlage von Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung einer der Einzugsstelle obliegenden Pflicht angesehen (Landessozialgericht Berlin, Urteil vom 20. März 1996, L 15 KR 59/93, zitiert nach juris). - OLG Rostock, 16.05.1997 - 1 W 47/96
Schadenersatzpflicht wegen Vorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur …
Auszug aus SG Berlin, 07.10.2015 - S 28 KR 2551/13
Denn soweit der Schaden im Rahmen des von der Beklagten gegen den Geschäftsführer des Arbeitgebers geltend gemachte Schadensersatzanspruchs nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 266a StGB durch die Verkürzung des Rentenversicherungsbeitrags begründet wurde, handelt es sich um eine Drittschadensliquidation (OLG Rostock, Urteil vom 16. Juni 1997, 1 W 47/96, zitiert nach juris), d.h., die Beklagte war legitimiert den bei der Klägerin eingetretenen Schaden geltend zu machen. - BSG, 22.09.1993 - 12 RK 16/91
Rentenversicherungsbeiträge - Einzugsstelle - Termingeld - Zinsen - Verjährung
Auszug aus SG Berlin, 07.10.2015 - S 28 KR 2551/13
Zwischen der Einzugsstelle und dem Rentenversicherungsträger besteht ein Treuhandverhältnis, mit dem die Einzugsstelle Inhaberin der Beitragsforderung gegenüber den Beitragsschuldnerin (Arbeitgebern) ist, die Beitragsforderung jedoch im Innenverhältnis zum Rentenversicherungsträger ein für die Einzugsstelle fremdes Recht bleibt (Bundessozialgericht, Urteil vom 22. September 1993, 12 RK 16/91, zitiert nach juris).