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   SG Berlin, 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07   

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SG Berlin, 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07 (https://dejure.org/2010,28502)
SG Berlin, Entscheidung vom 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07 (https://dejure.org/2010,28502)
SG Berlin, Entscheidung vom 08. Februar 2010 - S 70 AL 3675/07 (https://dejure.org/2010,28502)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Weitergewährung des Gründungszuschusses - Ermessensentscheidung - Gewährleistung der sozialen Absicherung durch Erzielung von Gewinnen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Weitergewährung eines Gründungszuschusses nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus SG Berlin, 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07
    Zu beachten ist insoweit, dass das Gericht die Ermessensentscheidung nur auf Ermessensfehler überprüfen darf und nicht seine eigene Ermessensausübung an die Stelle derjenigen der Verwaltung setzen darf (BSG SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).
  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 50/88

    Anspruch auf Übergangsgeld bei selbstbetriebener Rehabilitation, Zulässigkeit

    Auszug aus SG Berlin, 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07
    Denn eine solche kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage wäre im Hinblick auf das bestehende Ermessen nur im Falle einer sog. Ermessensreduzierung auf Null statthaft, d. h. wenn sämtliche andere Entscheidungen als die der Weiterförderung für sechs Monate ermessensfehlerhaft wären (vgl. BSG SozR 2200 § 1236 Nr. 50; Niesel in: Niesel, SGB III, § 18 Rn. 16).
  • LSG Hessen, 18.03.2016 - L 7 AL 99/14

    Arbeitslosenversicherung

    Allerdings nur dann, wenn aus der selbständigen Tätigkeit selbst von Anfang an voraussichtlich derartige Gewinne erwirtschaftet würden, dass die Förderung mittels Gründungszuschuss nicht notwendig sei, um die Gründungsphase zu überbrücken (SG Berlin, Urteil vom 8. Februar 2010, Az. S 70 AL 3675/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 9 AL 150/12
    Dies bedeute für den vorliegenden Sachverhalt: Da der Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung diene (Verweis auf BT-Drucksache 16/1696 Seite 30), bedürfe es einer solchen Absicherung nicht (mehr), wenn diese schon über die eigenen Einnahmen aus der geförderten Geschäftstätigkeit gewährleistet werden könne (Verweis auf SG Berlin, Urteil vom 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07 - Orientierungssatz und Rdnr. 19).

    aa) Indem die Beklagte darauf abgestellt hat, ob der Kläger mit den Einnahmen aus seiner selbstständigen Tätigkeit seinen Lebensunterhalt und die für ihn notwendige soziale Sicherung sicherstellen konnte, hat sie einen legitimen, der Teleologie des § 58 Abs. 2 SGB III a.F. entsprechenden Zweck verfolgt und damit ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung ausgeübt (in diesem Sinne auch SG Berlin, Urt. v. 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07 -, juris Rn. 19 f.; Winkler, in: Gagel, SGB II/SGB III, § 94 SGB III, Rn. 11, Stand: April 2012).

  • SG München, 12.03.2013 - S 35 AL 753/12

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

    Allerdings nur dann, wenn aus der selbständigen Tätigkeit selbst von Anfang an voraussichtlich derartige Gewinne erwirtschaftet würden, dass die Förderung mittels Gründungszuschuss nicht notwendig ist, um die Gründungsphase zu überbrücken (so SG Berlin am 8.2.2010, Az. S 70 AL 3675/07 zur Weitergewährung des Gründungszuschusses, zitiert nach Juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - L 1 AL 33/14

    Anspruch auf Weitergewährung des Gründungszuschusses

    Wenn der Gesetzgeber in Anbetracht dieser Erwägungen die Weitergewährung des auf die pauschale soziale Absicherung reduzierten Gründungszuschusses in das Ermessen der Beklagten stellt, so entspricht es dem Sinn und Zweck dieser Ermächtigung, dass die Weitergewährung abgelehnt werden kann, wenn die Absicherung schon über die eigenen Einnahmen aus der geförderten Geschäftstätigkeit gewährleistet werden kann (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2013, aaO; SG Berlin, Urteil vom 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07 -, juris; SG Duisburg, Urteil vom 05.11.2014 - S 16 AL 594/12 -, juris, jeweils zu der bis zum 31.03.2012 geltenden wortgleichen Vorgängerreglung in § 58 Abs. 2 SGB III; Link, in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 94, Rn 46).
  • SG Duisburg, 05.11.2014 - S 16 AL 594/12

    Ablehnung der weiteren Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

    "Indem die Beklagte darauf abgestellt hat, ob der Kläger mit den Einnahmen aus seiner selbstständigen Tätigkeit seinen Lebensunterhalt und die für ihn notwendige soziale Sicherung sicherstellen konnte, hat sie einen legitimen, der Teleologie des § 58 Abs. 2 SGB III a.F. entsprechenden Zweck verfolgt und damit ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung ausgeübt (in diesem Sinne auch SG Berlin, Urt. v. 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07 -, juris Rn. 19 f.; Winkler, in: Gagel, SGB II/SGB III, § 94 SGB III, Rn. 11, Stand: April 2012).
  • SG Landshut, 09.02.2015 - S 13 AL 39/14

    Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit

    Wie bei der Entscheidung über den Gründungszuschuss in der ersten Phase ist auch insoweit eine Prognoseentscheidung der Beklagten erforderlich (vgl. SG Berlin, Gerichtsbescheid vom 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07 - Rn. 17 m.w.N. zitiert nach juris, wonach die Tragfähigkeit der Unternehmensgründung auch in Bezug auf die zweite Phase sogar eine Tatbestandsvoraussetzung für die Weitergewährung des Gründungszuschusses sein soll; SG Berlin, Urt. v. 08.03.2013 - S 58 AL 207/13 - Orientierungssatz zitiert nach juris).
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