Rechtsprechung
SG Berlin, 08.02.2011 - S 197 AS 9343/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,20089) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 20 Abs 2 S 1 SGB 2, § 20 Abs 3 SGB 2
Arbeitslosengeld II - Höhe der Regelleistung für minderjährige Partner einer Bedarfsgemeinschaft - Schließung einer planwidrigen Regelungslücke in § 20 SGB 2 durch analoge Anwendung von § 20 Abs 3 SGB 2 - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Es besteht ein Anspruch in Höhe von 90 von 100 der Regelleistungen für eine Bedarfsgemeinschaft zweier Minderjähriger mit gemeinsamen Kind; Analoge Anwendbarkeit des § 20 Abs. 3 SGB II auf eine Bedarfsgemeinschaft zweier Minderjähriger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 08.02.2011 - S 197 AS 9343/09
- LSG Berlin-Brandenburg, 01.09.2011 - L 34 AS 490/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LSG Berlin-Brandenburg, 14.04.2010 - L 10 AS 1228/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende; Leistungsausschluss für …
Auszug aus SG Berlin, 08.02.2011 - S 197 AS 9343/09
Aus der Gesetzessystematik des § 20 SGB II ergibt sich die Wertung, dass die Gesamtleistung zweier Partner einer Bedarfsgemeinschaft insgesamt 180 vom Hundert beträgt (so im Ergebnis auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. April 2010, Az. L 10 AS 1228/09). - BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 2/06 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter - gemischte Bedarfsgemeinschaft mit …
Auszug aus SG Berlin, 08.02.2011 - S 197 AS 9343/09
Das Bundessozialgericht hat in seinem Urteil vom 16. Oktober 2007, Az. B 8/9b SO 2/06 R, auf das auch im Weiteren Bezug genommen wird, ausgeführt, dass die Beteiligten bei einem Rechtsstreit über die Höhe der Grundsicherung (dort im Alter, dasselbe gilt jedoch auch für Arbeitssuchende) die Möglichkeit haben, Teilelemente durch Teilvergleich oder -anerkenntnis (…Rn. 21 a. E. m. w. N., zitiert nach Juris) unstreitig zu stellen.