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SG Berlin, 08.03.2006 - S 88 SO 32/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Berlin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2011 - L 12 SO 592/10
Sozialhilfe
Dazu ist es aus Gründen der Praktikabilität nicht zu beanstanden, wenn die Behörde einen Antragsteller um die Beibringung eines Befundberichts durch seinen behandelnden Arzt bittet (SG Berlin 08.03.2006 - S 88 SO 32/06 - Rdnrn. 16, 18 [juris]).Insoweit steht dem auch der Amtsermittlungsgrundsatz (§ 20 SGB X) nicht entgegen, weil die Beklagten es dem Kläger gerade nicht aufgegeben haben, den medizinischen Sachverhalt selbst aufzuklären oder selbst die erforderlichen Auskünfte durch Dritte, insbesondere Ärzte, einzuholen, wozu § 60 SGB I den Antragsteller nicht verpflichtet (SG Berlin 08.03.2006 - S 88 SO 32/06 - Rdnr. 16).
- LAG Köln, 01.06.2012 - 4 Sa 115/12
Entgeltfortzahlung; Arbeitsunfähigkeit im EU-Land
Dies ist vielmehr Verpflichtung des Sozialversicherungsträgers, der zur Aufklärung des Sachverhalts verpflichtet ist (vgl. dazu - zum Fall der Sozialhilfe - SG Berlin 08.03.2006 - S 88 SO 32/06;… vgl. auch LSG Nordrhein Westfalen 22.03.2011 - L 12 SO 592/10 - Rn. 36). - SG Landshut, 01.10.2020 - S 11 AS 761/19
Umfang der Mitwirkungspflichten und Versagung von Leistungen