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SG Berlin, 08.07.2008 - S 79 KA 977/06 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Vertragsarztangelegenheiten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
§ 85 Abs. 3a S. 4 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) als abschließende Regelung für den gesamten Bereich der vertragsärztlichen Versorgung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5)
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 B 74/08
Vertrag über ambulante Operationen aus dem Jahr 2006 - Vergütungsregelung - …
Gegen die Festsetzung des AOP-Vertrages haben die Spitzenverbände der Krankenkassen Klage zum Sozialgericht Berlin zum Aktenzeichen S 79 KA 977/06 erhoben, über die noch nicht entschieden ist. - LSG Berlin-Brandenburg, 30.05.2008 - L 7 B 22/08
Untätigkeitsbeschwerde
Am 11. September 2007 hat das Sozialgericht offenbar über den Eilantrag (S 79 KA 977/06 ER) und über die vorliegende Klage mündlich verhandelt. - LSG Hamburg, 02.06.2021 - L 5 KA 3/19
Rückforderung der von der Kassenärztlichen Vereinigung einem Vertragsarzt …
Bereits zuvor war die Vorschrift im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in zweiter Instanz für rechtswidrig erachtet worden (SG Berlin, Beschluss vom 8. Juli 2008 - S 79 KA 977/06 ER, juris; abgeändert durch LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2009 - L 7 B 74/08 KA ER, juris). - SG München, 21.03.2017 - S 38 KA 812/16
Zur Möglichkeit der Aufhebung eines Honorarbescheides nach § 44 SGB X
Was die Rechtswidrigkeit der Honorarbescheide betreffe, sei darauf hinzuweisen, dass die Klage der Kassen gegen § 7 AOP-Vertrag keine aufschiebende Wirkung entfaltet habe (SG Berlin vom 19.01.2011, Az. S 79 KA 977/06) und der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vom Sozialgericht Berlin abgelehnt wurde (SG Berlin, S 79 KA 977/06 ER). - LSG Hamburg, 02.06.2021 - L 5 KA 4/19
Zulässigkeit einer Änderung des vertragsärztlichen Honorarbescheides im …
Bereits zuvor war die Vorschrift bereits im Rahmen eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens in zweiter Instanz für rechtswidrig erachtet worden (SG Berlin, Beschl. v. 8. Juli 2008, S 79 KA 977/06 ER, juris-Rn. 4 f.;… abgeändert durch LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 15. Juli 2009, L 7 B 74/08 KA ER, juris-Rn. 32 ff.).