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   SG Berlin, 09.10.2019 - S 73 KR 83/18   

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https://dejure.org/2019,35423
SG Berlin, 09.10.2019 - S 73 KR 83/18 (https://dejure.org/2019,35423)
SG Berlin, Entscheidung vom 09.10.2019 - S 73 KR 83/18 (https://dejure.org/2019,35423)
SG Berlin, Entscheidung vom 09. Oktober 2019 - S 73 KR 83/18 (https://dejure.org/2019,35423)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 11.05.2017 - B 3 KR 22/15 R

    Krankenversicherung - Anspruch auf Krankengeld nach dem bis 22.7.2015 geltenden

    Auszug aus SG Berlin, 09.10.2019 - S 73 KR 83/18
    Auch das angegebene Urteil des BSG vom 11.05.2017 (B 3 KR 22/15) sei nicht geeignet, den Widerspruch zu unterstützen.

    er - zusätzlich - seine Rechte bei der Krankenkasse unverzüglich, spätestens innerhalb der zeitlichen Grenzen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 SGB V, nach Erlangung der Kenntnis von dem Fehler geltend macht" (BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R, Rn. 34).

    Versicherte dürfen daher insofern nicht auf ungewisse Regressansprüche gegen den Arzt verwiesen werden (BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R, Rn. 35) .

    Zwar geht das BSG in der oben zitierten Zusammenfassung davon aus, dass der Versicherte " an der Wahrung der Krg-Ansprüche durch eine (auch nichtmedizinische) Fehlentscheidung des Vertragsarztes gehindert" (BSG, Urteil vom 11. Mai 2017 - B 3 KR 22/15 R, Rn. 34) worden sein muss.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.09.2017 - L 4 KR 2475/15

    Krankenversicherung - Krankengeld - Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit durch

    Auszug aus SG Berlin, 09.10.2019 - S 73 KR 83/18
    Zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 20/11 R, Rn. 13; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. September 2017 - L 4 KR 2475/15, wonach die ärztliche Feststellung in einem Entlassungsbericht über eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme, der Versicherte sei arbeitsunfähig, als Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für den Anspruch Krankengeld ausreicht).
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 20/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Prüfung der leistungsrechtlichen

    Auszug aus SG Berlin, 09.10.2019 - S 73 KR 83/18
    Zwingend ist dies jedoch nicht (vgl. BSG, Urteil vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 20/11 R, Rn. 13; vgl. auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15. September 2017 - L 4 KR 2475/15, wonach die ärztliche Feststellung in einem Entlassungsbericht über eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme, der Versicherte sei arbeitsunfähig, als Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für den Anspruch Krankengeld ausreicht).
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus SG Berlin, 09.10.2019 - S 73 KR 83/18
    Zwar gilt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (z.B. Urteil vom 10. Mai 2012 - B 1 KR 19/11 R , Rn 28 ) grundsätzlich, dass - wenn wie hier das Arbeitsverhältnis bereits beendet ist und das Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeldzahlung nur nach Maßgabe des § 192 SGB V durch die fortlaufende Gewährung von Krankengeld aufrechterhalten wird - eine Bescheinigungslücke zur Beendigung des Versicherungsschutzes nach § 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V und damit zum endgültigen Verlust des Krankengeld Anspruches führt, wenn sich nicht ein anderes Versicherungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld anschließt.
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