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SG Berlin, 10.03.2006 - S 34 AS 1940/06 ER |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Justiz Berlin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SGB II § 16 Abs. 1 S. 1; SGB III § 77 § 84 § 85
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Förderung der beruflichen Weiterbildung, Ausübung von Ermessen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Hessen, 20.03.2002 - L 6 AL 1424/00
Förderung der beruflichen Weiterbildung - Notwendigkeit einer Umschulung eines …
Auszug aus SG Berlin, 10.03.2006 - S 34 AS 1940/06
Fehlt es indes an einer der zwingend vorgeschriebenen tatbestandlichen Voraussetzungen darf die Antragsgegnerin die Teilnahme an der Maßnahme der beruflichen Weiterbildung nicht fördern und handelt jedenfalls nicht ermessensmissbräuchlich, wenn sie die Förderung ablehnt (vgl. Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.03.2002, AZ: L 6 AL 1424/00). - BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05
Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)
Auszug aus SG Berlin, 10.03.2006 - S 34 AS 1940/06
Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sich die Gerichte in den Fällen, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen sind und sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Seite 8 mwN). - BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98
Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"
Auszug aus SG Berlin, 10.03.2006 - S 34 AS 1940/06
Im Rahmen der einstweiligen Anordnung dürfen Entscheidungen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung wie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (BVerfG NVwZ-RR 1999, S. 217 ).
- SG Hannover, 15.10.2007 - S 49 AS 1988/07 Fehlt es an einer der zwingend vorgeschriebenen tatbestandlichen Voraussetzungen, darf der Antragsgegner die Teilnahme bzw. Weiter-bildungskosten an der Maßnahme der beruflichen Weiterbildung nicht fördern und han-delt jedenfalls nicht ermessensmissbräuchlich, wenn sie die Förderung ablehnt (vgl. Hes-sisches Landessozialgericht, Urteil vom 20.03.2002, Aktenzeichen L 6 AL 1424/00 sowie SG Berlin, Beschluss vom 10.03.2006, Aktenzeichen S 34 AS 1940/06 ER).