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   SG Berlin, 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16   

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SG Berlin, 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16 (https://dejure.org/2018,27699)
SG Berlin, Entscheidung vom 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16 (https://dejure.org/2018,27699)
SG Berlin, Entscheidung vom 10. August 2018 - S 37 AS 2967/16 (https://dejure.org/2018,27699)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2, § 22a SGB 2, § 22b SGB 2, § 22c Abs 2 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung - Dreipersonenhaushalt in Berlin - Nichtvorliegen eines schlüssigen Konzepts - Heranziehung des Mietspiegels - unvorhersehbare Preissprünge - Notwendigkeit einer Verfügbarkeitsprüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von höheren Leistungen für das Wohnen durch Begrenzen auf die Maßstäbe für eine 3-Personen-Bedarfsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16
    Könne die Beschränkung aus dem vorhandenem Datenmaterial nicht begründet werden, biete es sich an, aus den Daten eines qualifizierten Tabellen-Mietspiegels einen gewichteten arithmetischen Mittelwert nach Verteilung der in der Grundgesamtheit abgebildeten Wohnungen in den jeweiligen Bauklassen zu bilden (Urteile vom 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R; B 14 AS 50/10 R und B 14 AS 65/09 R).

    65 Immerhin lässt sich den genannten Urteilen aber entnehmen, dass die festgestellte angemessene Referenzmiete oder die Mietobergrenze so gewählt werden muss , dass es den Leistungsberechtigten möglich ist, im konkreten Vergleichsraum eine "angemessene" Wohnung anzumieten (B 14 AS 2/10 R, Rn. 19).

  • BSG, 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16
    Die Festlegung angemessener Werte fordert daher ein transparentes und nachvollziehbares Verfahren, mit den Worten des BSG: ein "schlüssiges Konzept" (statt vieler BSG vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R).

    Feststellungen zur tatsächlichen Verfügbarkeit sind im Schifferdecker/Silbermann-Konzept nicht deshalb verzichtbar, weil die gewählte Ermittlungsmethode (die Gewichtung nach Bestandsgrößen) einen tragfähigen Schluss auf das tatsächliche Vorhandensein anmietbarer Wohnungen gewährleistet, wobei es auf eine nennenswerte Zahl freier Wohnungen ankommt, die zudem nicht auf einzelne Gebiete oder Straßenzüge begrenzt sein dürfen (§ 22a Abs. 3 Nr. 4 SGB II; so schon vorher zu § 22 SGB II BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 77/12 R; vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2018 - L 32 AS 1223/15

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16
    52 Unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des 32. Senats des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Urteil vom 31.1.2018 - L 32 AS 1223/15) und des im Auftrag der 37. Kammer erstellten Gutachtens steht zur Überzeugung des Gerichts fest,.

    Im Ergebnis beanstandet der Gutachter nicht weniger als die mangelnde Repräsentativität der Mietspiegelwerte, die, um schlüssig zu sein, ein getreues Abbild des gesamten Wohnungsmarktes, den der Mietspiegel erfasst (d. h. mit Ausnahme preisgebundener Wohnungen oder Sonderformen der Vermietung), geben müssen (ebenso LSG Berlin-Brandenburg vom 31.1.2018, a.a.O. unter Bezugnahme auf Einwände gegen die Mietspiegel-Datenerhebung in zivilrechtlichen Klageverfahren).

  • BSG, 25.04.2018 - B 14 AS 14/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16
    Denn mit Feststellung eines in diesen Monaten gedeckten Bedarfs verändert sich der Maßstab für die Beurteilung des KdU-Bedarfs der nach Ausscheiden des Klägers zu 3) aus der BG (§ 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II) verbliebenen Familienmitglieder (BSG vom 25.4.2018 - B 14 AS 14/17 R).

    Danach bleibt es zur Bestimmung der individuellen KdU-Bedarfe zwar beim Kopfteilprinzip, allerdings ändert sich für die BG-Mitglieder der Maßstab zur Bestimmung angemessener Wohn- und Heizkosten auf abstrakte Werte für eine 2-Personen-BG (BSG vom 25.4.2018 - B 14 AS 14/17 R).

  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 106/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16
    Der durchaus sinnvolle Vorschlag des Gutachters, der Beklagte möge anhand des Mietspiegeldatensatzes den Anteil AV-angemessener Wohnungen nach Stadtbezirken auswerten lassen, ist nicht durchsetzbar, weil die Aufrechterhaltung der Schifferdecker/Silbermann-Methode damit begründet wird, dass nach BSG vom 13.4.2011 - B 14 AS 106/10 R die Verfügbarkeit von Wohnraum allein die konkrete Angemessenheit betreffe.
  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16
    Diesem Wert sind nach BSG-Rechtsprechung (Urteile vom 22.8.2012 - B 14 AS 13/12 R; vom 16.4.2013 - B 14 AS 28/12 R), dem das erkennende Gericht folgt, keine 10% wegen der Alleinerziehung aufzusatteln.
  • BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R

    Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten -

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16
    Diesem Wert sind nach BSG-Rechtsprechung (Urteile vom 22.8.2012 - B 14 AS 13/12 R; vom 16.4.2013 - B 14 AS 28/12 R), dem das erkennende Gericht folgt, keine 10% wegen der Alleinerziehung aufzusatteln.
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 77/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Einpersonenhaushalt

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16
    Feststellungen zur tatsächlichen Verfügbarkeit sind im Schifferdecker/Silbermann-Konzept nicht deshalb verzichtbar, weil die gewählte Ermittlungsmethode (die Gewichtung nach Bestandsgrößen) einen tragfähigen Schluss auf das tatsächliche Vorhandensein anmietbarer Wohnungen gewährleistet, wobei es auf eine nennenswerte Zahl freier Wohnungen ankommt, die zudem nicht auf einzelne Gebiete oder Straßenzüge begrenzt sein dürfen (§ 22a Abs. 3 Nr. 4 SGB II; so schon vorher zu § 22 SGB II BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 77/12 R; vom 18.11.2014 - B 4 AS 9/14 R).
  • BVerfG, 15.11.2010 - 1 BvL 12/10

    Unzulässigkeit einer vom originären Einzelrichter (§ 348 Abs 1 ZPO) beschlossenen

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16
    Da nicht nur für die Regelbedarfe nach § 20 SGB II darauf zu achten ist, Preisentwicklungen zeitnah aufzugreifen, um eine Bedarfsunterdeckung auszuschließen (BVerfG vom 23.7.2014 - 1 BvL 12/10), ist im vorliegenden Fall festzustellen, dass die AV-Werte angesichts bestehender Preissprünge auf dem Wohnungsmarkt auf das Jahr 2015 hätten inflationiert werden müssen.
  • BSG, 24.04.2015 - B 4 AS 32/14 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Abgrenzung

    Auszug aus SG Berlin, 10.08.2018 - S 37 AS 2967/16
    Es handelte sich nach damaliger Rechtslage insgesamt um laufendes Einkommen (BSG vom 24.4.2015 - B 4 AS 32/14 R), das auch nach Absetzung der 20% Lernpauschale von (119,40 EUR x 4) und ohne Berücksichtigung des ebenfalls zugeflossenen Kindergeldes immer noch den Hilfebedarf des Klägers zu 3) im Monat Dezember 2015 deutlich überstieg.
  • BSG, 16.06.2015 - B 4 AS 44/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

  • LSG Bayern, 18.01.2016 - L 7 AS 869/15

    Kosten der Unterkunft unter Anwendung der Wohngeldtabelle

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2016 - L 19 AS 1457/16

    SGB-II -Leistungen; Bedarfe für Unterkunft und Heizung; Abstrakte und konkrete

  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 108/10 R

    Arbeitslosengeld II - Höhe des Zuschusses zum Versicherungsbeitrag zur privaten

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

  • BSG, 29.12.2016 - B 4 AS 277/16 B
  • BSG, 05.07.2017 - B 14 AS 36/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung über Leistungen

  • BVerfG, 10.10.2017 - 1 BvR 617/14

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Begrenzung auf Übernahme der angemessenen

  • BSG, 12.12.2017 - B 4 AS 33/16 R

    "Mietobergrenzen" müssen in der Regel im zweijährigen Turnus überprüft werden

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2023 - L 32 AS 1888/17

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheit der

    Er hat das Gutachten des Dr. M vom 12. Juni 2018 (Beiakte) aus dem Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin, S 37 AS 2967/16, sowie die Auskünfte der Investitionsbank Berlin (IBB) vom 4. Januar 2021 - auf die ebenfalls beigezogene Anfrage des Senats vom 25. November 2020 im Verfahren L 32 AS 946/17 - beigezogen.
  • SG Karlsruhe, 29.10.2021 - S 9 AS 2999/20

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in

    Der Anscheinsbeweis ist nach rechtlicher Würdigung des erkennenden Gerichts aber generell in Frage gestellt, wenn die Situation auf dem maßgeblichen Wohnungsmarkt von einem signifikanten Nachfrageüberhang nach preisgünstigem Wohnraum geprägt ist (vgl. SG Berlin, Urteil vom 10.08.2018, Az.: S 37 AS 2967/16).

    Ohne eine solche Prüfung hängen die errechneten Werte in der Luft, ihnen fehlt der Bezug zu den realen Verhältnissen auf dem Wohnungsmarkt (vgl. SG Berlin, Urteil vom 10.08.2018, Az.: S 37 AS 2967/16).

    Unter den Bedingungen eines angespannten Wohnungsmarktes (Mietpreisbremse) begründen gewichtete Mietspiegelwerte keine Vermutung, dass es zu diesen Werten hinreichend verfügbaren Wohnraum gibt (vgl. SG Berlin, Urteil vom 10.08.2018, Az.: S 37 AS 2967/16).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.12.2021 - L 32 AS 579/16

    Angemessenheit der Unterkunftskosten - Angemessenheit der Warmwasserkosten -

    Der Senat hat das Gutachten des Dr. C von M vom 12. Juni 2018 aus dem Verfahren vor dem Sozialgericht Berlin, S 37 AS 2967/16, beigezogen.
  • SG Dessau-Roßlau, 08.02.2019 - S 3 AS 1949/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Einpersonenhaushalt in

    Zum anderen geht die Kammer nicht davon aus, dass in der Stadt Dessau-Roßlau ein angespannter Wohnungsmarkt, wie beispielsweise in Berlin, besteht (vgl. hierzu SG Berlin, Urteil vom 10. August 2018 - S 37 AS 2967/16), bei welchem der Abriss von Wohnraum gravierende Auswirkungen auf die Höhe der Bestandsmieten haben könnte.
  • SG Dessau-Roßlau, 14.12.2018 - S 3 AS 1773/15

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Zweipersonenhaushalt in

    Auch hat die Kammer einen angespannten Wohnungsmarkt, wie er beispielsweise in Berlin vorherrschend ist, nicht feststellen können (vgl. hierzu SG Berlin, Urteil vom 10. August 2018 - S 37 AS 2967/16).
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