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   SG Berlin, 11.12.2015 - S 105 R 6718/14   

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https://dejure.org/2015,40547
SG Berlin, 11.12.2015 - S 105 R 6718/14 (https://dejure.org/2015,40547)
SG Berlin, Entscheidung vom 11.12.2015 - S 105 R 6718/14 (https://dejure.org/2015,40547)
SG Berlin, Entscheidung vom 11. Dezember 2015 - S 105 R 6718/14 (https://dejure.org/2015,40547)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung und Rückforderung einer Witwenrente aufgrund der Wiederheirat in den USA; Wirksamkeit einer in den USA geschlossenen Ehe in der Bundesrepublik Deutschland; Grob fahrlässige Verletzung der gesetzlichen Mitwirkungsverpflichtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    84-Jährige muss 150.000 Euro Witwenrente zurückzahlen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Witwenrente: Wiederverheiratete muss 150.000 Euro zurückzahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    84jährige muss 150.000 Euro Witwenrente zurückzahlen, weil sie Hochzeit verschwieg - Wegfall der Witwenrente auch bei Wiederheirat in Kalifornien

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Witwe verschwieg Wiederheirat und muss 150.000 Euro Witwenrente zurückzahlen

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Wegfall der Witwenrente auch bei Wiederheirat im Ausland

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Weil sie Wiederheirat verschwieg muss 84jährige 150.000 Euro Witwenrente zurückzahlen

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Witwenrente entfällt auch bei Hochzeit im Ausland

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Auszug aus SG Berlin, 11.12.2015 - S 105 R 6718/14
    Dies ist dann der Fall, wenn der Betroffene bereits einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und das nicht beachtet, was im gegebenen Fall jedem einleuchten muss (vgl. BSG vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R juris, Rn. 23).
  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 8/76

    Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften im Verwaltungsrecht - Auszahlung von

    Auszug aus SG Berlin, 11.12.2015 - S 105 R 6718/14
    Bei der Beurteilung der groben Fahrlässigkeit ist nicht von einem objektiven, sondern von einem subjektiven Fahrlässigkeitsmaßstab auszugehen, wobei sich das Maß der Fahrlässigkeit insbesondere nach der persönlichen Urteils- und Kritikfähigkeit sowie dem Einsichtsvermögen des Beteiligten richtet (vgl. BSG vom 20. September 1977, 8/12 RKg 8/76, juris Rn. 25).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus SG Berlin, 11.12.2015 - S 105 R 6718/14
    Atypische Lagen sind vielmehr grundsätzlich anzuerkennen, wenn die Umstände des Einzelfalls im Hinblick auf die mit der rückwirkenden Aufhebung verbundenen Nachteile von den Normalfällen der Tatbestände des § 48 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 SGB X so signifikant abweichen, dass der Leistungsempfänger in besondere Bedrängnis gerät (BSG vom 6. November 1985 - 10 RKg 3/84 - BSGE 59, 111 = SozR 1300 § 48 Nr. 19).
  • BSG, 23.03.1995 - 13 RJ 39/94

    Wegfall einer Sozialleistung wegen Überschreitens einer Verdienstgrenze -

    Auszug aus SG Berlin, 11.12.2015 - S 105 R 6718/14
    Anderes kann nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts jedoch in solchen Situationen gelten, in denen ohne die zurückgeforderte Leistung ein Sozialhilfeanspruch hätte bestehen können und nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden kann (BSG vom 23. März 1995 13 RJ 39/94 SozR 3-1300 § 48 Nr. 37).
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 77/09 R

    Witwerrentenbezug - Rückforderung der überzahlten Leistung wegen nicht

    Auszug aus SG Berlin, 11.12.2015 - S 105 R 6718/14
    Der Bescheid vom 3. Juni 1993 in der Fassung des Bescheides vom 30. April 1996 konnte auch nach Ablauf der Frist von zehn Jahren nach der Änderung der Verhältnisse (vgl. zur Frist: BSG vom 1. Juli 2010 - B 13 R 77/09 R, juris, Rn. 46 m.w.N.) durch die Wiederverheiratung am Dezember 1998 aufgehoben werden, weil Geldleistung bis zum Beginn des Verwaltungsverfahrens im Sinne des § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X gezahlt wurde.
  • BSG, 20.03.2013 - B 5 R 16/12 R

    Rentenversicherung - Bestimmtheit eines Korrekturbescheides - unbestimmte

    Auszug aus SG Berlin, 11.12.2015 - S 105 R 6718/14
    Die Aufhebungsentscheidung ist auch hinreichend bestimmt im Sinne von § 33 Abs. 1 SGB X. Die Bestimmtheitsanforderungen sind gewahrt, wenn die mit dem Verwaltungsakt getroffene Regelung, die verfügte Rechtsfolge, vollständig, klar und unzweideutig erkennbar ist (BSG vom 20. März 2013 - B 5 R 16/12 R - NZS 2013, 718 m.w.N.).
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