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   SG Berlin, 12.03.2012 - S 25 U 521/11   

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https://dejure.org/2012,7292
SG Berlin, 12.03.2012 - S 25 U 521/11 (https://dejure.org/2012,7292)
SG Berlin, Entscheidung vom 12.03.2012 - S 25 U 521/11 (https://dejure.org/2012,7292)
SG Berlin, Entscheidung vom 12. März 2012 - S 25 U 521/11 (https://dejure.org/2012,7292)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 41 Abs 1 SGB 7, § 41 Abs 2 SGB 7, § 41 Abs 4 SGB 7, § 69 Abs 2 SGB 4
    Gesetzliche Unfallversicherung - Teilhaberecht - ergänzende Leistungen - Wohnungshilfe gem § 41 SGB 7 - Wohnungshilferichtlinien - Ermessen des Unfallversicherungsträgers - Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit - Mietkostenzuschuss - behinderungsbedingter ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Wohnungshilfe bei bestehendem Bedürfnis nach dauerhaftem behindertengerechtem Wohnraum nach einem Arbeitsunfall; Einschränkung des Anwendungsbereiches des § 41 Abs. 1 SGB VII durch die Wohnungshilfe-Richtlinien; Erfordernis einer Kompensation von Unfallfolgen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Rehabilitation - Wohnungshilfe - Mietkostenzuschuss - keine Einkommensabhängigkeit des Mietzuschusses - keine Begrenzung auf ortsübliche Vergleichsmiete - Erfordernis der "unzumutbaren Belastung" in Ziffer 13.1.2 Wohnungshilfe-Richtlinien unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 06.05.2003 - B 2 U 22/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - berufliche Rehabilitation - Anspruch auf erneute

    Auszug aus SG Berlin, 12.03.2012 - S 25 U 521/11
    Erst wenn die Prüfung ergeben hat, dass der Anspruch dem Grunde nach gegeben ist, steht dem Unfallversicherungsträger im Hinblick auf die im Einzelfall auszuführenden Maßnahmen ein Auswahlermessen zu (BSG, Urteil vom 6. Mai 2003, Az. B 2 U 22/02 R; Juris, m.w.N.).

    Durch die Bezeichnung der zu schaffenden Regelungen als "Richtlinien" und durch die Benennung der Verbände der Unfallversicherungsträger als Erlassberechtigte macht das Gesetz deutlich, dass § 41 Abs. 4 SGB VII keine Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, sondern lediglich von Verwaltungsvorschriften darstellt (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 25. November 1998 - L 2 U 232/98 = HVBG-Info 1999, 1670 zu den ab dem 1. Januar 1981 geltenden Richtlinien; BSG, Urteil vom 6. Mai 2003, a.a.O.).

    Bei der Auslegung und Anwendung der Regelungen des § 41 SGB VII binden die Richtlinien allein die Verwaltung, grundsätzlich - abgesehen von dem hier nicht relevanten Fall der Selbstbindung - aber nicht die Gerichte (vgl. BVerfGE 78, 214, 227; BSG, Urteil vom 6. Mai 2003, a.a.O., m.w.N.).

    Der Anspruch auf Wohnungshilfe nach § 41 SGB VII enthält jedoch weder einen im Einzelnen gekennzeichneten Leistungsrahmen, noch eine zeitliche oder zahlenmäßige Begrenzung (BSG, Urteil vom 6. Mai 2003, a.a.O., m.w.N.).

    Zwar stand der Beklagten im Hinblick auf die im Einzelfall auszuführenden Maßnahmen ein Auswahlermessen zu (vgl. Urteil des BSG vom 6. Mai 2003 - B 2 U 22/02 R - a. a. O.), was nicht zu trennen ist von einem Ermessen hinsichtlich der Höhe der gewährten Wohnungshilfe.

  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus SG Berlin, 12.03.2012 - S 25 U 521/11
    Bei der Auslegung und Anwendung der Regelungen des § 41 SGB VII binden die Richtlinien allein die Verwaltung, grundsätzlich - abgesehen von dem hier nicht relevanten Fall der Selbstbindung - aber nicht die Gerichte (vgl. BVerfGE 78, 214, 227; BSG, Urteil vom 6. Mai 2003, a.a.O., m.w.N.).
  • LSG Bayern, 25.11.1998 - L 2 U 232/98

    Unfallversicherung - Betriebskosten - Hilfsmittel - kein Ermessen des

    Auszug aus SG Berlin, 12.03.2012 - S 25 U 521/11
    Durch die Bezeichnung der zu schaffenden Regelungen als "Richtlinien" und durch die Benennung der Verbände der Unfallversicherungsträger als Erlassberechtigte macht das Gesetz deutlich, dass § 41 Abs. 4 SGB VII keine Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen, sondern lediglich von Verwaltungsvorschriften darstellt (vgl. Bayerisches LSG, Urteil vom 25. November 1998 - L 2 U 232/98 = HVBG-Info 1999, 1670 zu den ab dem 1. Januar 1981 geltenden Richtlinien; BSG, Urteil vom 6. Mai 2003, a.a.O.).
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