Rechtsprechung
SG Berlin, 13.01.2015 - S 191 AS 115/15 ER |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch eines Sozialhilfeempfängers auf Erstattung der Kosten für Ausrüstungsgegenstände bei einer gewährten Skifreizeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Sozialhilfe - Ausrüstung Skifreizeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Sozialrecht im Alltag: Hartz IV: Kein Anspruch auf Skiausrüstung für die Klassenfahrt
- berlin.de (Pressemitteilung)
Hartz IV: Kein Anspruch auf Skiausrüstung für die Klassenfahrt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Skiausrüstung als Hartz IV-Leistung
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Klassenfahrt: Übernimmt Jobcenter die Kosten für eine Skiausrüstung?
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Hartz IV - Kein Anspruch auf Skiausrüstung für die Klassenfahrt
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Anspruch auf die zuschussweise Gewährung einer Erstausstattung für Ski-Ausrüstung im Rahmen einer Schulklassenfahrt/-skifreizeit nach dem SGB II
- spiegel.de (Pressemeldung, 30.01.2015)
Hartz-IV-Schüler bekommt keine Ski-Ausrüstung
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Muss das Jobcenter auch eine Skiausrüstung bezahlen?
- haufe.de (Kurzinformation)
Jobcenter muss Skiausrüstung für Klassenfahrt nicht bezahlen
- kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch bei Hartz IV auf Skiausrüstung für die Klassenfahrt
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine Ski-Ausrüstung auf Jobcenter-Kosten
Papierfundstellen
- NZS 2015, 354
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R
Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - …
Auszug aus SG Berlin, 13.01.2015 - S 191 AS 115/15
Unbeschadet dieser - im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens näher aufzuklärenden - Fragen, handelt es sich bei Anschaffungen für einen (gebrauchten) Ski-Anzug für Jugendliche (ca. 15,- bis 65,- EUR) und eine Ski-Brille (ca. 5,- bis 15,- EUR) sowie die Ausleihgebühr für einen Ski-Helm (ca. 5,- bis 10,- EUR) nach aktuellen Internet-Recherchen der Kammervorsitzenden unter www.kleinanzeigen.ebay.de und www.amazon.de auch um Beträge, die innerhalb etwa zweier Folgemonate aus dem Anteil des Regelsatzes aufgebracht werden könnten, der im Regelsatz als Ansparbetrag für nicht laufende, sondern einmalige Bedarfe vorgesehen ist (vgl. hierzu zuletzt BSG, Urteil vom 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R-, Juris-Rn. 24). - Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
Auszug aus SG Berlin, 13.01.2015 - S 191 AS 115/15
In diesem Zusammenhang sei zudem darauf hingewiesen, dass die Gesetzesbegründung zu § 24 SGB II (BT-Drs. 15/1515, 57) hinsichtlich der "Bedarfsdeckung auf andere Weise" auch den vorrangigen Verweis auf Gebrauchtwarenlager oder Kleiderkammern ausdrücklich vorsieht.