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   SG Berlin, 15.03.2013 - S 70 AL 6080/12 WA   

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https://dejure.org/2013,5249
SG Berlin, 15.03.2013 - S 70 AL 6080/12 WA (https://dejure.org/2013,5249)
SG Berlin, Entscheidung vom 15.03.2013 - S 70 AL 6080/12 WA (https://dejure.org/2013,5249)
SG Berlin, Entscheidung vom 15. März 2013 - S 70 AL 6080/12 WA (https://dejure.org/2013,5249)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 120 Abs 3 Nr 1 SGB 3 vom 21.12.2008, § 120 Abs 3 Nr 2 SGB 3 vom 21.12.2008, § 77 SGB 3, § 31 S 1 SGB 10, § 39 Abs 2 SGB 10
    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - nachträgliche Erteilung der Zustimmung zur Teilnahme an beruflicher Weiterbildungsmaßnahme - Verwaltungsakteigenschaft - Begriff - Prognose der Abbruchbereitschaft - Kriterien für die Zustimmung - rechtswidrige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 16.03.2005 - B 11a/11 AL 231/04 B

    Verfügbarkeit bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme

    Auszug aus SG Berlin, 15.03.2013 - S 70 AL 6080/12
    Letztlich kann auch der Verweis der Terminsvertreterin der Beklagten auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.03.2005 (Az. B 11a/11 AL 231/04 B) nicht überzeugen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.06.2022 - L 14 AL 102/19

    Arbeitslosengeldanspruch - Sonderfall der Verfügbarkeit - Ortsabwesenheit durch

    Ein Anspruch besteht, wenn der verfolgte gesetzliche Zweck des Vorrangs der jederzeitigen Vermittelbarkeit des Arbeitslosen in eine neue Beschäftigung durch die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme nicht wesentlich beeinträchtigt wird; dies ist im Wege einer Prognose zu prüfen (SG Berlin, Urteil vom 15. März 2013 - S 70 AL 6080/12 WA -, Rn. 31, juris und Baldschun, in: Gagel, SGB II/SGB III, Stand: 12/2021, § 139 Rn. 129).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
    Diese Voraussetzungen liegen, selbst wenn man, wie das SG, davon ausgeht, die Erteilung des Bildungsgutscheins durch das Jobcenter sei als Zustimmung der Beklagten zu werten, oder darauf abstellt, dass die Zustimmung hätte erteilt werden müssen (vgl. insoweit SG Berlin, Urt. v. 15.03.2013 - S 70 AL 6080/12 WA -, juris Rn. 31 ff.), aus mehreren Gründen nicht vor.
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