Rechtsprechung
   SG Berlin, 16.01.2013 - S 165 SF 4810/11 E   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,436
SG Berlin, 16.01.2013 - S 165 SF 4810/11 E (https://dejure.org/2013,436)
SG Berlin, Entscheidung vom 16.01.2013 - S 165 SF 4810/11 E (https://dejure.org/2013,436)
SG Berlin, Entscheidung vom 16. Januar 2013 - S 165 SF 4810/11 E (https://dejure.org/2013,436)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,436) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 154 Abs 2 SGG, § 86a SGG, § 144 Abs 1 Nr 1 SGG, § 14 Abs 1 S 1 RVG, § 14 Abs 1 S 4 RVG
    Reichweite der aufschiebenden Wirkung der Berufungseinlegung nach der Sonderregel § 154 Abs. 2 SGG; Anwendbarkeit des Begriffs des Versicherungsträgers auf Träger der Grundsicherung; Rechtsanwaltsgebührenbemessung aus Toleranzgesichtspunkten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufschiebende Wirkung der Berufung eines Versicherungsträgers nach § 154 Abs. 2 SGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Toleranzrahmen bei der Rechtsanwaltsvergütung im sozialgerichtlichen Verfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berufung durch einen Versicherungsträger und die aufschiebende Wirkung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Mittelgebühr bildet zur Bestimmung der angemessenen Gebühr einen festen Anhaltspunkt

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2015 - L 19 AS 2259/10
    Auszug aus SG Berlin, 16.01.2013 - S 165 SF 4810/11
    Gegen dieses Urteil legte der Erinnerungsführer am 29. November 2010 Berufung vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg unter dem Aktenzeichen - L 19 AS 2259/10 - ein mit dem Antrag, das Urteil aufzuheben und die Klage abzuweisen sowie gemäß § 193 SGG zu entscheiden, dass außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten seien.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, der Ursprungsakte zum Az.: - S 61 AS 12410/07/L 19 AS 2259/10 -, der Akten des SG Berlin - S 126 AS 7548/07 - und S 165 AS 1557/08 - sowie der Leistungsakten des Erinnerungsführers, die bei der Entscheidung vorlagen, insbesondere auf den Inhalt der zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze, verwiesen.

  • BGH, 20.01.2011 - V ZB 216/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Beweislast für die Unbilligkeit der Gebührenbestimmung bei

    Auszug aus SG Berlin, 16.01.2013 - S 165 SF 4810/11
    Dem vom Erinnerungsführer im Übrigen vorgetragenen Hinweis auf Meyer-Ladewig, 9.Auflage, München 2008, Rz. 6ff. zu § 197 SGG ("Urkundsbeamter muss aber prüfen, ob die Bestimmung unbillig und deswegen nicht verbindlich ist") ist nur bedingt, nämlich nach Maßgabe der im Beschluss des SG Berlin vom 27. Juli 2011 - S 165 SF 6502/10 E - (in juris, dort auch unter Auseinandersetzung mit dem Beschluss des BGH vom 20. Januar 2011 - V ZB 216/10 -) aufgestellten Grundsätze zur Prüfungs- und Begründungspflicht des Urkundsbeamten zu folgen.
  • BSG, 26.02.1992 - 9a RVs 3/90

    Abweichung von der angemessenen Gebühr durch den Rechtsanwalt - Ermittlung der

    Auszug aus SG Berlin, 16.01.2013 - S 165 SF 4810/11
    Dass solche Gesichtspunkte vorliegen, muss aber ausdrücklich festgestellt werden (vgl. hierzu BSG vom 26. Februar 1992 - 9a RVs 3/90 - in Bezug auf § 12 BRAGO), was allerdings nach den getroffenen Feststellungen vorliegend aber - und entgegen der Ansicht des Erinnerungsführers - gerade der Fall war.
  • BSG, 01.07.2009 - B 4 AS 21/09 R

    Erstattung von isolierten Vorverfahrenskosten - keine Ersetzung der Mittelgebühr

    Auszug aus SG Berlin, 16.01.2013 - S 165 SF 4810/11
    Soweit der Erinnerungsführer in diesem Rahmen weiter geltend macht, dass die Bevollmächtigte seit mehreren Jahren auf dem Gebiet des Sozialrechts und des Sozialprozessrechts tätig sei, ist dies unbeachtlich, da das BSG entschieden hat, dass hinsichtlich der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit nicht nach Rechtsgebieten zu differenzieren und die Möglichkeit, einen Fachanwaltstitel zu erwerben, unbeachtlich ist (BSG vom 1. Juli 2009 - B 4 AS 21/09 R -, in juris Tz. 35).
  • SG Berlin, 02.02.2009 - S 165 SF 11/09

    Kostenfestsetzungsverfahren - Gebühr bei Untätigkeitsklage - Höhe der "fiktiven"

    Auszug aus SG Berlin, 16.01.2013 - S 165 SF 4810/11
    Die Kammer hält im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung der Kostenkammern des SG Berlin eine gesonderte Kostenentscheidung im Erinnerungsverfahren für erforderlich, und zwar aus den Gründen der Beschlüsse des SG Berlin vom 2. Februar 2009 - S 165 SF 11/09 E - und vom 6. März 2009 - S 164 SF 118/09 E - (in juris, so jetzt auch Meyer-Ladewig, a.a.O., § 197 Rz. 10).
  • SG Berlin, 23.02.2009 - S 165 SF 65/09

    Kostenfestsetzung - Höhe der Rechtsanwaltsgebühr - Toleranzrahmen

    Auszug aus SG Berlin, 16.01.2013 - S 165 SF 4810/11
    Zwar halten die Berliner Kostenkammern die Berücksichtigung einer Toleranzgrenze von bis zu 20% (nicht: 30%) grundsätzlich für möglich (- S 165 SF 65/09 E - vom 23. Februar 2009, - S 164 SF 138/09 E - vom 11. Februar 2009).
  • SG Berlin, 06.03.2009 - S 164 SF 118/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfestsetzungsverfahren - anwaltliche

    Auszug aus SG Berlin, 16.01.2013 - S 165 SF 4810/11
    Die Kammer hält im Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung der Kostenkammern des SG Berlin eine gesonderte Kostenentscheidung im Erinnerungsverfahren für erforderlich, und zwar aus den Gründen der Beschlüsse des SG Berlin vom 2. Februar 2009 - S 165 SF 11/09 E - und vom 6. März 2009 - S 164 SF 118/09 E - (in juris, so jetzt auch Meyer-Ladewig, a.a.O., § 197 Rz. 10).
  • SG Berlin, 27.07.2011 - S 165 SF 6502/10

    Sozialgerichtliches Verfahren; Rechtsanwaltsvergütung; billige Kostenfestsetzung

    Auszug aus SG Berlin, 16.01.2013 - S 165 SF 4810/11
    Dem vom Erinnerungsführer im Übrigen vorgetragenen Hinweis auf Meyer-Ladewig, 9.Auflage, München 2008, Rz. 6ff. zu § 197 SGG ("Urkundsbeamter muss aber prüfen, ob die Bestimmung unbillig und deswegen nicht verbindlich ist") ist nur bedingt, nämlich nach Maßgabe der im Beschluss des SG Berlin vom 27. Juli 2011 - S 165 SF 6502/10 E - (in juris, dort auch unter Auseinandersetzung mit dem Beschluss des BGH vom 20. Januar 2011 - V ZB 216/10 -) aufgestellten Grundsätze zur Prüfungs- und Begründungspflicht des Urkundsbeamten zu folgen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.12.2015 - L 19 AS 2259/10

    Feststellung der Wirkung der Klägerrücknahme - deklaratorischer Beschluss - Titel

    Die hiergegen erhobene Erinnerung des Beklagten wies das SG mit Beschluss vom 16. Januar 2013 (S 165 SF 4810/11 E) zurück.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht