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   SG Berlin, 18.05.2010 - S 115 AS 10897/10 ER   

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https://dejure.org/2010,30304
SG Berlin, 18.05.2010 - S 115 AS 10897/10 ER (https://dejure.org/2010,30304)
SG Berlin, Entscheidung vom 18.05.2010 - S 115 AS 10897/10 ER (https://dejure.org/2010,30304)
SG Berlin, Entscheidung vom 18. Mai 2010 - S 115 AS 10897/10 ER (https://dejure.org/2010,30304)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 1 Nr 3 SGB 2 vom 23.12.2007, § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2 vom 23.12.2007, § 8 Abs 2 SGB 2, § 284 Abs 1 SGB 3, Art 18 EG
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische Staatsangehörige bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - keine uneingeschränkte Anwendbarkeit auf Unionsbürger - Beschäftigungsaufnahme - Genehmigung durch BA gem § 284 SGB 3

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nur erwerbsfähige Hilfebedürftige haben Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Anspruch von erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen auf Leistungen nach dem SGB II; Berufung auf die europäische Grundfreiheit der Arbeitnehmerfreizügigkeit durch rumänische Staatsangehörige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2007 - L 19 B 21/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Berlin, 18.05.2010 - S 115 AS 10897/10
    D. h. vorliegend, dass den Antragstellern eine Arbeitsgenehmigung-EU durch die Bundesagentur für Arbeit nach § 284 Abs. 1 SGB III erteilt worden sein müsste (vgl. Beschluss des Landessozialgerichts - LSG - Nordrhein-Westfalen vom 22. März 2007, Az.: L 19 B 21/07 AS ER).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Berlin, 18.05.2010 - S 115 AS 10897/10
    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der erstrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind hierbei glaubhaft zu machen (§ 86 b Abs. 2 Satz 4 SGG i. V. m. § 920 Abs. 2 der Zivilprozessordnung - ZPO -), wobei die diesbezüglichen Anforderungen umso niedriger sind, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere auch mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluss vom 12. Mai 2005, Az.: 1 BvR 569/05 = NVwZ 2005, 927 ff.).
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