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   SG Berlin, 19.01.2011 - S 79 KA 977/06   

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SG Berlin, 19.01.2011 - S 79 KA 977/06 (https://dejure.org/2011,19329)
SG Berlin, Entscheidung vom 19.01.2011 - S 79 KA 977/06 (https://dejure.org/2011,19329)
SG Berlin, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - S 79 KA 977/06 (https://dejure.org/2011,19329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 85 Abs 2 S 7 SGB 5, § 89 Abs 4 SGB 5, § 115b Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 5, § 115b Abs 3 S 1 SGB 5
    Krankenversicherung - ambulantes Operieren im Krankenhaus - Sicherstellung der Einheitlichkeit der Vergütung - Zulässigkeit der Bestimmung der Höhe der Punktwerte auf Landesebene durch Subdelegation - Vergütungsregelung für ambulant durchführbare Operationen und ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Das Bundesschiedsamt besitzt die Kompetenz zur Festsetzung eines Vertrags über ambulantes Operieren in einem Krankenhaus; Eingeschränkte gerichtliche Kontrolle von Schiedssprüchen; Kompetenz zur Regelung der Vergütung nach einem festen Punktwert außerhalb der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 4/09 R

    Schiedsamt - volle oder auch nur teilweise Festlegung der Gesamtvergütung auf der

    Auszug aus SG Berlin, 19.01.2011 - S 79 KA 977/06
    Die gerichtliche Entscheidung erfolgt daher nur in diesem Rahmen (vgl. Urteil des BSG vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 4/09 R - mwN).

    Das BSG hat in seiner Entscheidung vom 23. Juni 2010 (- B 6 KA 4/09-), in der es um die Rechtmäßigkeit der Festlegung der Gesamtvergütung durch Schiedsspruch geht, ausgeführt, dass § 85 Abs. 2 Satz 7 SGB V ebenso wie der Beitragsstabilität ein hoher Rang zukommt und es sich hierbei um strikte Regelungen handelt.

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus SG Berlin, 19.01.2011 - S 79 KA 977/06
    Gleichwohl sind regionale Abweichungen zulässig (vgl. hierzu auch Urteil des BSG vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 31/08-).
  • SG Berlin, 01.09.2010 - S 79 KA 167/05

    Krankenversicherung - Vertrag über ambulantes Operieren und stationsersetzende

    Auszug aus SG Berlin, 19.01.2011 - S 79 KA 977/06
    Da eine Einigung über eine Folgevereinbarung nicht erzielt werden konnte, setzte der Beklagte einen neuen Vertrag fest (DÄBl 2005, S. 976ff), gegen den die Beigeladene zu 2) Klage unter dem Aktenzeichen S 79 KA 167/05 erhoben hatte.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2013 - L 7 KA 87/10

    Erweitertes Bundesschiedsamt - Schiedsspruch zum AOP-Vertrag 2005 - Vergütung der

    Auszug aus SG Berlin, 19.01.2011 - S 79 KA 977/06
    Das Verfahren befindet sich derzeit in der Berufung beim LSG Berlin-Brandenburg (L 7 KA 87/10).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 29/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - jährliche Veränderung der Gesamtvergütungen -

    Auszug aus SG Berlin, 19.01.2011 - S 79 KA 977/06
    Schiedsämtern, deren Beschlüsse fehlende Vereinbarungen der zum Vertragsabschluss berufenen Vertragspartner ersetzen, kommt nach der Rspr. des BSG ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. z. B. Urteil des BSG vom 16. Juli 2003 - B 6 KA 29/02 R -, zitiert nach Juris RdNr. 21).
  • BSG, 10.03.2010 - B 3 KR 36/09 B

    Vorlagebeschluss an den Großen Senat - Zuständigkeit sozialgerichtlicher Kammern

    Auszug aus SG Berlin, 19.01.2011 - S 79 KA 977/06
    Die Kammer ist auch durch den Vorlagebeschluss des 3. Senats des BSG vom 10. März 2010 (B 3 KR 36/09) nicht an einer Entscheidung gehindert, denn eine Entscheidung des Großen Senats des BSG, der die Zuständigkeit einer Vertragsarztkammer im vorliegenden Fall verneint, liegt bislang nicht vor.
  • BSG, 09.04.2008 - B 6 KA 34/07 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Änderung der materiell-rechtlichen Vorgaben -

    Auszug aus SG Berlin, 19.01.2011 - S 79 KA 977/06
    Für sämtliche anstehenden Entscheidungen - unter Einschluss von Nebenentscheidungen zu bereits getroffenen Entscheidungen (z. B. zu den Kosten) - ist ausschließlich der Kläger als neue Behörde zuständig (vgl. hierzu Urteil des BSG vom 9. April 2008 - B 6 KA 34/07 R - RdNrn. 15/16, zitiert nach Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.07.2009 - L 7 B 74/08

    Vertrag über ambulante Operationen aus dem Jahr 2006 - Vergütungsregelung -

    Auszug aus SG Berlin, 19.01.2011 - S 79 KA 977/06
    Auf die hiergegen eingelegte Beschwerde hat das LSG Berlin-Brandenburg die aufschiebende Wirkung der Klage im Hinblick auf § 7 Abs. 1 des durch die Entscheidung des Antragsgegners festgesetzten AOP-Vertrages angeordnet (Beschluss vom 15. Juli 2009 - L 7 B 74/08 KA ER-) und im Übrigen die Beschwerde zurückgewiesen.
  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/09 R

    Rechtsweg bei Streitverfahren von Trägerorganisationen des Gemeinsamen

    Auszug aus SG Berlin, 19.01.2011 - S 79 KA 977/06
    Bei Klagen, die Entscheidungen des Beklagten betreffen, handelt es sich um eine Streitigkeit des Vertragsarztrechts, weil der Beklagte als gemeinsames Gremium der Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen institutionell im Vertragsarztrecht verortet ist, vgl. § 89 Abs. 4 SGB V. Auch die Erweiterung des Kreises der den Beklagten tragenden Einrichtungen um die Beigeladene zu 2) (vgl. § 115 b Abs. 3 Satz 2 SGB V) und als deren Folge die Vertretung der Krankenhäuser im Beschlussgremium des Beklagten rechtfertigen keine abweichende Beurteilung der Zuordnung von Streitverfahren über Entscheidungen des Beklagten zu den Angelegenheiten des Vertragsarztrechts im Sinne von § 10 Abs. 2 SGG (vgl. Urteil des BSG vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 31/09 R - RdNr. 17, zitiert nach Juris, betreffend die Zuständigkeit von Kammern bzw. Senaten für Vertragsarztrecht bei Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses).
  • BSG, 29.11.2017 - B 6 KA 41/16 R

    Vertragsarzt - ambulantes Operieren - kein gesetzlicher Anspruch auf

    b) Nach Auffassung des Senats spricht einiges dafür, dass die Vertragspartner der dreiseitigen Verträge nach § 115b Abs. 1 Satz 1 SGB V (also die maßgebenden Verbände auf Bundesebene) auf der Grundlage des Satzes 1 Nr. 2 eine unbudgetierte Vergütung vertragsärztlicher Leistungen nicht wirksam vereinbaren konnten (für die Zeit vor Einführung des § 87a SGB V mit dem GKV-WSG vgl SG Berlin Urteil vom 19.1.2011 - S 79 KA 977/06 - Juris) .

    Mit (rechtskräftigem) Urteil des SG Berlin vom 19.1.2011 (S 79 KA 977/06) ist diese Regelung indes mit der Begründung aufgehoben worden, dass die Vergütung mit festen Punktwerten außerhalb der pauschalierten Gesamtvergütung gegen § 85 Abs. 2 Satz 7 SGB V aF verstoße.

    § 7 Abs. 1 Satz 2 AOP-Vertrag setzt diese Regelung jedoch bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in dem Verfahren vor dem SG Berlin (S 79 KA 977/06) aus.

  • BSG, 21.03.2012 - B 6 KA 21/11 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Schiedsamt - Honorarvertrag für das Jahr 2009 -

    Das rechtskräftige Urteil des SG Berlin vom 19.1.2011 - S 79 KA 977/06 - steht dem nicht entgegen.
  • LSG Hamburg, 30.09.2016 - L 5 KA 14/15

    Neubescheidung einer Honorarabrechnungen; Zugrundelegung einer von

    Auch aus dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (vom 15. Juli 2009 - L 7 B 74/08 KA ER) und dem Urteil des Sozialgerichts Berlin (vom 19. Januar 2011 - S 79 KA 977/06) ergebe sich nichts anderes.

    Aus einer Zusammenschau des Schiedsspruchs des Erweiterten Bundesschiedsamts vom 24. September 2012 mit dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. Januar 2011 (Az. S 79 KA 977/06) und dem Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. Juli 2009 (Az. L 7 B 74/08 KR ER) ergebe sich, dass das Erweiterte Bundesschiedsamt nicht beabsichtigt habe, den Gesamtvertragspartnern ohne Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft die Festsetzung des Punktwerts sowie mengenbegrenzender Regelungen zu ermöglichen.

    § 7 AOP-Vertrag beruht auf dem Schiedsspruch des Erweiterten Bundesschiedsamts vom 25. Oktober 2012, der wiederum das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19. Januar 2011 (Az. S 79 KA 977/06, juris) umgesetzt hat, wonach eine Vergütung ambulant durchführbarer Operationen und stationsersetzender Eingriffe nach einem festen Punktwert außerhalb der budgetierten und pauschalierten Gesamtvergütung ohne Mengenbegrenzung gegen die auch im Rahmen von Schiedssprüchen zu beachtende Vorschrift in § 85 Abs. 2 Satz 7 SGB V (in der bis zum 31. Dezember 2012 geltenden Fassung des GKV-Solidaritätsstärkungsgesetzes vom 19. Dezember 1998, BGBl. I, S. 3853) verstößt.

  • SG München, 21.03.2017 - S 38 KA 812/16

    Zur Möglichkeit der Aufhebung eines Honorarbescheides nach § 44 SGB X

    Die Vergütungsregelung des § 7 Abs. 1 AOP-Vertrag vom 17.08.2006 wurde durch Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 19.01.2011 (Az. S 79 KA 977/06) rechtskräftig aufgehoben.

    Was die Rechtswidrigkeit der Honorarbescheide betreffe, sei darauf hinzuweisen, dass die Klage der Kassen gegen § 7 AOP-Vertrag keine aufschiebende Wirkung entfaltet habe (SG Berlin vom 19.01.2011, Az. S 79 KA 977/06) und der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung vom Sozialgericht Berlin abgelehnt wurde (SG Berlin, S 79 KA 977/06 ER).

    Durch die Entscheidung des Sozialgerichts Berlin vom 19.01.2011 (Az. S 79 KA 977/06), wonach die Vergütungsregelung in § 7 AOP-Vertrag rechtswidrig ist, konnte die Vergütung nach dem AOP-Vertrag 2006 von der Beklagten jedenfalls zum Zeitpunkt des Erlasses der Honorarbescheide nicht umgesetzt werden.

  • SG Hannover, 08.02.2012 - S 65 KA 689/11
    Das Sozialgericht Berlin hat zwischenzeitlich durch Urteil vom 19. Januar 2011 zum Aktenzeichen S 79 KA 977/06 das Bundesschiedsamt unter Aufhebung von § 7 Abs. 1 seines Beschlusses vom 15. September 2006 zur erneuten Entscheidung unter Beach-tung der Rechtsauffassung des Gerichts verpflichtet.

    Derzeit habe das Sozialgericht Berlin durch Urteil vom 19.1.2011, Az: S 79 KA 977/06, die streitgegenständliche Regelung aufgehoben, so-dass es mangels Vereinbarung auf Landesebene und aufgrund der Aufhebung durch das Urteil derzeit keine umsetzungsfähige Rechtsgrundlage für den von der Klägerin gewünschten Anspruch gäbe.

    Allerdings hat das Sozialgericht Berlin mit seinem Urteil vom 19. Januar 2011 zum Aktenzeichen S 79 KA 977/06 die Vorgabe eines festen Punktwertes ohne jedwe-de Honorarbegrenzung aufgehoben.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2021 - L 7 KA 29/18

    Erweitertes Bundesschiedsamt - AOP-Vertrag 2006 - Tragung von Kosten und Gebühren

    Im Klageverfahren hob das Sozialgericht Berlin eine in dem Beschluss vom 15. September 2006 enthaltene Regelung auf und verpflichtete das beklagte Bundesschiedsamt, insoweit erneut zu entscheiden (Urteil vom 19. Januar 2011, S 79 KA 977/06).

    a) Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtslage ist der Zeitpunkt der Gerichtsentscheidungen vom 15. Juli 2009 (L 7 B 74/08 KA ER) und vom 19. Januar 2011 (S 79 KA 977/06) bzw. des neuerlichen Schiedsspruchs vom 24. September 2012, denn zu diesem Zeitpunkt sind die Kosten entstanden, deren anteilige Übernahme der Kläger von der Beklagten beansprucht.

  • BSG, 29.06.2022 - B 6 KA 23/21 B

    Rückforderung einer Akontozahlung für Leistungen des ambulanten Operierens;

    § 7 Abs. 1 des Vertrages nach § 115b Abs. 1 SGB V - Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus - in der Fassung des Schiedsspruchs des Erweiterten Bundesschiedsamts vom 15.9.2006 (AOP-Vertrag 2006), der sie hierzu ermächtigt hatte, wurde jedoch im Anschluss für rechtswidrig erklärt und das Erweiterte Bundesschiedsamt insoweit zur Neubescheidung verpflichtet (SG Berlin Urteil vom 19.1.2011 - S 79 KA 977/06 - juris; vgl bereits im Eilverfahren LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 15.7.2009 - L 7 B 74/08 KA ER - juris) .
  • SG Berlin, 29.08.2012 - S 36 KR 2137/10

    Krankenversicherung - Mitteleinbehalt zur Anschubfinanzierung der integrierten

    Gegen die weitgehende Zulässigkeit einer Regelung ambulanter Operationen nebst der Begleitleistungen, wie sie auch in § 115b SGB V und dem AOP-Vertrag geregelt sind, im Rahmen der integrierten Versorgung, spricht auch, dass hierdurch letztlich eine Umgehung der in § 115b Abs. 2 Satz 4 SGB V (für ambulante Operationen durch das Krankenhaus) bzw. (für ambulante Operationen durch niedergelassene Ärzte) in § 7 Abs. 1 AOP-Vertrag (in der ab dem 1.1.2007 geltenden Fassung) geregelten extrabudgetären Vergütung der AOP-Leistungen außerhalb der budgetierten und pauschalierten Gesamtvergütung durch die Krankenkassen (vgl. zur (Un-)Wirksamkeit der Regelung in § 7 Abs. 1 AOP-Vertrag aber SG Berlin, Urteil vom 19.1.2011 - S 79 KA 977/06, juris) ermöglicht würde.
  • LSG Hamburg, 02.06.2021 - L 5 KA 3/19

    Rückforderung der von der Kassenärztlichen Vereinigung einem Vertragsarzt

    § 7 Abs. 1 des Vertrags nach § 115b Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus in der Fassung des Schiedsspruchs des Erweiterten Bundesschiedsamts vom 15. September 2006 (AOP-Vertrag 2006), der sie hierzu ermächtigt hatte, wurde jedoch letztlich für rechtswidrig erklärt und das Erweiterte Bundesschiedsamt insoweit zur Neubescheidung verpflichtet (SG Berlin, Urteil vom 19. Januar 2011 - S 79 KA 977/06, juris).
  • LSG Hamburg, 02.06.2021 - L 5 KA 4/19

    Zulässigkeit einer Änderung des vertragsärztlichen Honorarbescheides im

    § 7 Abs. 1 des Vertrags nach § 115b Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Ambulantes Operieren und sonstige stationsersetzende Eingriffe im Krankenhaus in der Fassung des Schiedsspruchs des Erweiterten Bundesschiedsamts vom 15. September 2006 (AOP-Vertrag 2006), der sie hierzu ermächtigt hatte, wurde jedoch letztlich für rechtswidrig erklärt und das Erweiterte Bundesschiedsamt insoweit zur Neubescheidung verpflichtet (SG Berlin, Urt. v. 19. Jan. 2011, S 79 KA 977/06, juris-Rn. 28 ff.).
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