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   SG Berlin, 19.03.2009 - S 72 KR 1620/07   

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SG Berlin, 19.03.2009 - S 72 KR 1620/07 (https://dejure.org/2009,11357)
SG Berlin, Entscheidung vom 19.03.2009 - S 72 KR 1620/07 (https://dejure.org/2009,11357)
SG Berlin, Entscheidung vom 19. März 2009 - S 72 KR 1620/07 (https://dejure.org/2009,11357)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen einer Sozialversicherungspflicht bei der Tätigkeit als Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin); Prüfung des Bestehens einer abhängigen Beschäftigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Sozialversicherung - Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung sind sv-pflichtig

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.3.2009)

    KV-Vorstände sind sozialversicherungspflichtig // Öffentliche Körperschaft ist keine AG

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus SG Berlin, 19.03.2009 - S 72 KR 1620/07
    In diesem Fall unterliege das einzelne Vorstandsmitglied entsprechend interner Kompetenzzuweisung einer umfassenden Beaufsichtigung durch den Verwaltungsrat des Vereins, der die Vereinspolitik - und damit die Ordnung des Betriebes - bestimme (BSG, Urteil vom 15.12.1983, 12 RK 57/82; Urteil vom 19.06.2001, B 12 KR 44/00 R).

    Entscheidend ist auch für Organe juristischer Personen, ob sie von der Gesellschaft persönlich abhängig sind oder nicht (vgl. Urteil des BSG vom 19.06.2001, B 12 KR 44/00 R).

    Entgegen der Ansicht des Klägervertreters geht die Kammer im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG davon aus, dass Vorstandsmitglieder einer AG regelmäßig abhängig beschäftigt sind und damit der Versicherungspflicht zur Sozialversicherung unterliegen, auch wenn sie die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten haben und gegenüber der Belegschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen (BSG, Urteil vom 31.05.1989, 4 RA 22/88; Urteil vom 19.06.2001, B 12 KR 44/00 R; Urteil vom 27.02.2008, B 12 KR 23/06 R).

  • BSG, 15.12.1983 - 12 RK 57/82

    Vorstandsmitglieder - Bürgerlich-rechtliche Vereine - AbhängigeBeschäftigte

    Auszug aus SG Berlin, 19.03.2009 - S 72 KR 1620/07
    In diesem Fall unterliege das einzelne Vorstandsmitglied entsprechend interner Kompetenzzuweisung einer umfassenden Beaufsichtigung durch den Verwaltungsrat des Vereins, der die Vereinspolitik - und damit die Ordnung des Betriebes - bestimme (BSG, Urteil vom 15.12.1983, 12 RK 57/82; Urteil vom 19.06.2001, B 12 KR 44/00 R).
  • BSG, 01.12.1977 - 12/3/12 RK 39/74

    Arbeitslosenversicherungspflicht der Bezirksstellenleiter der Staatlichen

    Auszug aus SG Berlin, 19.03.2009 - S 72 KR 1620/07
    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. z. B. BSGE 45, 199, 200 ff).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R

    Keine Versicherungspflicht für Vorstandsmitglieder in der gesetzlichen

    Auszug aus SG Berlin, 19.03.2009 - S 72 KR 1620/07
    Soweit der Klägervertreter auf das Urteil des 2. Senats des BSG vom 14.12.1999 (BSGE 85, 214) hinweist, führt das hier zu keinem anderen Ergebnis.
  • BSG, 03.02.1994 - 12 RK 84/92

    Vorstandsmitglied - Sparkasse - Rentenversicherung - Versicherungsfreiheit -

    Auszug aus SG Berlin, 19.03.2009 - S 72 KR 1620/07
    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben und sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG, Urteil vom 24.09.1992, 7 RAr 12/92; Urteil vom 03.02.1994, 12 RK 84/92; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 27.02.2008 - B 12 KR 23/06 R

    Vorstandsmitglieder einer irischen private limited company - Versicherungspflicht

    Auszug aus SG Berlin, 19.03.2009 - S 72 KR 1620/07
    Entgegen der Ansicht des Klägervertreters geht die Kammer im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG davon aus, dass Vorstandsmitglieder einer AG regelmäßig abhängig beschäftigt sind und damit der Versicherungspflicht zur Sozialversicherung unterliegen, auch wenn sie die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten haben und gegenüber der Belegschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen (BSG, Urteil vom 31.05.1989, 4 RA 22/88; Urteil vom 19.06.2001, B 12 KR 44/00 R; Urteil vom 27.02.2008, B 12 KR 23/06 R).
  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 4/81

    Betriebsarzt - Weisungsfreie Aufgabe - Abhaltung bestimmter Sprechstunden im

    Auszug aus SG Berlin, 19.03.2009 - S 72 KR 1620/07
    Das Bundessozialgericht hat bereits mehrfach entschieden, dass das Weisungsrecht des Arbeitgebers bei Diensten höherer Art auch eingeschränkt und "zur funktionsgerecht dienenden Teilhabe am Arbeitsprozess" verfeinert sein kann, wenn der Versicherte nur in den Betrieb eingegliedert ist (BSG, Urteil vom 09.12.1981, 12 RK 4/81).
  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

    Auszug aus SG Berlin, 19.03.2009 - S 72 KR 1620/07
    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben und sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG, Urteil vom 24.09.1992, 7 RAr 12/92; Urteil vom 03.02.1994, 12 RK 84/92; jeweils m.w.N.).
  • BSG, 24.06.1982 - 12 RK 45/80

    Versicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern

    Auszug aus SG Berlin, 19.03.2009 - S 72 KR 1620/07
    Ebenso wenig steht der Zugehörigkeit von Geschäftsführern oder Vorständen einer juristischen Person zu deren leitenden Angestellten entgegen, dass sie im Verhältnis zu den sonstigen Arbeitnehmern Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen (BSG, Urteil vom 24. Juni 1982, 12 RK 45/80).
  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 22/88

    Anspruch von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft auf vorzeitiges

    Auszug aus SG Berlin, 19.03.2009 - S 72 KR 1620/07
    Entgegen der Ansicht des Klägervertreters geht die Kammer im Einklang mit der Rechtsprechung des BSG davon aus, dass Vorstandsmitglieder einer AG regelmäßig abhängig beschäftigt sind und damit der Versicherungspflicht zur Sozialversicherung unterliegen, auch wenn sie die Gesellschaft in eigener Verantwortung zu leiten haben und gegenüber der Belegschaft Arbeitgeberfunktionen wahrnehmen (BSG, Urteil vom 31.05.1989, 4 RA 22/88; Urteil vom 19.06.2001, B 12 KR 44/00 R; Urteil vom 27.02.2008, B 12 KR 23/06 R).
  • VG Kassel, 14.02.2013 - 1 K 650/12

    Gewährleistungsentscheidung für nebenberufliche Gerwerkschaftstätigkeit

    In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 19. Juni 2001 - B 12 KR 44/00 - NZS 2002, 199; Urteil vom 30. Mai 1973 - 12 RK 33/76 - juris; SG Berlin, Urteil vom 19. März 2009 - S 72 KR 1620/07 -, juris) fallen hierunter auch Vorstandsmitglieder von Vereinen und Verbänden, da sie regelmäßig in die Organisation eingegliedert sind und im Rahmen der Satzung und kontrolliert durch Mitgliederversammlungen o.ä.
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