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   SG Berlin, 19.09.2013 - S 89 KR 1636/13 ER   

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https://dejure.org/2013,24937
SG Berlin, 19.09.2013 - S 89 KR 1636/13 ER (https://dejure.org/2013,24937)
SG Berlin, Entscheidung vom 19.09.2013 - S 89 KR 1636/13 ER (https://dejure.org/2013,24937)
SG Berlin, Entscheidung vom 19. September 2013 - S 89 KR 1636/13 ER (https://dejure.org/2013,24937)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes über die Veröffentlichung von Daten und Bewertungen aus der Qualitätssicherung mit Routinedaten (QSR)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Krankenhausnavigator der AOK darf vorerst im Netz bleiben: Kein Eilrechtsschutz gegen Krankenhausbewertungsportal, das auf Auswertung von Versichertendaten beruht

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Krankenhausnavigator der AOK darf vorerst im Netz bleiben

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein vorläufiger Rechtsschutz, wenn es dem Antragsteller "nicht eilig ist"

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Krankenhausnavigator der AOK darf vorerst im Netz bleiben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Krankenhausnavigator der AOK darf vorerst bleiben

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Krankenhausnavigator der AOK darf vorerst im Netz bleiben: Kein Eilrechtsschutz gegen Krankenhausbewertungsportal

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    AOK-Krankenhausnavigator bleibt zumindest vorerst im Netz

Besprechungen u.ä.

  • rpmed.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Kein vorläufiger Rechtschutz gegen AOK-Krankenhausnavigator

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LSG Sachsen, 24.02.2010 - L 1 P 1/10

    Presseerklärung zur Entscheidung des 1. Senats - L 1 P 1/10 B ER -

    Auszug aus SG Berlin, 19.09.2013 - S 89 KR 1636/13
    Die im Krankenhausnavigator verbreiteten Werturteile beeinflussen die Marktchancen des Antragstellers und berühren den Ruf des Krankenhauses (vgl. Sächsisches LSG, Beschluss vom 24. Februar 2010 - L 1 P 1/10 B ER -, juris, dort Rdnr. 40).
  • SG Berlin, 20.05.2011 - S 83 KA 199/11

    Rechtswidriger Eingriff in den Gewerbetrieb des Betreibers eines

    Auszug aus SG Berlin, 19.09.2013 - S 89 KR 1636/13
    Ob die vom Antragsteller begehrte Unterlassungsverfügung dem Bereich der Sicherungsanordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 1 SGG oder demjenigen der Regelungsanordnung nach § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG zuzurechnen ist, kann dahinstehen, da beide Alternativen einer weitgehend gleichen Behandlung unterliegen (vgl. SG Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2011 - S 83 KA 199/11 ER -, juris, dort Rdnr. 51 m.w.N.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 23.01.2012 - L 7 KA 71/11

    Unterlassungsanspruch - Hinweis- und Beratungsrecht der KZV - Labor für

    Auszug aus SG Berlin, 19.09.2013 - S 89 KR 1636/13
    Der von der Antragstellerin behauptete Anordnungsanspruch kann sich nur aus einem Unterlassungsanspruch aus §§ 823, 824, 826, 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und den dazu entwickelten Grundsätzen ergeben (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Januar 2012 - L 7 KA 71/11 B ER -, juris, dort Rdnr. 19).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.08.2012 - L 27 P 39/12

    Transparenzbericht - Veröffentlichung - Beseitigung - Streitwert

    Auszug aus SG Berlin, 19.09.2013 - S 89 KR 1636/13
    Eine einstweilige Anordnung erscheint nötig, wenn die Rechtsverfolgung in der Sache erhebliche Erfolgsaussicht hat und bei Abwägung der Interessen der Beteiligten die Interessen des Antragstellers an der vorläufigen Regelungen diejenigen der anderen Beteiligten überwiegen und für ihre Realisierung ohne die Regelung erhebliche Gefahren bzw. wesentliche Nachteile für die Ausübung/Realisierung/das Bewahren von Rechten drohen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2012 - L 27 P 39/12 B ER -, juris, dort Rdnr. 19).
  • BSG, 16.05.2013 - B 3 P 5/12 R

    Soziale Pflegeversicherung - Pflegequalität - Streit über die Ergebnisse der

    Auszug aus SG Berlin, 19.09.2013 - S 89 KR 1636/13
    Der Antragsteller hat nicht dargetan, dass durch die in Rede stehende Veröffentlichung eine nicht oder nur schwerlich wiedergutzumachende Rechtsverletzung droht (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 P 5/12 R -, juris, dort Rdnr. 9).
  • BVerfG, 06.02.2013 - 1 BvR 2366/12

    Anforderungen der Rechtsschutzgarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) an Gewährung

    Auszug aus SG Berlin, 19.09.2013 - S 89 KR 1636/13
    Hierbei ist dem Gewicht der in Frage stehenden und gegebenenfalls miteinander abzuwägenden Grundrechte Rechnung zu tragen, um eine etwaige Verletzung von Grundrechten nach Möglichkeit zu verhindern (st. Rspr. des BVerfG, vgl. z.B. Beschluss vom 6. Februar 2013 - 1 BvR 2366/12 -, juris).
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