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   SG Berlin, 20.05.2020 - S 179 AS 3426/20 ER   

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https://dejure.org/2020,12238
SG Berlin, 20.05.2020 - S 179 AS 3426/20 ER (https://dejure.org/2020,12238)
SG Berlin, Entscheidung vom 20.05.2020 - S 179 AS 3426/20 ER (https://dejure.org/2020,12238)
SG Berlin, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - S 179 AS 3426/20 ER (https://dejure.org/2020,12238)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 22 Abs 1 S 1 SGB 2, § 22 Abs 1 S 3 SGB 2, § 67 Abs 1 SGB 2, § 67 Abs 3 S 1 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren - Ablauf der Übergangsfrist von 6 Monaten - Anwendung der Übergangsregelung zum vereinfachten Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aufgrund des Coronavirus ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übernahme von unangemessenen hohen Mieten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Krise: Jobcenter muss unangemessen hohe Miete weiter übernehmen

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss unangemessen hohe Miete weiter übernehmen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Wegen Corona-Krise: Jobcenter muss unangemessen hohe Miete weiter übernehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss unangemessene Wohnkosten zahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss wegen Corona auch unangemessen hohe Miete vorübergehend übernehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jobcenter muss unangemessen hohe Wohnkosten wegen Corona-Pandemie vorübergehend zahlen - Anspruch aus § 22 Abs. 1 Satz 3 SGB 2 i.V.m. § 67 Abs. 2 SGB 2

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.09.2020 - L 11 AS 508/20

    Besondere Coronaregelung gilt auch, wenn Hilfebedürftigkeit unabhängig von der

    Dies ergibt sich bereits aus § 67 Abs. 3 Satz 3 SGB II, der eine Sonderreglung nach bereits erfolgtem Kostensenkungsverfahren und damit für eine Fallkonstellation enthält, die nur bei einer Weiterbewilligung von SGB II-Leistungen auftreten kann (ebenso: SG Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2020 - S 179 AS 3426/20 ER -, Rn 27 - zitiert nach juris; Groth, aaO, Rn 28; Meßling, aaO, § 2 Rn 32; kritisch zu dieser Argumentation dagegen: Knickrehm in: Gagel, SGB II / SGB III, Stand: 78. Ergänzungslieferung Mai 2020, § 67 SGB II Rn 13, 29).
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