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   SG Berlin, 22.11.2005 - S 81 KR 3778/04   

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SG Berlin, 22.11.2005 - S 81 KR 3778/04 (https://dejure.org/2005,5395)
SG Berlin, Entscheidung vom 22.11.2005 - S 81 KR 3778/04 (https://dejure.org/2005,5395)
SG Berlin, Entscheidung vom 22. November 2005 - S 81 KR 3778/04 (https://dejure.org/2005,5395)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage zweier pharmazeutischer Unternehmen gegen den seitens der beklagten Spitzenverbände der Krankenkassen für den Wirkstoff Atorvastatin festgesetzten Festbetrag; Formelle und materielle Rechtmäßigkeit des Beschlusses zur Bildung einer Festbetragsgruppe für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Urteile des Berliner Sozialgerichts liegen jetzt im Wortlaut vor

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Patentierte Arzneimittel: Sozialgericht billigt Festbeträge

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.11.2005)

    Festbeträge auch für patentierte Arzneimittel - Klagen zu Blutdruck- und Cholesterin-Senkern abgewiesen

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zwei Kammern des Berliner Sozialgerichts verhandeln am Dienstag über einen zentralen Punkt der Gesundheitsreform

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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus SG Berlin, 22.11.2005 - S 81 KR 3778/04
    Und in der Gesetzesbegründung zu § 31 Abs. 2 SGB V heißt es, dass die "Spitzenverbände der Krankenkassen, die die Festbeträge gemeinsam und einheitlich festlegen, (...) neben der Preisgünstigkeit auch die Qualität der miteinander konkurrierenden Produkte zu berücksichtigen" hätten (BT-Drucks. 11/2237, S. 173.).

    In der Gesetzesbegründung zu § 31 Abs. 2 SGB V heißt es zudem, dass durch die Festbeträge für die Versicherten ein wirksamer finanzieller Anreiz geschaffen werde, "sich unter mehreren therapeutisch gleichwertigen Arzneimitteln für die preisgünstigen Arzneimittel zu entscheiden" (BT-Drucks. 11/2237 S. 173.).

    2 SGB V Erwähnung findet, ist stets von Arzneimitteln, deren Wirkungsweise neuartig ist und die eine therapeutische Verbesserung bedeuten, die Rede (vgl. BT-Drucks. 11/3480 S. 24 und 34.) Zu berücksichtigen ist zudem, dass dem Ausschuss die mit Einführung der Patentschutzklausel einhergehende Gefahr einer Privilegierung so genannter "Scheininnovationen" bewusst war (vgl. Schulin, Patentschutz und Festbeträge für Arzneimittel, 1993, S. 35.) - er mithin bestrebt war, nur "echte" Innovationen, also Arzneimittel, deren Wirkstoffe eine neuartige Wirkungsweise aufweisen und eine therapeutische Verbesserung bedeuten, zu privilegieren -, und er davon ausging, dass das durch die Festbetragsregelung erzielbare Einsparvolumen von 2000 Mio. DM (vgl. BT-Drucks. 11/2237 S. 275.) durch die Regelung in § 35 Abs. 1 S. 3 Hlbs.

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus SG Berlin, 22.11.2005 - S 81 KR 3778/04
    Anhaltspunkte für die Abgrenzung bieten so unterschiedliche Kriterien wie Regel und Ausnahme, die Zumutbarkeit der Belastung mit einem Beweisnachteil und der Zurechenbarkeit der Ungewissheit oder Unaufklärbarkeit zur Verantwortungssphäre der einen oder anderen Seite (vgl. BSG, SozR 3-4100 § 119 Nr. 7.).
  • BVerwG, 14.01.1982 - 5 C 70.80

    Sozialwidriges Handeln - Sozialhilfe - Kostenersatz - Leistungsbescheid - Begriff

    Auszug aus SG Berlin, 22.11.2005 - S 81 KR 3778/04
    1 SGB V das Modalverb "sollen", das im Rechtssinne "müssen" bedeutet, soweit nicht ein atypischer Fall vorliegt (vgl. BVerwGE 64, S. 318 (323).), und § 35 Abs. 1 S. 3 Hlbs.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2000 - L 5 KR 11/95
    Auszug aus SG Berlin, 22.11.2005 - S 81 KR 3778/04
    Da sich dieses Verhältnis indes nicht allein anhand der tatsächlichen Wirkstärken oder des ATC/DDD-Systems ermitteln lässt - weil bei vielen Arzneimitteln die einzunehmende Dosis individuell bestimmt werden muss (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, PharmR 2002, S. 143 (148), sowie Bl. 283 GA.) -, der Arzt zudem Gründe hat, warum er einem Patienten ein Medikament geringerer tatsächlicher Wirkstärke verordnet, ist es nicht zu beanstanden, wenn der Beigeladene zu 1) die Vergleichsgrößen nach der verordnungsgewichteten durchschnittlichen Einzelwirkstärke festlegt.
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

    Auszug aus SG Berlin, 22.11.2005 - S 81 KR 3778/04
    1 SGB V von "Verordnungsalternativen" spricht und zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen - abgesehen von eng begrenzten Ausnahmen - nur zugelassene Arzneimittel verordnet werden dürfen (vgl. BSGE 89, S. 184 (185 f.).), sondern auch aus Gründen der Rechtsklarheit abzustellen.
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 62/94

    Rechtmäßigkeit der Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen

    Auszug aus SG Berlin, 22.11.2005 - S 81 KR 3778/04
    Ein Verwaltungsverfahren indes hat der Beigeladene zu 1) nicht durchgeführt, da dessen Verfahren weder auf die Vorbereitung oder den Erlass eines Verwaltungsaktes, noch auf den Abschluss eines öffentlichrechtlichen Vertrages gerichtet war (vgl. § 8 SGB X), sondern auf die Ergänzung einer mit Rechtsnormqualität ausgestatteten (vgl. BSGE 78, S. 70 (75).) Richtlinie im Sinne des § 92 Abs. 1 S. 2 Nr. 6 SGB V. Im Übrigen ging der Antrag auf Akteneinsicht bei dem Beigeladenen zu 1) erst nach Beschlussfassung ein.
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus SG Berlin, 22.11.2005 - S 81 KR 3778/04
    Abgesehen davon, dass das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2002 bereits darauf hingewiesen hat, dass ein Versicherungssystem für die Versicherten im Wesentlichen Gleichbehandlung garantieren muss und dies nur kann, wenn die typischen Fälle in Gruppen zusammengefasst werden (NJW 2003, S. 1232 (1236).), gilt es zu bedenken, dass der Gesetzgeber mit der Regelung des § 35 SGB V das legitime Ziel verfolgt, die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern, indem Überversorgung und Unwirtschaftlichkeit als Folge von Steuerungsmängeln entgegengewirkt wird (vgl. Hauck, in: Peters, HdB KV, SGB V, § 35 Rn. 26.), und dieses Ziel geeignet ist, die Gleichbehandlung zu rechtfertigen.
  • BVerwG, 25.10.1979 - 2 N 1.78

    Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen - Verletzung von

    Auszug aus SG Berlin, 22.11.2005 - S 81 KR 3778/04
    Dies gilt nur dann, wenn die entsprechende Vorschrift das Normsetzungsverfahren unmittelbar, und zwar im Sinne einer die gesetzliche Ermächtigung zur Normsetzung einschränkenden Vorschrift, regelt (vgl. BVerwGE 59, S. 48 (50 f.).).
  • SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 372/07

    Anspruch auf eigenanteilsfreie Versorgung mit dem Arzneimittel Sortis(R)

    Die Zuordnung zur Festbetragsgruppe 2 sei durch das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22.11.2005, Az. S 81 KR 3778/04, bestätigt worden.

    Die Gründe, auf die das Sozialgericht Berlin sein Urteil vom 22.11.2005, Az. S 81 KR 3778/04, gestützt habe, seien zum Einen überholt (Beweis: Arzneimittelinformation der P. GmbH "Sortis® aktuell" 3/07).

    Gegen die Festsetzungsentscheidung hatten die P. GmbH und die P.-D. GmbH, die Sortis® in Deutschland vertreiben, eine Klage erhoben, welche das Sozialgericht Berlin mit Urteil vom 22.11.2005, Az. S 81 KR 3778/04, abgewiesen hat; das Urteil ist rechtskräftig.

    Die hiergegen seitens des betroffenen Pharmaunternehmens vorgetragenen Einwände waren bereits Gegenstand des Verfahrens vor dem Sozialgericht Berlin und sind von diesem im Urteil vom 22.11.2005, Az. S 81 KR 3778/04, mit eingehender Begründung, der sich die Kammer im Hinblick auf den vorliegenden Fall nach eigener Prüfung in vollem Umfang anschließt, für unbegründet erachtet worden.

  • LSG Sachsen, 20.10.2010 - L 1 KR 95/08

    Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Festsetzung von

    Die Einordnung von Sortis mit anderen Lipidsenkern in eine Festbetragsgruppe sei durch das Sozialgericht (SG) Berlin bestätigt worden (Urteil vom 22.11.2005 - S 81 KR 3778/04 - juris).

    Die Einordnung von Atorvastatin in die Festbetragsgruppe der HMG-CoA-Reduktasehemmer ist - wie das SG zutreffend entschieden hat - nicht zu beanstanden (so auch das Landessozialgericht [LSG] Berlin-Brandenburg in seinen Urteilen vom 02.12.2009 - L 9 KR 8/08 - juris und 24.02.2010 - L 9 KR 351/09 - juris, die auf die Berufung gegen das Urteil des SG Berlin vom 22.11.2005 - S 81 KR 3778/04 - juris ergangen sind).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2010 - L 9 KR 104/08

    Prozessuale Stellung einer beklagten Behörde bei Zuständigkeitswechsel im

    Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts Berlin im Urteil vom 22. November 2005 (S 81 KR 3778/04) sei ein Wirkstoff von der Festbetragsgruppe auszunehmen, wenn er neuartig sei oder eine therapeutische Verbesserung bedeute.

    Zur Begründung hat das Sozialgericht im Übrigen auf das Urteil des Sozialgerichts Berlin im Urteil vom 22. November 2005 (S 81 KR 3778/04) Bezug genommen.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.12.2006 - L 1 B 236/06

    Krankenversicherung - Rechtsstreit über Festbetragsfestsetzung - keine notwendige

    Die Vergleichsgrößenbestimmung sei in zwei Urteilen des Sozialgerichts Berlin vom 22. November 2005 (S 81 KR 3778/04 und S 87 KR 3717/04) umfangreich überprüft und für rechtmäßig befunden worden.

    Pharmakologisch-therapeutische Vergleichbarkeit ist nicht nur bei Identität gegeben, sondern bereits dann, wenn sich bezüglich der Wirkung ein gemeinsamer Nenner finden lässt (ähnlich: SG Berlin, Urteil vom 22.11.2005 S 81 KR 3778/04 Orlowski in: Maaßen/Schermer/Wiegand/Zipperer, SGB V, § 35 Randnr. 6 c).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - L 1 KR 184/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Aussetzung -

    Die Rechtsprechung habe dies bestätigt (Bezugnahme auf SG Berlin, Urt. v. 22.11 2005 - S 81 KR 3778/04 - sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 24.02 2010 - L 9 KR 104/08 -. juris Rdnr. 95).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2010 - L 9 KR 351/09

    Festbetragsfestsetzung; HMG-CoA-Reduktasehemmer (Statine); Allgemeinverfügung,

    Am 2. Dezember 2004 haben die Klägerinnen hiergegen Klage erhobenen (S 81 KR 3778/04, L 9 KR 8/08).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.05.2008 - L 24 KR 1227/05

    Spitzenverbände der Krankenkassen - Festbetragsfestsetzung vom 29.10.2004 für

    Es wird hierbei - dem Wortlaut entsprechend - davon ausgegangen, dass die Voraussetzungen des § 35 Abs. 1 Satz 3 zweiter Halbsatz SGB V kumulativ und nicht lediglich alternativ vorliegen müssen (vgl. Sommer in Jahn, Sozialgesetzbuch Fünftes Buch, § 35 Rdnr. 8 und 11; Wagner in Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Kommentar, 58. Ergänzungslieferung, § 35 Rdnr. 9; Hauck in Peters, Handbuch der Krankenversicherung, Teil II - SGB V, 35. Ergänzungslieferung, § 35 Rdnr. 41; Orlowski in Orlowski/Rau/Schermer/Wasem/Zipperer, GKV-Kommentar, SGB V, 48. Ergänzungslieferung, § 35 Rdnr. 12; Gerlach in Hauck/Haines, SGB V, gesetzliche Krankenversicherung, Kommentar, 41. Ergänzungslieferung, K § 35 Rdnr. 13; Hess in Kasseler Kommentar, Sozialversicherungsrecht, SGB V, 55. Ergänzungslieferung, § 35 Rdnr. 6; vgl. auch Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 22. November 2005 - S 81 KR 3778/04, zitiert nach juris unter eingehender Auseinandersetzung mit der Gegenmeinung).
  • SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 588/07

    Krankenversicherung - Rechtmäßigkeit des Richtlinien-Beschlusses über den

    Schließlich hat auch das SG Berlin im Rahmen einer Entscheidung zur Bildung von Festbetragsgruppen bereits entschieden, dass die Grundsätze der evidenzbasierten Medizin verlangen, für den medizinischen Erkenntnisgewinn die gegenwärtig beste externe wissenschaftliche Evidenz, also randomisierte, doppelblinde Studien heranzuziehen (Urteil vom 22. November 2005, -S 81 KR 3778/04-, zit. n. juris, Rn. 112).
  • SG Berlin, 13.01.2010 - S 83 KA 221/08

    Ausschluss von Insulin-Analoga aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen

    Schließlich hat auch das SG Berlin im Rahmen einer Entscheidung zur Bildung von Festbetragsgruppen bereits entschieden, dass die Grundsätze der evidenzbasierten Medizin verlangen, für den medizinischen Erkenntnisgewinn die gegenwärtig beste externe wissenschaftliche Evidenz, also randomisierte, doppelblinde Studien heranzuziehen (Urteil vom 22. November 2005, -S 81 KR 3778/04-, zit. n. juris, Rn. 112).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.10.2009 - L 4 KR 4089/08
    Gegen diese Entscheidung haben Vertreiber eine Klage zum Sozialgericht Berlin erhoben, welche dieses durch Urteil vom 22. November 2005 - S 81 KR 3778/04 - (rechtskräftig, veröffentlicht in juris) abgewiesen hat.
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