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   SG Berlin, 24.09.2020 - S 34 AS 8603/17   

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https://dejure.org/2020,43763
SG Berlin, 24.09.2020 - S 34 AS 8603/17 (https://dejure.org/2020,43763)
SG Berlin, Entscheidung vom 24.09.2020 - S 34 AS 8603/17 (https://dejure.org/2020,43763)
SG Berlin, Entscheidung vom 24. September 2020 - S 34 AS 8603/17 (https://dejure.org/2020,43763)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 63 Abs 1 S 1 SGB 10, § 63 Abs 2 SGB 10, § 45 Abs 1 S 1 SGB 1, § 45 Abs 3 S 1 SGB 1
    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattung der Kosten des Vorverfahrens - Zugangsstreitigkeit bezüglich des Antrages per Telefax - Faxprotokoll mit OK-Vermerk bei Verwendung der Kurzwahl des Telefaxes - Beweislast des Absenders - fehlender Nachweis der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 45/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus SG Berlin, 24.09.2020 - S 34 AS 8603/17
    Eine solche Freistellung kann ein Erstattungsberechtigter beanspruchen, soweit er im Innenverhältnis zum Bevollmächtigten zum Ausgleich von dessen Gebührenforderung verpflichtet und die ihr zugrundeliegende Tätigkeit im Außenverhältnis zum erstattungsverpflichteten Träger zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als notwendig anzusehen ist; nicht erforderlich ist dagegen, dass die Forderung im Innenverhältnis schon in Rechnung gestellt worden ist (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2019, B 14 AS 45/18 R, Rn. 12 m.w.N. - juris).

    Weiter spricht in systematischer Hinsicht für eine entsprechende Anwendung, dass der Kostenerstattungsanspruch in der Regel Annex zu einem Sozialleistungsanspruch ist, für den § 45 SGB I gilt (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2019, B 14 AS 45/18 R, Rn. 14 ff - juris).

    § 197 Abs. 1 Nr. 3 BGB, nach dem rechtskräftig festgestellte Ansprüche in 30 Jahren verjähren, findet keine entsprechende Anwendung (BSG, Urteil vom 12. Dezember 2019, B 14 AS 45/18 R, Rn. 18 - juris).

  • BSG, 12.12.2019 - B 14 AS 46/18 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

    Auszug aus SG Berlin, 24.09.2020 - S 34 AS 8603/17
    Auch steht dem Freistellungsanspruch nicht der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens entgegen, wenn der Kläger seinem Bevollmächtigten gegenüber nicht selbst die Einrede der Verjährung erhebt (vgl. hierzu ausführlich: BSG, Urteil vom 12. Dezember 2019, B 14 AS 46/18 R, Rn. 22ff - juris).
  • BSG, 13.12.2016 - B 4 AS 14/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revision - Erledigungserklärung -

    Auszug aus SG Berlin, 24.09.2020 - S 34 AS 8603/17
    Die Entscheidung ist unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes zum Zeitpunkt der Erledigung nach sachgemäßem Ermessen zu treffen, wobei es in der Regel billig ist, dass derjenige die Kosten trägt, der unterliegt bzw. dessen Rechtsstreit auch vor Erledigung unter Berücksichtigung des bis dahin vorliegenden Sach- und Streitstandes keine Aussicht auf Erfolg gehabt hätte (BSG, Beschluss vom 13. Dezember 2016, B 4 AS 14/15 R, Rn. 7 - juris.
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