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   SG Berlin, 25.08.2015 - S 212 SO 150/14   

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https://dejure.org/2015,24039
SG Berlin, 25.08.2015 - S 212 SO 150/14 (https://dejure.org/2015,24039)
SG Berlin, Entscheidung vom 25.08.2015 - S 212 SO 150/14 (https://dejure.org/2015,24039)
SG Berlin, Entscheidung vom 25. August 2015 - S 212 SO 150/14 (https://dejure.org/2015,24039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzug eines von der Pflegekasse gewährten Wohngruppenzuschlags von durch den Sozialhilfeträger gewährten Leistungen der Hilfe zur Pflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG Berlin, 20.01.2015 - S 212 SO 850/14

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - häusliche Pflege - Übernahme der Kosten für eine

    Auszug aus SG Berlin, 25.08.2015 - S 212 SO 150/14
    Der Beklagte verweist auf die Entscheidungen des LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 30. September 2014, L 23 SO 178/14 B ER) und des SG Berlin (Urteil vom 20. Januar 2015, S 212 SO 850/14, beide zitiert nach juris).

    Zwischen dem Wohngruppenzuschlag und den ergänzenden Leistungen der Hilfen zur Pflege in Form der Tagespauschale (LK 19 und 38) besteht Deckungsgleichheit (SG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2015, S 212 SO 850/14, Rn. 141 ff., zitiert nach juris).

    Insoweit wird auf die Entscheidungsgründe des SG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2015, S 212 SO 850/14, Rn. 114 ff. (zitiert nach juris) Bezug genommen.

    Sie bedeutet nur, dass der Sozialhilfeträger im Rahmen der Leistungen der Hilfen zur Pflege für Nichtversicherte im Sinne des SGB XI keinen Wohngruppenzuschlag zu gewähren hat, dafür aber die angemessene und notwendige Pflege im Rahmen der weiten Öffnungsklausel des § 61 Abs. 1 Satz 2 SGB XII sicherstellen muss (SG Berlin, Urteil vom 20. Januar 2015, S 212 SO 850/14, Rn. 149, zitiert nach juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2014 - L 23 SO 178/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung -

    Auszug aus SG Berlin, 25.08.2015 - S 212 SO 150/14
    Der Beklagte verweist auf die Entscheidungen des LSG Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 30. September 2014, L 23 SO 178/14 B ER) und des SG Berlin (Urteil vom 20. Januar 2015, S 212 SO 850/14, beide zitiert nach juris).

    Die in der Zusatzvereinbarung vereinbarte Leistung "Begleitung zu Fachärzten und Therapeuten" ist jedoch als Hilfeleistung zum Ausschluss von Eigengefährdungen zu verstehen und damit im Zweifel unter LK 38 zu fassen (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. September 2014, L 23 SO 178/14 B ER, Rn. 52, zitiert nach juris).

  • SG Berlin, 25.08.2015 - S 212 SO 1248/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung eines Verwaltungsakts mit

    Auszug aus SG Berlin, 25.08.2015 - S 212 SO 150/14
    Im Übrigen wird hinsichtlich der Deckungsgleichheit zwischen dem Wohngruppenzuschlag und den Leistungen der Hilfen zur Pflege sowie der Vorrangigkeit der Leistungen nach dem SGB XI vor den Fürsorgeleistungen des SGB XII vollumfänglich Bezug genommen auf das Urteil der hiesigem Kammer vom heutigen Tag im Verfahren S 212 SO 1248/14, Rn. 102 ff. (zitiert nach juris).
  • SG Berlin, 26.05.2014 - S 212 SO 850/14

    Hilfen zur Pflege, Wohngruppenzuschlag für Pflegebedürftige in ambulant betreuten

    Auszug aus SG Berlin, 25.08.2015 - S 212 SO 150/14
    Die Klägerin ist der Ansicht, dass der Wohngruppenzuschlag nicht auf die Leistungen der Hilfe zur Pflege angerechnet werden könne (SG Berlin, Beschluss vom 26. Mai 2014, S 212 SO 850/14 ER, zitiert nach juris).
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