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SG Berlin, 26.04.2004 - S 18 RA 7460/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- archive.org
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nomos.de
, S. 7 (Kurzinformation)
Rentenkürzung für MfS-Mitarbeiter verfassungswidrig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Höhe der rentenrelevanten Arbeitseinkünfte; Tätigkeit für das DDR-Ministerium für Staatssicherheit; Wert des Rechts auf Regelaltersrente; Einholung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts; Aussetzung des Rechtsstreits; Verfassungswidrigkeit von Regelungen; ...
- archive.org (Pressemitteilung)
Rentenkürzung für Stasi-Mitarbeiter verfassungswidrig
- ra-buechner.de (Kurzinformation)
Pauschale Rentenkürzung für Mitarbeiter MfS
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2008 - L 1 R 513/05
Freiwillige Zusatzrentenversicherung der ehemaligen DDR - Belegung der …
Das SG Berlin habe in einem Vorlagebeschluss an das BVerfG entschieden, dass diese Kürzung für höher qualifizierte Mitarbeiter des MfS verfassungswidrig sei (Beschluss vom 26. April 2004 - S 18 RA 7460/01). - LSG Berlin, 10.01.2005 - L 16 RA 133/03
Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur freiwilligen zusätzlichen …
Auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 7 Abs. 1 Satz 1 AAÜG kann sich daher erst im Verfahren gegen den Rentenversicherungsträger stellen, so dass das - hilfsweise beantragte - Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des SG Berlin vom 26. April 2004 - S 18 RA 7460/01 - schon aus diesem Grunde nicht in Betracht kam. - SG Berlin, 26.04.2005 - S 18 RA 460/02
Umsetzung von Feststellungen betreffend die Anwendung von Begrenzungsregelungen …
Für den Kläger führen die Vorschriften der §§ 7, 8 AAÜG nicht zu verfassungswidrigen Ergebnissen, auch wenn die Kammer erhebliche Bedenken gegen die Verfassungskonformität der Regelungen hat (vgl. Beschluss der Kammer vom heutigen Tag zu S 18 RA 7460/01). - SG Berlin, 26.04.2005 - S 18 RA 560/02
Feststellung von Daten nach §§ 7 , 8 AAÜG für die Rentenberechnung, Zulässigkeit …
Für den Kläger führen die Vorschriften der §§ 7, 8 AAÜG nicht zu verfassungswidrigen Ergebnissen, auch wenn die Kammer erhebliche Bedenken gegen die Verfassungskonformität der Regelungen hat (vgl. Beschluss der Kammer vom heutigen Tag zu S 18 RA 7460/01).