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   SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09   

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SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09 (https://dejure.org/2012,40448)
SG Berlin, Entscheidung vom 26.10.2012 - S 67 U 708/09 (https://dejure.org/2012,40448)
SG Berlin, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - S 67 U 708/09 (https://dejure.org/2012,40448)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7, § 2 Abs 2 S 1 SGB 7, § 7 Abs 1 S 1 SGB 4
    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz als Wie-Beschäftigter - Arbeiten von wirtschaftlichem Wert - Fremdnützigkeit - Abgrenzung unversicherter "Einfühlungsverhältnisse" von versicherten Tätigkeiten - Einarbeitungszeit für künftige Beschäftigung - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Unfalls während eines Einfühlungsverhältnisses als Arbeitsunfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung

  • rabüro.de

    Zur Frage des Unfallversicherungsschutzes bei einem Probearbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.09.2009 - L 2 U 260/09

    Einstweiliger Rechtsschutz; berufsgenossenschaftliche Heilbehandlung; Verhältnis

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09
    Zu diesem Zeitpunkt war die Beklagte bereits auf einen vom Kläger gestellten Antrag auf Gewährung vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutzes vom Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 30.09.2009 (L 2 U 260/09 ER) verpflichtet worden, dem Kläger vorläufig bis zur Erledigung der Hauptsache Leistungen der berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung und berufsgenossenschaftliche Rehabilitationsleistungen zu gewähren.

    Wegen des weiteren Sachverhalts und Beteiligtenvorbringens wird ergänzend auf den Inhalt der Gerichtsakten zum vorliegenden Rechtsstreit, der Gerichtsakten zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren S 67 U 446/09 ER - L 2 U 260/09 B ER sowie der beigezogenen Verwaltungsakten der Beklagten und der Beigeladenen verwiesen.

    Dass der Kläger sich auf wem Weg von der Küche zur Rezeption befand, weil er sich dort einen Kaffee geholt hatte, steht dem Versicherungsschutz nach den zutreffenden Ausführungen des LSG Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 30.09.2009 zum einstweiligen Rechtsschutzverfahren (L 2 U 260/09 B ER) nicht entgegen, weil auch Wege im Betrieb zur Beschaffung von Speisen und Getränken zum alsbaldigen Verzehr in der Gesetzlichen Unfallversicherung versichert sind (s. Becker u.a. - Krasney, a.a.O., § 8 Rn 73 m.w.N.).

  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 07.05.2008 - 1 Ca 64/08

    Einfühlungsverhältnis - Abgrenzung - Entgeltzahlungspflicht -

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09
    Insbesondere muss nicht entschieden werden, ob trotz bzw. entgegen der zwischen ihm und der H... mit der Vereinbarung zum Einfühlungsverhältnis vom 28.03.2009 vereinbarten Unentgeltlichkeit eine zu vergütende Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsvertrag angenommen werden muss (vgl. überzeugend zur Gefahr der Umgehung arbeitsrechtlicher Bestimmungen und des Gebots einer Vergütung geleisteter Arbeit durch eine zu großzügige Zulassung unentgeltlicher "Einfühlungsverhältnisse" bzw. "Probearbeitsverhältnisse": Arbeitsgericht Weiden, Urteil v. 07.05.2008 - 1 Ca 64/08 C -), ob der Kläger entgegen der Bezeichnung seiner Tätigkeit als Einfühlungsverhältnis wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb des Hotels und/oder der H... im Sinne einer persönlichen Abhängigkeit bei Ausübung der Tätigkeit eingegliedert war, oder ob auch dann, wenn man keine Tätigkeit des Klägers im Rahmen eines faktischen befristeten Arbeitsvertrages annimmt (vgl. ArbG Weiden, a.a.O.), eine Beschäftigung im Sinne von §§ 2 Absatz 1 Nr. 1 SGB VII, 7 Absatz 1 Satz 1 SGB IV vorliegen kann (bejahend: LSG Hamburg, Urteil v. 31.01.2012 - L 3 U 21/11 - verneinend: LSG Ba-Wü, Urteil v. 16.12.2011 - L 8 U 2630/10 -).

    synonym gebraucht, wobei die begriffliche Klarheit und die Abgrenzung zum tatsächlich bestehenden Arbeitsverhältnis bei einer festzustellenden Tendenz zum Missbrauch seitens der Arbeitgeber unklar erscheint, insbesondere dann, wenn es nicht nur um eine klassische, im wesentlichen beobachtende Hospitation ohne nennenswerte eigene Arbeitstätigkeit des Hospitierenden geht, sondern zur Probe Arbeit geleistet werden soll (vgl. Arbeitsgericht Weiden, Urteil v. 07.05.2008 - 1 Ca 64/08 C - LSG Hamburg, Urteil v. 31.01.2012 - L 3 U 21/11 - SG Aachen - Urt. v. 16.09.2009 - S 8 U 26/09 - LSG NRW, Urt. v. 16.02.2000 - L 17 U 290/99 -).

  • LSG Hamburg, 31.01.2012 - L 3 U 21/11

    Unfallversicherung, gesetzliche - Probearbeitsverhältnis

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09
    Insbesondere muss nicht entschieden werden, ob trotz bzw. entgegen der zwischen ihm und der H... mit der Vereinbarung zum Einfühlungsverhältnis vom 28.03.2009 vereinbarten Unentgeltlichkeit eine zu vergütende Tätigkeit im Rahmen eines Arbeitsvertrag angenommen werden muss (vgl. überzeugend zur Gefahr der Umgehung arbeitsrechtlicher Bestimmungen und des Gebots einer Vergütung geleisteter Arbeit durch eine zu großzügige Zulassung unentgeltlicher "Einfühlungsverhältnisse" bzw. "Probearbeitsverhältnisse": Arbeitsgericht Weiden, Urteil v. 07.05.2008 - 1 Ca 64/08 C -), ob der Kläger entgegen der Bezeichnung seiner Tätigkeit als Einfühlungsverhältnis wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb des Hotels und/oder der H... im Sinne einer persönlichen Abhängigkeit bei Ausübung der Tätigkeit eingegliedert war, oder ob auch dann, wenn man keine Tätigkeit des Klägers im Rahmen eines faktischen befristeten Arbeitsvertrages annimmt (vgl. ArbG Weiden, a.a.O.), eine Beschäftigung im Sinne von §§ 2 Absatz 1 Nr. 1 SGB VII, 7 Absatz 1 Satz 1 SGB IV vorliegen kann (bejahend: LSG Hamburg, Urteil v. 31.01.2012 - L 3 U 21/11 - verneinend: LSG Ba-Wü, Urteil v. 16.12.2011 - L 8 U 2630/10 -).

    synonym gebraucht, wobei die begriffliche Klarheit und die Abgrenzung zum tatsächlich bestehenden Arbeitsverhältnis bei einer festzustellenden Tendenz zum Missbrauch seitens der Arbeitgeber unklar erscheint, insbesondere dann, wenn es nicht nur um eine klassische, im wesentlichen beobachtende Hospitation ohne nennenswerte eigene Arbeitstätigkeit des Hospitierenden geht, sondern zur Probe Arbeit geleistet werden soll (vgl. Arbeitsgericht Weiden, Urteil v. 07.05.2008 - 1 Ca 64/08 C - LSG Hamburg, Urteil v. 31.01.2012 - L 3 U 21/11 - SG Aachen - Urt. v. 16.09.2009 - S 8 U 26/09 - LSG NRW, Urt. v. 16.02.2000 - L 17 U 290/99 -).

  • SG Aachen, 16.09.2009 - S 8 U 26/09

    Arbeitsunfall auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme bei späterer

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09
    synonym gebraucht, wobei die begriffliche Klarheit und die Abgrenzung zum tatsächlich bestehenden Arbeitsverhältnis bei einer festzustellenden Tendenz zum Missbrauch seitens der Arbeitgeber unklar erscheint, insbesondere dann, wenn es nicht nur um eine klassische, im wesentlichen beobachtende Hospitation ohne nennenswerte eigene Arbeitstätigkeit des Hospitierenden geht, sondern zur Probe Arbeit geleistet werden soll (vgl. Arbeitsgericht Weiden, Urteil v. 07.05.2008 - 1 Ca 64/08 C - LSG Hamburg, Urteil v. 31.01.2012 - L 3 U 21/11 - SG Aachen - Urt. v. 16.09.2009 - S 8 U 26/09 - LSG NRW, Urt. v. 16.02.2000 - L 17 U 290/99 -).

    Letzteres muss nach Auffassung der Kammer grundsätzlich dann angenommen werden, wenn die fragliche Tätigkeit der Erprobung in dem Sinne dient, dass der Unternehmer aufgrund der geleisteten Probearbeit bzw. einem Vorarbeiten besser beurteilen kann, ob jemand die im Unternehmen bei einer Beschäftigung geforderte Tätigkeit entsprechend den Vorstellungen und Anforderungen des Unternehmens zu verrichten in der Lage ist, insbesondere auch dann, wenn mehrere Bewerber auf diese Weise erprobt werden, um dem Unternehmer / Arbeitgeber die Auswahl zu erleichtern (ähnlich: LSG Hamburg, a.a.O.; ArbG Weiden, a.a.O.; a.A.: SG Aachen, Urt. v. 16.09.2009 - S 8 U 26/09 -).

  • BSG, 05.07.1994 - 2 RU 24/93

    Unfallversicherungsschutz - Betreuung eines Enkelkindes

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09
    Vorauszusetzen, aber auch ausreichend für die Annahme einer versicherten Tätigkeit wie ein Beschäftigter im Sinne von § 2 Absatz 2 SGB VII ist nur, dass eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert verrichtet wird, welche dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen und ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen geleistet wird, dass sie einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (vgl. Becker u.a. - Kruschinsky, a.a.O., § 2 Rn 804; BSG, Urteil v. 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R - BSG, Urteil v. 05.07.1994 - 2 RU 24/93 - [zur Vorgängerregelung des § 539 Absatz 2 RVO]; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.01.2009 - L 3 U 107/07 -).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09
    Vorauszusetzen, aber auch ausreichend für die Annahme einer versicherten Tätigkeit wie ein Beschäftigter im Sinne von § 2 Absatz 2 SGB VII ist nur, dass eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert verrichtet wird, welche dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen und ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen geleistet wird, dass sie einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (vgl. Becker u.a. - Kruschinsky, a.a.O., § 2 Rn 804; BSG, Urteil v. 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R - BSG, Urteil v. 05.07.1994 - 2 RU 24/93 - [zur Vorgängerregelung des § 539 Absatz 2 RVO]; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.01.2009 - L 3 U 107/07 -).
  • BSG, 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09
    Dass die Frage, ob es sich bei einem Unfall um einen Arbeitsunfall im Sinne der Gesetzlichen Unfallversicherung nach § 8 SGB VII handelt, der von einem bestimmten Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung zu entschädigen ist, ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis im Sinne von § 55 Absatz 1 Nr. 1, Nr. 2 SGG ist, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil v. 02.12.2008 - B 2 U 26/06 R -).
  • LAG Bremen, 25.07.2002 - 3 Sa 83/02

    Lohnanspruch; Gehaltsanspruch; Abschluss von Einfühlungsverhältnissen;

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09
    Der Begriff des Einfühlungsverhältnisses, für den es keine gesetzliche Grundlage gibt, wurde vor allem im Arbeitsrecht als ein loses Rechtsverhältnis eigener Art zwischen einem Interessenten für eine Arbeitsstelle und dem potentiellen Arbeitgeber geprägt, das sich dadurch kennzeichnen und aufgrund der Vertragsfreiheit zulässig sein soll, dass der potentielle Arbeitnehmer das Unternehmen und der potentielle Arbeitgeber den potentiellen Arbeitnehmer in einer Art verlängertem Bewerbungsverfahren näher kennenlernen können (vgl. LAG Schl-Ho, Urteil v. 17.03.2005 - 4 SA 11/05 - LAG Bremen, Urteil v. 25.07.2002 - 3 SA 83/02 - s.u. zur Unzulässigkeit von Probearbeit im Rahmen eines Einfühlungsverhältnisses).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.03.2005 - 4 Sa 11/05

    Lohnforderung, Arbeitsverhältnis, Probearbeitsverhältnis, Einfühlungsverhältnis,

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09
    Der Begriff des Einfühlungsverhältnisses, für den es keine gesetzliche Grundlage gibt, wurde vor allem im Arbeitsrecht als ein loses Rechtsverhältnis eigener Art zwischen einem Interessenten für eine Arbeitsstelle und dem potentiellen Arbeitgeber geprägt, das sich dadurch kennzeichnen und aufgrund der Vertragsfreiheit zulässig sein soll, dass der potentielle Arbeitnehmer das Unternehmen und der potentielle Arbeitgeber den potentiellen Arbeitnehmer in einer Art verlängertem Bewerbungsverfahren näher kennenlernen können (vgl. LAG Schl-Ho, Urteil v. 17.03.2005 - 4 SA 11/05 - LAG Bremen, Urteil v. 25.07.2002 - 3 SA 83/02 - s.u. zur Unzulässigkeit von Probearbeit im Rahmen eines Einfühlungsverhältnisses).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.01.2009 - L 3 U 107/07

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - nicht gewerbsmäßige

    Auszug aus SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09
    Vorauszusetzen, aber auch ausreichend für die Annahme einer versicherten Tätigkeit wie ein Beschäftigter im Sinne von § 2 Absatz 2 SGB VII ist nur, dass eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert verrichtet wird, welche dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entspricht, ihrer Art nach auch von Personen verrichtet werden könnte, die in einem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zuzurechnenden Beschäftigungsverhältnis stehen und ungeachtet des Beweggrundes für den Entschluss, tätig zu werden, unter solchen Umständen geleistet wird, dass sie einer Tätigkeit auf Grund eines Beschäftigungsverhältnisses ähnlich ist (vgl. Becker u.a. - Kruschinsky, a.a.O., § 2 Rn 804; BSG, Urteil v. 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R - BSG, Urteil v. 05.07.1994 - 2 RU 24/93 - [zur Vorgängerregelung des § 539 Absatz 2 RVO]; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 29.01.2009 - L 3 U 107/07 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

  • LSG Baden-Württemberg, 16.12.2011 - L 8 U 2630/10
  • LSG Bayern, 28.07.2020 - L 3 U 117/18

    Kein Versicherungsschutz bei Tätigkeit ohne wirtschaftlichen Wert an einem

    Ein wirtschaftlicher Wert begründet sich schließlich zur Überzeugung des Senats auch nicht dadurch, dass die Klägerin später die Stelle bekommen hat und beim Kennenlern-Tag bereits Tätigkeiten durchgeführt wurden, die später die Einarbeitung verkürzt haben (vgl. dazu SG Berlin, Urteil vom 26.10.2012 - S 67 U 708/09, juris Rn. 40 ff. und zustimmend Bieresborn, a.a.O., § 2 Rn. 387).
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