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   SG Berlin, 27.09.2005 - S 9 RA 2189/02   

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https://dejure.org/2005,14782
SG Berlin, 27.09.2005 - S 9 RA 2189/02 (https://dejure.org/2005,14782)
SG Berlin, Entscheidung vom 27.09.2005 - S 9 RA 2189/02 (https://dejure.org/2005,14782)
SG Berlin, Entscheidung vom 27. September 2005 - S 9 RA 2189/02 (https://dejure.org/2005,14782)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer Altersrente nach einem Umzug nach Belgien ; Altersrente aus sog. Reichsgebiets-Beitragszeiten ; Änderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse; Leistungen aus reichsgebietsrechtlichen Zeiten als Leistungen aus einem Leistungssystem für ...

  • Wolters Kluwer

    Europarechtliche Vereinbarkeit der Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige im Falle der Zuwanderung und Abwanderung innerhalb der Gemeinschaft; Zahlung von Altersrentenleistungen an eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Deutsche Rentnerin verliert durch Umzug nach Belgien mehr als 200 EUR pro Monat Sozialgericht schaltet Europäischen Gerichtshof ein

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 22.02.1979 - 144/78

    Tinelli

    Auszug aus SG Berlin, 27.09.2005 - S 9 RA 2189/02
    Der EuGH hat zwar in den Rechtssachen 79/76 (Fossi, Slg. 1977, 667= SozR 6050 Art. 3 EWG-V 1408/71 Nr. 2) und 144/78 (Tinelli, Slg. 1979, 757 = SozR 6050 Allg EWG-V 1408/71) entschieden, dass Leistungen dann nicht als dem Bereich der sozialen Sicherheit zugehörig anzusehen sind, wenn "die seinerzeit zuständigen Versicherungsträger, bei denen die von der betreffenden Vorschrift erfassten Personen versichert waren, nicht mehr bestehen oder sich außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland befinden, da ferner die in Rede stehenden deutschen Rechtsvorschriften bestimmte Härtefälle mildern sollen, die durch die Ereignisse im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Herrschaft und dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind, da schließlich die Zahlung der streitigen Leistungen an die eigenen Staatsangehörigen Ermessenssache ist, wenn diese im Ausland wohnen".

    Der häufiger erwähnte "Eingliederungsgedanke" (vgl. z.B die oben bereits erwähnte Stellungnahme der Bundesregierung in der Rechtssache Tinelli, Az. 144/78, Slg. 1979, 757= SozR Allg EWG-V 1408/71 Nr. 1) ist für die Kammer kein Rechtfertigungsgrund für die Einschränkung des Leistungsexportgebotes.

  • BSG, 30.01.2002 - B 5 RJ 24/00 R

    Antrag auf Vorabentscheidung durch EuGH - Rentenzahlung nach Österreich -

    Auszug aus SG Berlin, 27.09.2005 - S 9 RA 2189/02
    Zu dem hierdurch geschützten Personenkreis gehören nicht nur die Arbeitnehmer im engeren Sinn, sondern auch Rentner, d.h. ehemalige Arbeitnehmer, vorausgesetzt, sie werden durch ein gesetzliches Sozialversicherungssystem erfasst (vgl. Langer in: Fuchs (Hg.), Europäisches Sozialrecht, Art. 42 EGVtr, Randziffer(Rz) 11 mit weiteren Nachweisen; Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 24/00 R- Aktenzeichen des EuGH: C-156/02-, JURIS-Ausdruck S.6).

    Nach Auffassung der Kammer fällt die Rente, auch wenn in ihr im Ausland zurückgelegte Reichsgebiets-Beitragszeiten zu berücksichtigen sind, unter das System der Leistungen bei Alter und an Hinterbliebene im Sinne des Art. 4 Abs. 1 c und d EWGV 1408/71 (so auch Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 24/00 R, Jurisauszug Seite 6, 7, das allerdings nicht zwischen Fremdrentenzeiten - nach dem Fremdrentengesetz - und Reichsgebiets-Beitragszeiten differenziert, obwohl auch dort Reichsgebiets-Beitragszeiten in Streit gewesen sein dürften).

  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 43/01 R

    Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das

    Auszug aus SG Berlin, 27.09.2005 - S 9 RA 2189/02
    Unter diesen Umständen liegt eine wirksame Nachholung der Anhörung vor (vergleiche zu den Voraussetzungen einer wirksamen Nachholung das Urteil des Bundessozialgerichtes vom 31. Oktober 2002, Az. B 4 RA 43/01 R, JURIS-Ausdruck Seite 3).
  • EuGH, 31.03.1977 - 79/76

    Fossi

    Auszug aus SG Berlin, 27.09.2005 - S 9 RA 2189/02
    Der EuGH hat zwar in den Rechtssachen 79/76 (Fossi, Slg. 1977, 667= SozR 6050 Art. 3 EWG-V 1408/71 Nr. 2) und 144/78 (Tinelli, Slg. 1979, 757 = SozR 6050 Allg EWG-V 1408/71) entschieden, dass Leistungen dann nicht als dem Bereich der sozialen Sicherheit zugehörig anzusehen sind, wenn "die seinerzeit zuständigen Versicherungsträger, bei denen die von der betreffenden Vorschrift erfassten Personen versichert waren, nicht mehr bestehen oder sich außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland befinden, da ferner die in Rede stehenden deutschen Rechtsvorschriften bestimmte Härtefälle mildern sollen, die durch die Ereignisse im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Herrschaft und dem Zweiten Weltkrieg entstanden sind, da schließlich die Zahlung der streitigen Leistungen an die eigenen Staatsangehörigen Ermessenssache ist, wenn diese im Ausland wohnen".
  • EuGH, 02.05.1990 - 293/88

    Winter-Lutzins / Bestuur van de Sociale Verzekeringsbank

    Auszug aus SG Berlin, 27.09.2005 - S 9 RA 2189/02
    Der EuGH hat zwar schon solche Einschränkungen zugelassen (vgl. z.B Urteil vom 2. Mai 1990, Rs. C- 293/88 Winter-Lutzins, Slg. 1990 I-1623 = SozR 3-6050 Art. 10 Nr. 1).
  • EuGH, 06.06.2005 - C-156/02

    Purschke - Streichung

    Auszug aus SG Berlin, 27.09.2005 - S 9 RA 2189/02
    Zu dem hierdurch geschützten Personenkreis gehören nicht nur die Arbeitnehmer im engeren Sinn, sondern auch Rentner, d.h. ehemalige Arbeitnehmer, vorausgesetzt, sie werden durch ein gesetzliches Sozialversicherungssystem erfasst (vgl. Langer in: Fuchs (Hg.), Europäisches Sozialrecht, Art. 42 EGVtr, Randziffer(Rz) 11 mit weiteren Nachweisen; Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 30. Januar 2002, Az.: B 5 RJ 24/00 R- Aktenzeichen des EuGH: C-156/02-, JURIS-Ausdruck S.6).
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