Rechtsprechung
SG Berlin, 28.02.2017 - S 146 SO 229/17 ER |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- berlin.de (Pressemitteilung)
Sozialrecht im Alltag: Keine Sozialhilfe für Umstellung auf den TV-Standard DVB-T2 HD - Fernsehempfang muss aus der Regelleistung bezahlt werden
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
DVB-T abgeschaltet: Muss Sozialamt Kosten für einen neuen DVB-T2 HD Receiver tragen?
- lto.de (Kurzinformation)
Neuer TV-Standard DVB-T2 HD: Sozialamt muss Kosten für Umstellung nicht übernehmen
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Sozialhilfe für Umstellung auf den TV-Standard DVB-T2 HD - Fernsehempfang muss aus der Regelleistung bezahlt werden
- anwaltauskunft.de (Kurzinformation)
Abschaltung von DVB-T: Trägt das Sozialamt die Kosten für Umstellung?
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Sozialhilfe für Umstellung auf TV-Standard DVB-T2 HD
- haerlein.de (Kurzinformation)
Sozialhilfebezieher müssen Kosten für die Umstellung auf das digitale Antennenfernsehen DVB-T2 HD aus der Regelleistung finanzieren