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   SG Berlin, 28.05.2018 - S 120 AL 380/18   

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SG Berlin, 28.05.2018 - S 120 AL 380/18 (https://dejure.org/2018,25186)
SG Berlin, Entscheidung vom 28.05.2018 - S 120 AL 380/18 (https://dejure.org/2018,25186)
SG Berlin, Entscheidung vom 28. Mai 2018 - S 120 AL 380/18 (https://dejure.org/2018,25186)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2 Abs 2 S 1 AÜG, § 36 Abs 2 Nr 4 VwVfG, § 37 Abs 1 VwVfG, § 32 SGB 10, § 33 Abs 1 SGB 10
    Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung - Erteilung verbunden mit Auflagen - Nebenbestimmung eines Verwaltungsaktes - hinreichende Bestimmtheit - Regelungsgehalt - Aufnahme des individuellen Grundes beim Abschluss von Einsatzvereinbarungen - keine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • SG Berlin, 04.12.2017 - S 60 AL 810/17
    Auszug aus SG Berlin, 28.05.2018 - S 120 AL 380/18
    Am 14. Juli 2017 beantragte die Antragstellerin beim Sozialgericht Berlin die vorläufige Verpflichtung der Antragsgegnerin zur Erteilung einer Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (vgl. S 60 AL 810/17 ER).

    Mit Beschluss vom 4. Dezember 2017 verpflichtete das Sozialgericht (S 60 AL 810/17 ER) die Antragsgegnerin zur vorläufigen Erteilung einer Arbeitserlaubnis bis zum 31. März 2018.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vortrags der Beteiligten wird auf die vorliegende Gerichtsakte und die Gerichtsakten zu den Aktenzeichen S 120 AL 381/18 und S 60 AL 810/17 ER - L 18 AL 209/17 B ER und die von der Antragsgegnerin vorgelegten Verwaltungsvorgänge verwiesen.

  • BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 10/99 R

    Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung - Nebenbestimmung - Auflage - Bestimmtheit

    Auszug aus SG Berlin, 28.05.2018 - S 120 AL 380/18
    Die Auflage steht grundsätzlich rechtlich selbständig neben der Grundregelung eines Bescheides - hier der Erlaubniserteilung -, ist selbstständig mit Mitteln des Verwaltungszwanges durchsetzbar und isoliert anfechtbar (vgl. Bundessozialgericht - BSG - vom 19. März 1992 - 7 RAr 34/91 m.w.H. - beck-online; BSG vom 6. April 2000, B 11/7 AL 10/99, Rnr. 23 - juris).

    Eine Auflagen ist nur dann hinreichend bestimmt, wenn ihr Regelungsgehalt für den Adressaten nach Art und Umfang aus sich heraus erkennbar und verständlich ist und sie eine für die Vollziehbarkeit ausreichende Eindeutigkeit aufweist (BSG vom 6. April 2000, B 11/7 AL 10/99 R, Rnrn. 24f m.w.H., juris; Ulrici a.a.O., § 2 Rnrn. 19-21, beck-online).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.01.2018 - L 18 AL 209/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Erteilung einer

    Auszug aus SG Berlin, 28.05.2018 - S 120 AL 380/18
    Mit Beschluss vom 22. Januar 2018 wies das Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg die Beschwerde der Antragsgegnerin zurück (L 18 AL 209/17 B ER).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes und des Vortrags der Beteiligten wird auf die vorliegende Gerichtsakte und die Gerichtsakten zu den Aktenzeichen S 120 AL 381/18 und S 60 AL 810/17 ER - L 18 AL 209/17 B ER und die von der Antragsgegnerin vorgelegten Verwaltungsvorgänge verwiesen.

  • LSG Hamburg, 30.01.2019 - L 2 AL 18/18

    Anspruch auf Erteilung einer unbefristeten Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus SG Berlin, 28.05.2018 - S 120 AL 380/18
    Hierzu verweist die Antragsgegnerinnen auf ein beim LSG Hamburg anhängiges Berufungsverfahren (L 2 AL 18/18).
  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91

    Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG

    Auszug aus SG Berlin, 28.05.2018 - S 120 AL 380/18
    Die Auflage steht grundsätzlich rechtlich selbständig neben der Grundregelung eines Bescheides - hier der Erlaubniserteilung -, ist selbstständig mit Mitteln des Verwaltungszwanges durchsetzbar und isoliert anfechtbar (vgl. Bundessozialgericht - BSG - vom 19. März 1992 - 7 RAr 34/91 m.w.H. - beck-online; BSG vom 6. April 2000, B 11/7 AL 10/99, Rnr. 23 - juris).
  • BAG, 26.04.1985 - 7 AZR 316/84

    Befristung des Arbeitsvertrages bei Daueraufgaben

    Auszug aus SG Berlin, 28.05.2018 - S 120 AL 380/18
    Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG vom 6. November 1996 - 7 AZR 909/95; vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84; vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/07) kann der Wunsch eines Arbeitnehmers allein die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich rechtfertigen, ohne dass hierfür ein objektiv dokumentierter Grund vorliege.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - L 1 AL 158/10

    Auch polnische Leiharbeitnehmer brauchen in Deutschland Arbeitsgenehmigung

    Auszug aus SG Berlin, 28.05.2018 - S 120 AL 380/18
    Gegen die isolierte Anfechtungsmöglichkeit der Auflagen spricht auch nicht der Umstand, dass die Erteilung von Auflagen gem. § 2 Abs. 2 Satz 1 AÜG im Ermessen der Antragsgegnerin steht, denn bei Ermessensentscheidungen ist eine selbständige Anfechtung einer Auflage nur ausgeschlossen, wenn sich das Ermessen auf die Gesamtregelung bezieht und durch eine isolierte Anfechtung der Auflage unzulässiger Weise in den Ermessensspielraum der Behörde eingegriffen werden würde (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen - NRW - vom 2. Juli 2010, L 1 AL 158/10 B ER, Rnr. 26 unter Hinweis auf: Engelmann, in: von Wulffen, SGB X, 6. Aufl., § 32 Rnr. 35 m.w.N. - juris).
  • BAG, 06.11.1996 - 7 AZR 909/95

    Befristeter Arbeitsvertrag mit einer schwangeren Arbeitnehmerin

    Auszug aus SG Berlin, 28.05.2018 - S 120 AL 380/18
    Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG vom 6. November 1996 - 7 AZR 909/95; vom 26. April 1985 - 7 AZR 316/84; vom 16. April 2003 - 7 AZR 187/07) kann der Wunsch eines Arbeitnehmers allein die Befristung eines Arbeitsvertrages sachlich rechtfertigen, ohne dass hierfür ein objektiv dokumentierter Grund vorliege.
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