Rechtsprechung
   SG Berlin, 28.06.2011 - S 76 KR 783/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,29632
SG Berlin, 28.06.2011 - S 76 KR 783/10 (https://dejure.org/2011,29632)
SG Berlin, Entscheidung vom 28.06.2011 - S 76 KR 783/10 (https://dejure.org/2011,29632)
SG Berlin, Entscheidung vom 28. Juni 2011 - S 76 KR 783/10 (https://dejure.org/2011,29632)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,29632) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 27 SGB 5, § 40 SGB 5, § 14 Abs 4 S 1 SGB 9
    Stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme zu Lasten des Rentenversicherungsträgers - Anschlussheilbehandlung nach Lebendorganspende - spezialgesetzlicher Erstattungsanspruch des zweitangegangenen Leistungsträgers nach § 14 Abs 4 S 1 SGB 9

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Erstattung von Kosten der einem Lebendorganspender gewährten Leistungen zur Rehabilitation an die gesetzlichen Rentenversicherung; Erstattung von Kosten der einem Lebendorganspender gewährten Leistungen zur Rehabilitation an die gesetzlichen Rentenversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 12.12.1972 - 3 RK 47/70

    Verpflichtung zur Zahlung von Hausgeld durch Allgemeine Ortskrankenkasse oder

    Auszug aus SG Berlin, 28.06.2011 - S 76 KR 783/10
    Dabei bezogen sich beide Beteiligten auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 12. Dezember 1972, Az.: 3 RK 47/70.

    Denn es müssen im Grundsatz die Kosten der Vorbereitung, Durchführung und der Nachsorge der Organspende einschließlich der zur Vorbereitung der Organentnahme erforderlichen ambulanten und stationären Maßnahmen von der gesetzlichen Krankenversicherung des Empfängers getragen werden (vgl. BSG, Urteil vom 12. Dezember 1972, Az.: 3 RK 47/70, juris).

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 9/09 R

    Zuständigkeit für die Gewährung einer stationären Reha-Maßnahme; Anspruch auf

    Auszug aus SG Berlin, 28.06.2011 - S 76 KR 783/10
    Er ist begründet, soweit der Versicherte vom Träger, der ohne die Regelung in § 14 SGB IX zuständig wäre, die gewährte Maßnahme hätte beanspruchen können (vgl. zu den Gründen hierfür BSG, Urteil vom 08.09.2009, Az.: B 1 KR 9/09 R, juris, m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht