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   SG Berlin, 29.06.2005 - S 13 RA 5572/04   

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SG Berlin, 29.06.2005 - S 13 RA 5572/04 (https://dejure.org/2005,21021)
SG Berlin, Entscheidung vom 29.06.2005 - S 13 RA 5572/04 (https://dejure.org/2005,21021)
SG Berlin, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - S 13 RA 5572/04 (https://dejure.org/2005,21021)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe der einem israelischen Staatsangehörigen gewährten Altersrente im Hinblick auf die rentenerhöhende Berücksichtigungsfähigkeit eines freiwillig entrichteten Beitrags; Streit über den der Rentenberechnung zu Grunde zu legenden Rangwert (Summe der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R

    Bewertung beitragsfreier Zeiten - Israelische Versicherungszeiten -

    Auszug aus SG Berlin, 29.06.2005 - S 13 RA 5572/04
    Er ist der Auffassung, dass die Rentenberechnung der Beklagten nicht im Einklang mit der Entscheidung des BSG vom 24.7.2001 (Az. 4 RA 45/99) stehe.

    Dies ergibt sich aus Art. 22 Nr. 3 DISVA und Nr. 7 des Schlussprotokolls zum DISVA in der Fassung des am 1.1.1987 in Kraft getretenen Änderungsabkommens (grundlegend, auch zum Folgenden: BSG, Urteil vom 24. Juli 2001, Az: B 4 RA 45/99 R = SozR 3-2600 § 71 Nr. 2 = Mitteilungen der LVA Rheinprovinz 2002, 300).

    Dementsprechend schließt sich die Kammer der Rechtsauffassung des Bundessozialgerichts auch insoweit an, als dieses in Änderungen der Bewertung der Ausbildungszeiten durch die Einführung der Gesamtleistungsbewertung mit dem SGB VI eine unzulässige einseitige Gestaltung der Geschäftsgrundlage der völkervertragsrechtlichen Vereinbarung gesehen hat (BSG, Urteil vom 24. Juli 2001, Az: B 4 RA 45/99 R; vgl. zum Wandel des Verhältnisses von Abkommensrecht zum innerstaatlichen Recht auch Nußberger in Ekonomi/von Maydell/Hänlein, Der Einfluss internationalen Rechts auf das türkische und deutsche Sozialrecht, 2003, S. 43ff., 50f.).

    Der bereits aufgezeigte Bestandsschutz für Ausfallzeiten ist nach den Gründen der Entscheidung des Bundessozialgerichts in der Sache B 4 RA 45/99 R eine nur "entschädigungsrechtlich" begründbare Begünstigung.

    Zwar stützt die Kammer ihre Rechtsauffassung auch auf das Verständnis der Entscheidung des BSG in der Sache B 4 RA 45/99 R, der Senat hatte in dem dortigen Verfahren jedoch keinen Anlass zur hier entscheidungserheblichen Rechtsfrage im Sinne einer abstrakten Klärung ausdrücklich Stellung zu nehmen.

  • BSG, 29.01.2004 - B 4 RA 24/03 R

    Sonderversorgung der Angehörigen des ehemaligen Ministeriums für

    Auszug aus SG Berlin, 29.06.2005 - S 13 RA 5572/04
    Der Rentenzahlbetrag ergibt sich nach §§ 64, 66 SGB VI aus der Multiplikation des in Entgeltpunkten ausgedrückten Rangwertes (Summe der sich aus dem Versicherungsverlauf ergebenden kalenderjährlichen Rangstellenwerte - vgl. zu der im Gesetz so nicht vorgegebenen Terminologie der Rechtsprechung etwa BSG, Urteil vom 31. März 2004 , Az: B 4 RA 39/03 R; Urteil vom 29. Januar 2004 , Az: B 4 RA 24/03 R) mit dem aktuellen Rentenwert, dem Rentenartfaktor (§ 67 SGB VI) und dem Zugangsfaktor (§ 77 SGB VI), wobei das Ergebnis der Teilfaktoren des in Entgeltpunkten ausgedrückten Rangwerts und des Zugangsfaktors wiederum in sogenannten persönlichen Entgeltpunkten (§ 66 SGB VI) angegeben wird.

    Maßgeblich ist der Wert der Faktoren bei Rentenbeginn (BSG, Urteil vom 29. Januar 2004, Az: B 4 RA 24/03 R mw.N.).

  • BSG, 31.08.1994 - 4 RA 12/93

    Rückwirkung - Verzögerung - Zahlung - Verschulden

    Auszug aus SG Berlin, 29.06.2005 - S 13 RA 5572/04
    Auf die Wertstellung kommt es insoweit nicht an, weil die Frage der Dauer der Einlösung eine Verzögerung darstellt, die allein aus der Sphäre der Beklagten stammt und daher bereits nach allgemeinen Grundsätzen im Sinne einer fristwahrenden Beitragsentrichtung zurückwirken würde (vgl. zu den Maßstäben BSG, Urteil vom 31. August 1994, Az: 4 RA 12/93 = SozR 3-6485 Art. 12 Nr. 6 = NZS 1995, 74).
  • BSG, 31.03.2004 - B 4 RA 39/03 R

    Neufeststellung der Bestandsrente ehemaliger hauptamtlicher Mitarbeiter der

    Auszug aus SG Berlin, 29.06.2005 - S 13 RA 5572/04
    Der Rentenzahlbetrag ergibt sich nach §§ 64, 66 SGB VI aus der Multiplikation des in Entgeltpunkten ausgedrückten Rangwertes (Summe der sich aus dem Versicherungsverlauf ergebenden kalenderjährlichen Rangstellenwerte - vgl. zu der im Gesetz so nicht vorgegebenen Terminologie der Rechtsprechung etwa BSG, Urteil vom 31. März 2004 , Az: B 4 RA 39/03 R; Urteil vom 29. Januar 2004 , Az: B 4 RA 24/03 R) mit dem aktuellen Rentenwert, dem Rentenartfaktor (§ 67 SGB VI) und dem Zugangsfaktor (§ 77 SGB VI), wobei das Ergebnis der Teilfaktoren des in Entgeltpunkten ausgedrückten Rangwerts und des Zugangsfaktors wiederum in sogenannten persönlichen Entgeltpunkten (§ 66 SGB VI) angegeben wird.
  • BVerfG, 01.07.1981 - 1 BvR 874/77

    Ausbildungsausfallzeiten

    Auszug aus SG Berlin, 29.06.2005 - S 13 RA 5572/04
    Er ist nicht dadurch in seinem Eigentumsgrundrecht beeinträchtigt, dass ihm nicht daneben der garantierte Rangstellenwert zusteht, weil die auf den Ausfallzeiten beruhenden Anwartschaften mangels wesentlicher Eigenleistung nicht dem Eigentumsschutz unterfallen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 1.7.1981 = BVerfGE 58, 81ff., S. 112f.; differenzierend, aber für Ausbildungsausfallzeiten nicht abweichend, Papier in Maunz/Dürig, Kommentar zum Grundgesetz, Stand Ergänzungslieferung Februar 2005, Rn. 144f. zu Art. 14).
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