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   SG Berlin, 31.01.2011 - S 36 KR 2345/10   

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https://dejure.org/2011,17633
SG Berlin, 31.01.2011 - S 36 KR 2345/10 (https://dejure.org/2011,17633)
SG Berlin, Entscheidung vom 31.01.2011 - S 36 KR 2345/10 (https://dejure.org/2011,17633)
SG Berlin, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - S 36 KR 2345/10 (https://dejure.org/2011,17633)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Dresden, 05.06.2009 - S 18 KR 167/09

    Örtliche Zuständigkeit i.R.v. Abrechnungsstreitigkeiten von Krankenhausträgern

    Auszug aus SG Berlin, 31.01.2011 - S 36 KR 2345/10
    Die Regelungen in § 57a Abs. 3 und 4 SGG betreffen nur die unmittelbare gerichtliche Überprüfung einer vertraglichen Vereinbarung oder Entscheidung auf Landes- bzw Bundesebene im Rechtsstreit zwischen den an der Entscheidung bzw dem Vertrag unmittelbar Beteiligten oder Klagen unmittelbar gegen die zur Entscheidung berufene Stelle (Anschluss an SG Dresden vom 5.6.2009 - S 18 KR 167/09).

    Die Regelung des § 57a Abs. 3 SGG betrifft vielmehr nur die unmittelbare gerichtliche Überprüfung einer vertraglichen Vereinbarung oder Entscheidung auf Landesebene im Rechtsstreit zwischen den an der Entscheidung bzw. dem Vertrag unmittelbar Beteiligten oder Klagen unmittelbar gegen die zur Entscheidung berufene Stelle (ebenso SG Dresden, Beschluss vom 05.06.2009 - S 18 KR 167/09, juris; SG Berlin, Beschluss vom 01.09.2008 - S 83 KA 183/08, unveröffentlicht).

  • SG Wiesbaden, 09.05.2008 - S 17 KR 93/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - zuständiges Gericht - Kassenarztangelegenheiten -

    Auszug aus SG Berlin, 31.01.2011 - S 36 KR 2345/10
    Würde man die Regelung dahingehend auslegen, dass Verträge schon dann in diesem Sinne "betroffen" sind, wenn gerade deren Auslegung wesentlicher Streitgegenstand ist und ob aus Gründen der Verfahrensökonomie, der Einheitlichkeit der Rechtsprechung und der Bündelung der Fachkompetenz am Sozialgericht eine Konzentration solcher Angelegenheiten an einem einzigen Sozialgericht im Land angezeigt ist (so SG Wiesbaden, Beschluss vom 09.05.2008 - S 17 KR 93/08 ER; zustimmend Wolff-Dellen, in Breitkreuz/Fichte, SGG, § 57a Rdnr. 9), so würde dies zu erheblichen Abgrenzungsproblemen führen, wie gerade der vorliegende Fall anschaulich zeigt.
  • SG Ulm, 19.10.2009 - S 13 KR 529/09

    Örtliche Zuständigkeit - Vertrag auf Landesebene nach § 112 Abs 1 SGB 5

    Auszug aus SG Berlin, 31.01.2011 - S 36 KR 2345/10
    Auch die in der von der Beklagten erwähnten Entscheidung des SG Ulm vom 19.10.2009 (S 13 KR 529/09) angeführten Gründe für eine Anwendung des § 57a Abs. 3 SGG auf Krankenhausvergütungsstreitigkeiten verfangen nicht.
  • BSG, 29.04.2010 - B 3 KR 11/09 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Rechnungsabschlag nach § 8 Abs 9 KHEntgG -

    Auszug aus SG Berlin, 31.01.2011 - S 36 KR 2345/10
    Ein Abstellen auf die Anspruchsgrundlage für den geltend gemachten Vergütungsanspruch ist schon deshalb problematisch, weil sich diese bereits unmittelbar aus § 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V ergibt und zumindest nicht allein aus dem Sicherstellungsvertrag (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.2010 - B 3 KR 11/09 R, bei juris Rdnr. 7; Urteil vom 02.11.2010 - B 1 KR 11/10 R, bei juris Rdnr. 11).
  • BSG, 02.11.2010 - B 1 KR 11/10 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Mitteleinbehalt zur Anschubfinanzierung der

    Auszug aus SG Berlin, 31.01.2011 - S 36 KR 2345/10
    Ein Abstellen auf die Anspruchsgrundlage für den geltend gemachten Vergütungsanspruch ist schon deshalb problematisch, weil sich diese bereits unmittelbar aus § 109 Abs. 4 Satz 3 SGB V ergibt und zumindest nicht allein aus dem Sicherstellungsvertrag (vgl. BSG, Urteil vom 29.04.2010 - B 3 KR 11/09 R, bei juris Rdnr. 7; Urteil vom 02.11.2010 - B 1 KR 11/10 R, bei juris Rdnr. 11).
  • SG Berlin, 20.05.2011 - S 182 KR 669/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Streitigkeiten zwischen

    Es genügt nicht, dass die vertragliche Vereinbarung oder Entscheidung lediglich berührt wird oder ihre bloße Anwendung im Raum steht (Anschluss an SG Dresden vom 5.6.2009 - S 18 KR167/09 und SG Berlin vom 31.1.2011 - S 36 KR 2345/10).

    Nach dem Grundsatz "singularia non sunt extendere" muss daher das Tatbestandsmerkmal "betroffen" eng ausgelegt werden (so auch SG Berlin, Beschluss vom 1. September 2008 - S 83 KA 183/08, unveröffentlicht; SG Stuttgart, Beschluss vom 2. August 2010 - S 10 KR 3138/10, Rz. 6, juris; SG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2011 - S 36 KR 2345/10, juris).

    Dass insofern möglicherweise unterschiedliche Gerichte unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten, ist die auch sonst vorkommende natürliche Folge der Vielzahl und Unabhängigkeit der Gerichte, welche letztlich durch den Instanzenzug zumindest teilweise kompensiert wird (SG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2011 - S 36 KR 2345/10, juris).

    Gleiches gilt für Streitigkeiten über Arzneimittelretaxierungen oder für Krankenhausvergütungsstreitigkeiten, wenn über die Abrechnung auf Grundlage bundeseinheitlicher Fallpauschalen gestritten wird (SG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2011 - S 36 KR 2345/10, juris).

    Derartige Unsicherheiten bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit, die zu Beginn eines Verfahrens zu klären ist, sind jedoch nicht hinnehmbar (so SG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2011 - S 36 KR 2345/10, juris).

  • SG Berlin, 16.06.2011 - S 81 KR 572/11
    Das Tatbestandsmerkmal "betroffen" muss daher aufgrund seiner systematischen Stellung im Gesetz eng ausgelegt werden (so auch SG Berlin, Beschluss vom 1. September 2008 - S 83 KA 183/08, unveröffentlicht; SG Stuttgart, Beschluss vom 2. August 2010 - S 10 KR 3138/10, Rz. 6, juris; SG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2011 - S 36 KR 2345/10, juris.).

    Dass insofern möglicherweise unterschiedliche Gerichte unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten, ist natürliche Folge der Vielzahl und Unabhängigkeit der Gerichte und wird letztlich durch den Instanzenzug zumindest teilweise kompensiert (SG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2011 - S 36 KR 2345/10, juris.).

    Gleiches gilt für Streitigkeiten über Arzneimittelretaxierungen oder für Krankenhausvergütungsstreitigkeiten, wenn über die Abrechnung auf Grundlage bundeseinheitlicher Fallpauschalen gestritten wird (SG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2011 - S 36 KR 2345/10, juris.).

    Derartige Unsicherheiten bei der Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit, die zu Beginn eines Verfahrens zu klären ist, sind jedoch nicht hinnehmbar (so SG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2011 - S 36 KR 2345/10, juris), so dass allein ein "Berührtsein" des Vertrages nicht ausreichen kann.

  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2011 - L 1 SV 1905/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - örtliche Zuständigkeit - Streitigkeiten zwischen

    Bei dieser Fallkonstellation kann es - darauf sei nur noch ergänzend hingewiesen - zu divergierenden Entscheidungen in den einzelnen Bundesländern kommen, ohne dass das Ziel der Vereinheitlichung der Rechtsprechung erreicht werden könnte (vgl. dazu auch SG Berlin, Beschluss vom 31.01.2011 - S 36 KR 2345/10 -).
  • SG Berlin, 22.11.2011 - S 210 KR 2084/11

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Erklärung des Beitritts durch einen

    Dies gilt unabhängig davon, dass Zweifel an der örtlichen Zuständigkeit nach § 57a Abs. 4 SGG für den vorliegenden Fall bestehen (vgl. dazu die beiden Beschlüsse des SG Berlin, Beschluss vom 31.1.2011, S 36 KR 2345/10 RdNr. 3; SG Berlin, Beschluss vom 20.5.2011, S 182 KR 669/11 - juris ).
  • SG Berlin, 01.12.2011 - S 81 KR 2085/11

    Krankenversicherung - Hilfsmittelvertrag - Erklärung des Beitritts durch einen

    Dies gilt unabhängig davon, dass Zweifel an der örtlichen Zuständigkeit nach § 57a Abs. 4 SGG für den vorliegenden Fall bestehen (vgl. dazu die beiden Beschlüsse des SG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2011, S 36 KR 2345/10 - Rdnr. 3 nach juris; SG Berlin, Beschluss vom 20. Mai 2011, S 182 KR 669/11 - juris).
  • SG Dortmund, 13.12.2011 - S 12 KR 1300/11
    Die Regelung in § 57 a Abs. 4 SGG erfasst nur die unmittelbare gerichtliche Überprüfung einer vertraglichen Vereinbarung auf Bundesebene zwischen den an dem Vertag unmittelbar Beteiligten (Sozialgericht Berlin, Beschluss vom 31.01.2011, S 36 KR 2345/10).
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